Yasni , myON-ID, 123people

Personensuchmaschinen - Unterschätzte Gefahr für die Karriere

27.02.2009 von Matthias Sternkopf
Personensuchmaschinen bündeln ungefragt alle im Netz verfügbaren Informationen zu einer Person. TecChannel stellt die größten deutschen Personensuchmaschinen vor, beleuchtet die rechtlichen Aspekte und gibt Tipps zum Umgang mit den eigenen Daten.

Der Google Zeitgeist und die Google Trends zeigen deutlich, dass ein erheblicher Teil aller Suchanfragen im Internet auf Personen entfällt. Daher war es nur eine Frage der Zeit, bis findige PR-Strategen dieses große Interesse an persönlichen Informationen bedienen. Das Ende 2007 gegründete Yasni war eine der ersten für den deutschsprachigen Raum gegründeten Suchmaschinen, die sich ausschließlich auf Personen spezialisierten. Laut eigenen Angaben ist sie mit monatlich etwa 24 Millionen Zugriffen und rund acht Millionen Besuchern (Stand: Dezember 2008) die weltweit meistgenutzte Personensuchmaschine. Dabei ist Yasni keineswegs die einzige Einrichtung dieser Art im deutschsprachigen Raum. Denn auch die Konkurrenten 123people und myON-ID versuchen, ein Stück vom Personen-Kuchen abzubekommen.

Suchbegriffe 2008: Yasni kommt vor Obama.

Doch vonseiten der Datenschützer hagelt es Kritik. Die ARGE Daten, eine österreichische Gesellschaft für Datenschutz, hatte im Dezember 2008 sogar Unterlassungs- und Schadenersatzklagen gegen einzelne Anbieter angekündigt. "Diese Personensuchmaschinen verstoßen gegen Bestimmungen, die die Privatsphäre sichern", sagte der ARGE-Vorsitzende Hans Zeger gegenüber dem ORF. Auch der auf neue Medien spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hackenberg erklärte im Gespräch mit TecChannel, für ihn seien „die Personensuchmaschinen in ihrer derzeitigen Ausprägung rechtswidrig“.

Bildergalerie: Personensuchmaschinen.
Google Trends
Google Zeitgeist 08 für Deutschland
Yasni
Yasni: Ergebnisse zu Max Mustermann.
Yasni informiert über neue Profile.
myON-ID
Das Profil auf myON-ID
123people

TecChannel erklärt in diesem Artikel, wie Personensuchmaschinen arbeiten, und zeigt die Unterschiede zwischen Yasni, 123people und myON-ID. Außerdem geht TecChannel auf die Datenschutzproblematik ein und gibt Tipps, wie der Einzelne mit Personensuchmaschinen umgehen sollte.

So funktionieren Personensuchmaschinen

Alle Personensuchmaschinen arbeiten mit einem ähnlichen Konzept. Sucht ein Nutzer über die Website der Suchmaschine eine Person, werden frei im Internet verfügbare Informationen zu dem gesuchten User gebündelt präsentiert. Dies geschieht meist in Form eines Links. Zu diesem Zweck grast die Personensuchmaschine teilweise bis zu 100 verschiedene Internetplattformen nach personenbezogenen Daten ab. Neben den obligatorischen Google-Ergebnissen gehören dazu auch öffentliche Community-Profile zum Beispiel bei Facebook, myspace und Xing, aber auch Wikipedia-Artikel, Telefonbucheinträge, Foren,Aamazon-Listen, Foto-Communities und viele mehr – eben fast alles, was im Internet mit dem Namen der gesuchten Person in Verbindung gebracht werden kann.

Ergebnis: Was kennt das Internet über Max Mustermann?

Dabei können sich auch Fehlinformationen in die Ergebnisliste verirren. Dies passiert zum Beispiel, wenn mehrere Personen den gleichen Namen haben. Zu diesem Zweck bieten die Personensuchmaschinen häufig die Möglichkeit einer Registrierung an. Registrierte Nutzer können dann in den meisten Fällen ihr eigenes Profil verifizieren und nicht zutreffende Ergebnisse ausschließen. Teilweise ist es auch möglich, fremde Profile zu kommentieren, zu bewerten und Weblinks oder Bilder zu ergänzen. Dadurch soll sich eine Community bilden, die personenbezogene Daten gezielt mit spezifischem Wissen aufwertet.

