Microsoft verklagt deutschen Porno-Spammer erfolgreich

26.10.2006
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einen in Schleswig-Holstein ansässigen Spammer verurteilt. Das OLG Karlsruhe hielt den Spammer für eine Vielzahl von Spam-Aktionen verantwortlich und hat diesen wegen Spammings und Markenverletzung zu Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verurteilt. Die Revision wurde nicht zugelassen

Der Spammer aus Schleswig-Holstein hat über einen Zeitraum von etwa einem halben Jahr eine Vielzahl von Spam-Aktionen durchgeführt, in denen er vorwiegend für die von ihm betriebenen Sex-Seiten Werbung gemacht hat. Die Spam-E-Mails enthielten zu diesem Zweck anzügliche Texte mit entsprechenden Werbeaussagen für die von ihm betriebenen Webseiten. Bei einem Teil der von ihm versendeten Spam-E-Mails verwendete der Sexspammer zudem gefälschte E-Mail-Adressen der eingetragenen Marke und des Microsoft Maildienstes "Hotmail" als vermeintliche Absenderadresse. Der Spammer bestritt bis zum Schluss jegliche Verantwortlichkeit für die Spam-E-Mails.

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass der Spammer für die streitgegenständlichen Spam-E-Mails verantwortlich ist. Aufgrund der Verurteilung ist der Spammer seitdem bei Meidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro verpflichtet zu unterlassen, zukünftig gefälschte Hotmail-E-Mail-Adressen in Spam-E-Mails zu verwenden. Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass die Verwendung der Bezeichnung Hotmail als gefälschte Absenderadresse eine Markenverletzung darstellt.

Spammer muss Kosten des Providers tragen

Weiterhin muss der Spammer aufgrund des Urteils Microsoft über seine Spamaktivitäten detailliert Auskunft geben. Das Gericht hat ebenfalls entschieden, dass der Spammer nicht nur für die Verwendung der gefälschten Hotmail-E-Mail-Adressen schadensersatzpflichtig ist, sondern es hat auch betont, dass der Spammer ebenso für die Versendung von Spam-E-Mails an die Nutzer des Maildienstes Hotmail aufzukommen hat.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe könnte für die Bekämpfung von Spammern in Deutschland von erheblicher Bedeutung sein. Da Deutschland bislang über kein ausdrückliches Anti-Spam-Gesetz verfügt, mussten entsprechende Klagen bislang auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gestützt werden, ohne dass die Spammer strafrechtliche Folgen oder aber hohe Schadensersatzsummen zu befürchten hatten. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun in seiner Entscheidung ausdrücklich bestätigt, dass eine Markenverletzung vorliegt, wenn Spammer die geschützten Marken von Mail-Providern als gefälschte Absenderadressen in Spam-E-Mails verwenden und damit die Tür zur strafrechtlichen Verfolgung geöffnet.

"Die Entscheidung des Landgerichts Mannheim ist für die Mail-Provider rundum positiv, denn sie ermöglicht den Providern, die Kosten, die ihnen durch den Empfang der Spam-E-Mails entstehen, an den entsprechenden Spammer durchzureichen," so Dorothée Jasper, Justiziarin bei Microsoft Deutschland. "Aber auch die Bewertung der gefälschten Hotmail-Absenderadressen als Markenverletzung ist von hoher Wichtigkeit, denn Markenverletzungen sind Straftaten. Weshalb es zukünftig auch den Staatsanwaltschaften möglich sein wird, gegen Spammer zu ermitteln." (mja)

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