Ansprüche, Rechte, Zusagen

Regeln bei der Urlaubsplanung 2015

11.05.2015 von Renate Oettinger
Die Arag-Experten haben sich mit der Frage beschäftigt, ob der Arbeitgeber die Wünsche der Angestellten und Mitarbeiter immer berücksichtigen muss.

In vielen Firmen kommt es mit dem Chef oder den Kollegen besonders zum Jahresbeginn zu Streit darüber, ob, wann und wie die Mitarbeiter ihren Jahresurlaub nehmen können. So manche Auseinandersetzung wird allerdings völlig unnötig geführt, da die Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern im Bundesurlaubsgesetz genauestens geregelt sind. Danach hat jeder Arbeitnehmer – bezogen auf eine Sechstagewoche – einen gesetzlich verankerten Mindestanspruch von 24 Werktagen Erholungsurlaub pro Jahr – bei Schwerbehinderten sind es fünf Tage mehr. Während dieser Zeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitsentgeltes. Die weiteren Regeln erläutern die Arag-Experten.

Bei der sogenannten Sozialauswahl können dem Urlaubswunsch eines Mitarbeiters die Belange anderer Arbeitnehmer entgegenstehen.
Foto: Zsolnai Gergely - Fotolia.com

Arbeiten im Urlaub?

Wie es das Wort "Erholungsurlaub" schon zum Ausdruck bringt, dient dieser auch tatsächlich der Erholung des Arbeitnehmers. Eine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit ist während des Urlaubs daher nicht gestattet.

Wann hat man Urlaub?

Der Arbeitgeber hat bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass diesen "dringende betriebliche Belange" oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter "sozialen Gesichtspunkten" den Vorrang verdienen würden, entgegenstehen. Genau daran entzündet sich in den Abteilungen eines Unternehmens gerne mal ein Streit.

"Dringend" im Sinne des Gesetzes sind betriebliche Belange, wenn die Urlaubsgewährung für den Arbeitgeber zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Betriebsablaufes führen würde. Maßgeblich ist hierfür vor allem die konkrete Situation des Betriebes, aber auch die Bedeutung des Arbeitnehmers und der von ihm ausgeübten Tätigkeiten für den Betrieb. Vor diesem Hintergrund können einer Urlaubsgewährung z.B. personelle Engpässe zu bestimmten Zeiten (Hochsaison, Messezeiten), plötzlich auftretende Produktionsnachfragen oder Jahresabschluss- und Inventurarbeiten entgegenstehen.

Wer hat vorrangig Urlaub?

Bei der "Sozialauswahl" hingegen können dem Urlaubswunsch die Belange anderer Arbeitnehmer entgegenstehen, die der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorgaben zu berücksichtigen hat. Von Bedeutung sind hierbei das Lebensalter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter und Anzahl der Kinder unter besonderer Berücksichtigung der Schulpflicht und Urlaub anderer Familienangehöriger, aber auch ein "bestehendes Erholungsbedürfnis" oder Urlaubsregelungen in den vergangenen Jahren.

Vor diesem Hintergrund darf der Urlaubswunsch eines Arbeitnehmers, der gerade seit einigen Monaten im Betrieb beschäftigt und dazu noch ledig ist, vor dem Urlaubswunsch eines Familienvaters mit drei Kindern, der schon seit 20 Jahren im Betrieb ist, kaum bestehen. Stehen dem Urlaubswunsch des Arbeitsnehmers allerdings weder dringende betriebliche Belange noch die Urlaubswünsche anderer Betriebsangehöriger entgegen, kann der Arbeitgeber den Urlaub nicht verweigern und die Entscheidung über das Urlaubsgesuch auch nicht auf die lange Bank schieben.

Auf Zusagen wie "Im Moment spricht nichts dagegen" sollte man sich allerdings nicht verlassen. Denn eine Urlaubsgenehmigung "unter Vorbehalt" gibt es nicht. Da mündliche Zusagen aber immer schwer zu beweisen sind, raten Arag-Experten zum klassischen Urlaubsschein mit Unterschrift vom Chef.

