Recht: Account-Sperre bei eBay - Ruin der Firma

07.03.2005 von Johannes Richard
An eBay geht für viele Händler heute kein Weg mehr vorbei. Doch die Allmachtsstellung kann für Powerseller höchst gefährlich sein. Denn eBay kann den Vertrag jederzeit kündigen und einen Händler so in den Ruin treiben.

Wer sein Geschäft ausschließlich über die Auktionsplattform eBay durchführt, sollte sich der damit verbundenen Risiken bewusst sein. Denn die geschäftliche Verbindung zu eBay muss nicht ewig dauern. § 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay sieht vor, dass eBay den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen kann. Echte Alternativen zur milliardenschweren Handelsplattform bestehen in diesem Fall nicht wirklich.

Das Unternehmen, das Waren bei eBay anbietet, kann selbst dafür verantwortlich sein, dass es von eBay ausgeschlossen wird. eBay nutzt bei einem Fehlverhalten eines Anbieters unterschiedliche Sanktionsmöglichkeiten: Der geringste Eingriff ist das Löschen von Angeboten oder sonstigen Inhalten, die bei eBay eingestellt worden sind.

Die nächste Stufe ist die Verwarnung des eBay-Mitglieds. Eine Verwarnung sollte, dies zeigt die Praxis, durchaus ernst genommen werden. Im Wiederholungsfall droht hier schnell eine endgültige Sperrung des Accounts. Wer meint, als ordentlicher Händler sei die Chance, mit eBay Ärger zu bekommen, äußerst gering, kann sich täuschen.

Fehler sind schnell gemacht

Gerade Powerseller, die eine Vielzahl von Angeboten gleichzeitig bei eBay anbieten, können aus reiner Unachtsamkeit Fehler machen, die den Account ernsthaft gefährden. Dies gilt etwa bei einem Angebot von Software ohne Altersfreigabe oder Unterhaltungs-Software mit einer Altersfreigabe ab 18 Jahren. Markenrechtliche Verstöße sind ebenfalls häufig zu beobachten. Als weitere Beispiele können Probleme mit eBay, Gebühren oder zu viele negative Bewertungen angeführt werden.

Eine andere Sanktion von eBay ist die Be-/Einschränkung der Nutzung des Marktplatzes. Dies kann etwa derart aussehen, dass es dem Mitglied nicht mehr erlaubt ist, neue Angebote zum Verkauf einzustellen. Nicht unüblich ist auch eine vorläufige Sperrung des Accounts für einen gewissen Zeitraum. Dies kann zur Folge haben, dass die Mitgliedschaft für einen Zeitraum von einigen Wochen ruht.

Das äußerste Mittel und oftmals die Katastrophe für den gewerblichen Anbieter ist die endgültige Sperrung der Mitgliedschaft. Es heißt zwar in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass bei der Wahl der Maßnahmen eBay die berechtigten Interessen des betroffenen Mitglieds berücksichtigen muss, insbesondere, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Mitglied einen Verstoß nicht verschuldet hat. In der Praxis ist zum Teil jedoch nur schwer nachzuvollziehen, warum eBay in speziellen Fällen gerade die Sperrung als Sanktionsmaßnahme gewählt hat.

Sperre betrifft alle Accounts ein Leben lang!

§ 4 Nr. 4 der eBay AGB regelt eindeutig, unter welchen Umständen eine endgültige Sperrung möglich ist. Neben zu vielen negativen Bewertungen ist hier auch ausdrücklich der Fall der falschen Kontaktdaten zu nennen. Viele Unternehmer haben sich ursprünglich einmal als Privatperson angemeldet, haben jedoch mittlerweile eine andere Firma oder eine GmbH gegründet. Die Kontaktdaten wurden jedoch zu keinem Zeitpunkt abgeändert. Dies gilt auch in den Fällen von Umzügen.

Endgültig zur Existenzvernichtung kann eine Account-Sperrung werden, wenn man bedenkt, dass der Ausschluss eines Mitglieds gemäß § 4 Nr. 3 der eBay AGB zur Folge hat, dass dieses Mitglied eBay auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen kann. Wird also ein Firmen-Account gesperrt, sind automatisch auch alle anderen Mitgliedschaften zu Ende.

Dies kann zur Folge haben, dass wenn eine Privatperson gesperrt wird, die gleichzeitig als Einzelfirma gewerblich bei eBay tätig ist, beide Accounts nicht mehr nutzbar sind. Es wird jedoch noch schlimmer. Das gesperrte Mitglied darf sich nicht wieder erneut anmelden. Eine Sperre ist somit ein lebenslanger Ausschluss von der Handelsplattform eBay.

Was tun gegen eine Sperrung oder eine Sanktion?

Zuerst einmal sollte man bewusst darauf achten, dass es nicht zu dieser Situation kommt. Dies gilt umso mehr, wenn ein Account mit vielen positiven Bewertungen über lange Jahre mühsam aufgebaut wurde. Ist der Ernstfall eingetreten, bietet es sich an, mit eBay in Kontakt zu treten, um die Angelegenheit zu klären.

Die praktische Erfahrung zeigt, dass nicht nur die Kontaktaufnahme selbst, sondern auch die Bereitschaft von eBay, an einer Klärung der Situation mitzuwirken, eher begrenzt ist. Gerade wenn eine Existenzbedrohung im Raum steht, sollte daher der gerichtliche Weg beschritten werden.

Mittels einer so genannten einstweiligen Verfügung kann vor Gericht erreicht werden, dass eBay verpflichtet wird, eine Mitgliedschaft wieder freizugeben. Voraussetzung ist natürlich, dass die Sperrung von eBay unberechtigt ist. Eine einstweilige Verfügung ist jedoch nur möglich, wenn eine Eilbedürftigkeit gegeben ist. Dies dürfte regelmäßig dann der Fall sein, wenn mit der Mitgliedssperrung eine Existenzbedrohung einhergeht.

Ansonsten bleibt nur der normale Klageweg, der sich eine Zeit hinziehen kann. Die Neuanmeldung einer Mitgliedschaft bei eBay durch Ehepartner oder andere Angehörige ist im Übrigen keine besonders gute Alternative. Sind die Adressdaten oder die Bankdaten ähnlich, wird auch dieses Mitglied schnell wieder gesperrt. Daher ist eine gründliche Klärung der ausgesprochenen Sperrung in jedem Fall notwendig. (ala)

Diesen Beitrag haben wir von unserer Schwesterpublikation Computerpartner, der Fachzeitschrift für den IT-Handel, übernommen. Der Autor Rechtsanwalt Johannes Richard arbeitet in der Kanzlei Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen in Rostock. Er ist auf Internet- und Online-Recht sowie Wettbewerbsrecht spezialisiert.