Was die Optimierung anbelangt, sind einige der Personensuchmaschinen nicht zimperlich. Denn kaum ist der Name eines Users eingegeben, erstellen die Suchmaschine sofort und unaufgefordert eine Profilseite. Auf dieser Seite befindet sich mehrere Dutzend Mal der komplette Namen der gesuchten Person, zum Teil offensichtlich im Fließtext, zum Teil gut versteckt in den für Google relevanten Metatags und Titles. Dadurch gelingt es den Personensuchmaschinen, sobald das neue Profil einmal im Google-Index aufgenommen wurde, bei einer Namensuche unter Google ganz weit oben zu landen. Je seltener der Name ist, desto wahrscheinlicher ist eine gute Platzierung. In Einzelfällen wie bei dem Blogger Mathias Richel wurden sogar – unaufgefordert und ohne den Namensträger in Kenntnis zu setzen – Google Adwords mit dem Namen der gesuchten Person erstellt.

Yasni – der Pionier in Deutschland

Das Ende 2007 gegründete Yasni ist derzeit mit nach eigenen Angaben monatlich etwa 24 Millionen Zugriffen und rund acht Millionen Besuchern die weltweit erfolgreichste Personensuchmaschine. Da verwundert es nicht, dass das Ende 2007 gegründete Projekt laut Google Zeitgeist für 2008 in Deutschland auf Rang acht der am schnellsten wachsenden Suchbegriffe kletterte. Damit verweist der Suchbegriff „Yasni“ sogar „Obama“ und „Euro 2008“ auf die Ränge.

Suchmaschine: das Portal von Yasni

Die Website von Yasni wird von grellen Rot- und Orangetönen dominiert, die der Seite einen hohen Wiedererkennungswert verleihen. Die Suchergebnisse wirken auf den ersten Blick leicht chaotisch und unsortiert, bietet aber einige Informationen über die gesuchte Person. Nach einer Registrierung kann ein eigenes Profil angelegt werden. Yasni schlägt dem User daraufhin zu seinem Namen gefundene Ergebnisse vor. Diese können nun dem Profil zugeordnet oder verworfen werden. Yasni verschickt zusätzlich E-Mails, sobald neue Ergebnisse zu seiner Person im Internet auftauchen.

123people – Yasni-Alternative aus Östereich

123people wurde wenige Monate nach Yasni gestartet und sammelt ebenfalls im Internet erhältliche Daten zu Personen. Entwickelt wurde das Start-up von den österreichischen Vermarktern für Web-2.0-Geschäftsmodelle i5invest.

Alternative: 123people aus Österreich

Auffällig ist das im Gegensatz zu Yasni gediegenere Design. 123people verwendet auf seiner Seite überwiegend ruhige Farbtöne und verzichtet auf grelle Farben. Die Struktur ist übersichtlich, und der Pool an frei verfügbaren Informationsquellen, die nach der gesuchten Person durchforstet werden, scheint größer als bei vergleichbaren Personensuchmaschinen. So werden hier zum Beispiel auch Videos und E-Mail-Adressen angezeigt.

Den deutlichsten Nachteil gegenüber seinem Konkurrenten offenbart 123people erst nach der Registrierung: Die Ergebnisse zum eigenen Namen können nur rudimentär bearbeitet werden. So ist es zum Beispiel nicht möglich, unpassende Bilder oder Beiträge auszusortieren.

myON-ID – Reputations-Verwaltung statt Personensuchmaschine

Im August 2007 startete myON-ID. Die Macher wollten dabei mehr zur Verfügung stellen als eine Personensuchmaschine. Das Portal sieht sich als Hilfe zum Reputation Management im Web 2.0. Nur freigebene Informationen des Nutzers werden auf dessen Profilseite angezeigt. Optisch präsentiert sich die Plattform sehr professionell, die Zielgruppe Business scheint hier klar definiert.

myON-ID: Professionelles Identitätsmanagement als Ansatz

Auch die Anmeldung und die darauf folgende Auswahl von zur eigenen Person passenden Suchergebnissen verlaufen schnell und übersichtlich. Kontakte können das eigene Profil bewerten und Kommentare hinterlassen, wodurch die Suchergebnisse an Persönlichkeit und Glaubwürdigkeit gewinnen sollen.

Übersicht: das Profil von myON-ID

Die Statistiken auf myON-ID sind umfangreich. Neben Auflistung von Anzahl der Bewertungen, Einladungen und einigem mehr wird außerdem angezeigt, woher die Profilbesucher kommen. Auch eine Premium-Mitgliedschaft ist möglich. Hierfür muss der registrierte Nutzer allerdings 5,99 Euro pro Monat zahlen. Der Premium-Bereich bietet umfangreichere Statistiken und weitere Features wie zum Beispiel auf Wunsch Google-Adwords mit dem eigenen Namen, um besser unter Google gefunden zu werden.

Datenschutz: Suchmaschinen auf sehr schmalem Grat

In Sachen Datenschutz bewegen sich alle Personensuchmaschinen auf einem sehr schmalen Grat. Die Betreiber sehen sich auf der sicheren Seite, da sie nur öffentlich zugängliche Daten abgreifen und diese meist nur durch einen Link zur Verfügung stellen. Datenschützer sehen das anders: Sie vertreten die Ansicht, dass die Darstellung persönlicher Daten nur durch eine explizite Zustimmung der jeweiligen Person rechtlich zulässig sei.

Die Betreiber argumentieren, es könne doch nicht verboten sein, ohnehin öffentlich zugängliches Material zusammenzutragen. Außerdem erfolge keine systematische Speicherung der Daten, und es handle sich lediglich um Suchaufträge von Nutzern. Auf Anfrage von TecChannel erklärt Rechtsanwalt Dr. Hackenberg, er halte diese Argumentation für „problematisch und im Ergebnis für nicht im Einklang mit den bestehenden Gesetzen stehend“.

Laut Hackenberg dürfte die Annahme der Betreiber, dass alle personenbezogenen Daten, die im Internet frei verfügbar sind, auch rechtmäßig online verfügbar sind, „schlicht falsch sein“. „Da die Betreiber aber nicht sicherstellen können, dass nur rechtmäßig online verfügbares Material im Rahmen eines Suchauftrags zusammengetragen wird, stellt auch das Darstellen dieser rechtswidrig online gestellten Daten selbst einen Verstoß gegen geltendes Recht dar“, so Hackenberg. Im schlimmsten Fall verbreiten die Suchmaschinen von Dritten in das Netz gestellte Gerüchte, Verleumdungen oder sonstige rechtswidrige Äußerungen weiter. Dann wäre der Betreiber einer Personensuchmaschinen ein „Mitstörer im Sinne des § 1004 BGB und müsste es unterlassen, ähnliche Inhalte darzustellen“.

Personenmaschinen „verdienen ihr Geld damit, personenbezogene Daten der Betroffenen ohne deren Wissen und Wollen einzusammeln und diesen gänzlich unbekannten Dritten zur Verfügung zu stellen. Genau das will das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aber verhindern.“ Als gesetzliche Grundlage nennt der Rechtsanwalt das Volkszählungsurteil (BVerfGE 65, 1 – Volkszählung). Die einzig rechtlich sichere Form, wie man das Prinzip einer Personensuchmaschine vertreten könne, sei der Weg über ein Opt-In-Modell.

Fazit: Angriff ist die beste Verteidigung

Auch wenn Personensuchmaschinen rechtlich bedenklich sein mögen, zeigen sie doch einen deutlichen Trend. Internetnutzer müssen sich von dem Gedanken befreien, im Netz unsichtbar unterwegs zu sein. Die einzige Möglichkeit, im Internet nicht gefunden zu werden, besteht darin, einen großen Bogen um die interessantesten Features, die allgemein unter dem Begriff Web-2.0 zusammengefasst werden, zu machen.

Doch gerade IT-Experten, für die das Internet häufig ein zweites Zuhause geworden ist, sollten sich dort von ihrer besten Seite präsentieren. Das unterstreicht auch die aktuelle in den USA durchgeführte CareerBuilder-Studie 2008, in der mehr als 31.000 Personalentscheider befragt wurden. 22 Prozent von ihnen gab dort an, das Internet zur Recherche über Bewerber zu nutzen. Im Jahr 2006 taten dies dagegen nur 11 Prozent. Etwa einem Drittel gefiel nicht, was sie im Internet über den Bewerber fanden, und erteilten ihm deshalb eine Absage. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend fortsetzt und die eigene Präsenz im Internet, gerade in der Bewerbungsphase, immer wichtiger wird. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auch in unserem Artikel „Social Networks als Karriere-Killer“.

Wichtig für den eigenen Online-Ruf ist das regelmäßige „Ego-Googeln“, also die Suche nach Inhalten, die mit dem eigenen Namen verknüpft sind. Aber auch die Personensuchmaschinen bieten ungeachtet der rechtlichen Problematik zurzeit eine gute Möglichkeit, die eigene Außenwirkung im Internet zu überprüfen und eventuell nach eigenen Wünschen zu verändern. Durch die meist hohe Platzierung der Personensuchmaschinen unter Google kann der User unter Umständen einen besseren Einfluss darauf nehmen, was über seine Person gefunden wird. (mja)