Die Hersteller Canon, Epson, Kyocera und Xerox hätten sonst über 400 Millionen Euro zahlen müssen, schätzt Anwalt Markus Wirtz von der internationalen Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing, der die Produzenten vertritt. (AZ: I-20 U 38/06)
Die VG Wort hatte argumentiert, dass mit Druckern geschützte Werke vervielfältigt werden könnten und rückwirkend ab 2001 eine Abgabe von bis zu 300 Euro für jeden Drucker verlangt - abhängig von Druckgeschwindigkeit und Farb-/ oder Schwarzweiß-Druckfähigkeit des Geräts.
Das Vorhaben sei nun gestoppt. "Erstmals hat ein deutsches Gericht die grundsätzliche Forderung von Urheberrechtsabgaben abgelehnt", erklärt Wirtz: "Die Richter folgten offensichtlich unserer Auffassung, dass Drucker als reine Ausgabegeräte im Alltag nicht im nennenswerten Umfang zur Vervielfältigung genutzt werden." (mec)
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