Rechtslage bei kopiergeschützten Audio-CDs

14.07.2003 von RA CHRISTIAN CZIRNICH 
Derzeit versucht die Musikindustrie, einen Kopierschutz für Audio-CDs am Markt zu etablieren. PCs sollen die Scheiben nicht mehr abspielen können. Unter Umständen dürfen die CDs aber trotz Schutz kopiert werden.

In wie weit die neuen kopiergeschützten Audio-CDs dem Red-Book-Standard noch entsprechen, mit dessen Label sie gekennzeichnet sind, mag dahin gestellt bleiben. Käufer der Alben werden jedenfalls nur durch einen kleinen Hinweiß, teilweise erst nach dem Öffnen der Verpackung darüber informiert, dass die Scheibe kopiergeschützt ist und sich nicht auf PCs abspielen lässt. Dies wirft rechtliche Fragen auf.

Ein rechtlich erheblicher Mangel liegt vor, wenn die aktuelle CD von den Standards, die eine Audio-CD üblicherweise einzuhalten hat, abweicht und diese Abweichung nicht bloß unerhebliche Auswirkungen hat. Die CD als solche ist physikalisch einwandfrei. Sie weist weder Kratzer noch sonstige Fehler auf, die ein Abspielen verhindern. Aber sie hat einen Kopierschutz. Dieser führt dazu, dass die Audio-CD in manchen CD-Playern und in CD-ROM-Laufwerken von Computern nicht abspielbar ist.

Es scheint so zu sein, dass der Kopierschutz in einer Weise realisiert wurde, die dem Red-Book-Standard, der die Beschaffenheit von Audio-CDs technisch festlegt, widerspricht. Der Käufer einer Audio-CD kann grundsätzlich erwarten, eine CD zu erwerben, die in handelsüblichen Audio-CD-Playern abspielbar ist. Zu diesem Zweck wurde der Standard geschaffen. Sofern sowohl CD-Player als auch CD konform diesem Standard sind, muss eine CD in jedem CD-Player, der diesen Standard unterstützt, abgespielt werden können.

Geld-zurück-Garantie

Wird eine CD daher mit dem entsprechenden Label gekennzeichnet und entspricht nicht diesem Standard und führt dies dazu, dass die CD beim Käufer in einem Gerät, das den Standard unterstützt, nicht abspielbar ist, - dann liegt ein rechtlich erheblicher Mangel vor. Konsequenz: Der Käufer kann den Kaufvertrag für die CD wandeln, also rückgängig machen und sein Geld zurückverlangen. Auf einen Umtausch gegen eine andere CD muss sich der Käufer nur dann einlassen, wenn BMG zwischenzeitlich die CD ohne Kopierschutz auf den Markt gebracht hat.

Ein Problem ist, dass bislang noch nicht durch Sachverständige festgestellt wurde, ob der Kopierschutz den Red-Book-Standard verletzt oder nicht. Aber darauf kommt es nicht an! Denn der Käufer einer handelsüblichen Audio-CD geht heutzutage davon aus, dass er diese CD in jedem CD-Player, egal wie alt, und in jedem Computer abspielen kann. Wird nun eine CD auf den Markt gebracht, die dies nicht mehr erlaubt, dann muss die Plattenfirma entsprechende Warnhinweise nicht bloß auf der CD selbst, sondern auch auf der Hülle anbringen, da andernfalls der potenzielle Käufer nicht vor dem Kauf prüfen kann, ob die Audio-CD auf seinem eigenen CD-Player überhaupt abspielbar ist.

Angesichts der immer weiter fortschreitenden Integration des Computers in das sonstige, im Haus befindliche technische Equipment, wie Stereoanlage, Fernsehen, und so weiter, ist damit zu rechnen, dass auch die herkömmliche Stereoanlage in Kürze ausgedient hat und an Stelle dessen PCs für MP3-/Audio-CD-/DVD-Genuss im Regal stehen. Ob Käufer bereit sind, so kopiergeschützte CDs also überhaupt zu erwerben, wenn nicht sichergestellt ist, dass man sie mit zukünftigen Equipments wird abspielen können, wird sich zeigen. Nachdem jedenfalls derzeit die erforderlichen Warnhinweise, die für den Käufer leicht wahrnehmbar sein müssen, auf der CD-Hülle fehlen, liegt ein Mangel vor, der den Käufer der kopiergeschützten CD zur Rückgängigmachung des Kaufvertrags berechtigt.

Wie ist das mit dem Kopieren der CD?

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