Die besten Gadgets für den Urlaub
Steckdosenadapter, Solar-Ladegeräte, Schutzhüllen
Egal, ob Steckdosenadapter, Solar-Ladegerät oder wasserdichte Schutzhülle für Smartphones - mit den passenden Gadgets können Sie die Urlaubszeit deutlich stressfreier gestalten.
Magma - Solar-Ladegerät und Taschenlampe in einem
Für alle, die sich gerne auch mal abseits der Zivilisation bewegen, bietet Xtorm mit dem Magma eine Kombination aus Solar-Ladegerät und Outdoor-Taschenlampe.
Cellularline Voyager - Smartphone-Schutzhülle für Wasserratten
Wer sich auch im Wasser nur ungern von seinem Smartphone trennt, sollte einen Blick auf die neue wasserdichte Schutzhülle von Cellularline werfen.
Xtorm SolarBooster - Solarzellen-Ladegerät für Smartphones und Tablets
Für Outdoor-Enthusiasten bietet Xtorm mit dem SolarBooster ein leistungsfähiges Solarzellen-Ladegerät für mobile Endgeräte.
ChargeKey - Ladekabel für iPhone und Android als Schlüsselanhänger
Wer gerne mal das Ladekabel für sein Smartphone vergisst, sollte einen Blick auf den neuen ChargeKey werfen.
xqisit Battery Packs - Notfallenergie für mobile Endgeräte
Für Poweruser bietet xqisit zwei neue Akku-Packs, die mobile Endgeräte im Notfall schnell mit Energie versorgen können.
Yellow Jacket iPhone 5/5S Case - Smartphone-Schutzhülle mit Elektroschocker
Wer gefährlich lebt oder sich aus beruflichen Gründen öfter in Krisengebieten aufhält, sollte einen Blick auf die neue Schutzhülle aus dem Hause Yellow Jacket werfen.
Solar Powerbank 6000 - Leistungsstärkerer Solar-Akku von Sandberg
Zubehörspezialist Sandberg hat erst vor wenigen Monaten seinen ersten Solarzellen-Akkumulator auf den Markt gebracht. Nun ist die verbesserte Version Solar Powerbank 6000 erhältlich.
hi-Sleep - Kopfkissen mit integriertem Lautsprecher
Wer sich gerne auf Reisen von Musik sanft in den Schlaft wiegen lässt oder im Bett Hörbücher konsumiert, könnte mit dem neuen Lautsprecher-Kissen von hi-Fun glücklich werden.
Ztylus ZIP-5S Camera Case - iPhone-Schutzhhülle mit drehbarer 4in1-Linse
Foto-Enthusiasten werden auf Dauer mit den Möglichkeiten, welche die integrierte Kamera in Apples iPhone bietet nicht glücklich. Abhilfe soll eine neue Schutzhülle mit drehbarer 4in1-Linse schaffen.
2in1 von PNY - Ladekabel mit Micro-USB- und Lightning-Anschluss
Je mehr mobile Endgeräte, umso leichter vergisst man das passende Ladekabel. Abhilfe soll das 2in1 von PNY schaffen, mit dem sich Apple- und Android- und Windows-Enderäte aufladen lassen.
Freecom Tough Speaker - Bluetooth-Lautsprecher für Wasserratten
Für alle, die auch mal gerne unter der Dusche oder in der Badewanne Musik hören, bietet Freecom mit dem Tough Speaker einen drahtlosen Lautsprecher, der laut Hersteller Wassertiefen bis ein Meter problemlos überstehen soll.
SKROSS World Adapter MUV USB
Wer international auf Geschäftsreisen unterwegs ist, sollte einen Blick auf den SKROSS World Adapter MUV USB werfen.
Sandberg PowerPal 5000 - Zusatzakku mit Solarzellen
Wer als Outdoor-Enthusiast auch unterwegs nicht auf sein Mobile Device verzichten möchte, greift gerne auf Zusatzakkus zurück. Umso besser wenn diese dann noch über Solarzellen verfügen, wie der neue PowerPal 5000 von Sandberg.
AM 410 Pocket Power Pack - mobiles Ladegerät für Apples iPhone 5
Für alle Vieltelefonierer bietet Xtorm mit dem neuen AM 410 Pocket Power Pack ein mobiles Ladegerät für Apples iPhone 5-Reihe.
SmartWind - Schutzhülle für Apples iPhone 5/5s rollt Kopfhörerkabel auf
Wer schon immer Staubsaugern begeistert beim Aufrollen des Kabels zugesehen hat, kann selbige Funktion jetzt dank der neuen Schutzhüllen von athos-c an Apples iPhone 5-Modellen nachrüsten.

Erreichbar im Urlaub?

Wenn der Urlaub einmal gewährt ist, muss man für die Firma auch nicht auf Stand-by stehen. Wer sich im Urlaub befindet, soll sich erholen. Er muss also nicht erreichbar sein und darf in der Regel auch nicht zurückbeordert werden. Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen bestätigt, dass selbst spezielle Verabredungen zwischen Chef und Mitarbeiter dahingehend unwirksam sind (BAG, Az.: 9 AZR 405/99). Die Richter halten es auch nicht für notwendig, dass der Arbeitnehmer – außer bei Krankheit – seine Urlaubsadresse mitteilt.

Selbstbeurlaubung

Sich bei Ablehnung eines Urlaubsgesuches allerdings "selbst" Urlaub zu gewähren, ist keine allzu gute Idee. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer nämlich verpflichtet, seinen Urlaubsanspruch unter Umständen gerichtlich durchzusetzen. Die eigenmächtige Selbstbeurlaubung kann im schlimmsten Fall zur fristlosen Kündigung führen

Download des Originaltextes: www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen