SanDisk verbindet Speichermedien mit Token-Lösungen

26.10.2006
Online-Banking, Online-Shopping und viele weitere Transaktionen im Internet sind beliebte Ziele der Internet-Betrüger. Mit TrustedSignins will der Hersteller SanDisk eine Zwei-Faktor-Authentifizierung liefern, die sowohl für Endkunden als auch für Firmen interessante Features bieten. .

Die neuen Geräte verwenden das TrustedSignins-Authentifizierungssystem, dass mit einer Dual-Factor Authentifizierung arbeitet. Dabei Benutzer gibt einerseits einen statischen Benutzernamen und ein Passwort ein. Zusätzlich fordert die Internetseite, etwa beim Online-Banking, ein spezielles Einmalpasswort (One-Time Password, OTP) an. Dieses wird über das SanDisk Flash-Laufwerk mit der TrustedSignins-Technologie generiert und an die entsprechende Internetseite übermittelt.

Die Technik an sich ist dabei nicht neu, erfordert aber meist ein separates USB-Token. SanDisk integriert die Funktionen nun direkt in herkömmliche SD-Speicherkarten und USB-Speicher-Sticks. Damit müssen die Nutzer nicht länger mehrere Tokens und USB-Sticks mit sich herumtragen, sondern erhalten beide Funktionen in einem Gerät.

Derzeit arbeiten die Sicherheitsfirmen RSA und VeriSign mit SanDisk zusammen. Der Sinn ist, dass sich der Nutzer mit einem Token an möglichst vielen Partnerseiten anmelden kann.

Mehr Funktionen für Unternehmen

Neben der Consumer-Version will SanDisk auch eine spezielle Variante für den Enterprises-Bereich auf den Markt bringen. Diese unterscheidet sich vor allem durch das zentrale Management von den Standard-Varianten.

Unternehmen können beispielsweise festlegen, dass an den Arbeitsplätzen keine anderen USB-Speichergeräte zulässig sind oder eine komplette Verschlüsselung der Daten auf dem USB-Stick durchsetzen. Die Geräte entsprechen dem U3-Standard (mehr dazu finden Sie in diesem Artikel). Dadurch lassen sich auf den Sticks auch komplette Arbeitsumgebungen inklusive Spyware- und Virenscanner, E-Mail-Client oder VPN-Umgebung einrichten. Konkrete Preise konnte uns SanDisk noch nicht nennen.

Mehr zum Thema Authentifizierung und Zugangsschutz haben wir für Sie in dem Artikel „Identitäts- und Zugangsschutz: Virtuelle Masken lüften“ zusammengestellt. (mja)

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