Microsoft hofft auf Freispruch im Browser-Prozess

07.12.2004 von Rainer Doering
Am Donnerstag wird ein Berufungsgericht in Washington über den Einspruch Microsofts gegen ein Schadensersatzurteil entscheiden, das der Firma Eolas knapp 520 Millionen US-Dollar zuspricht.

Die Eolas-Verantwortlichen hatten im Jahr 1999 Klage wegen angeblicher Patentrechtsverletzungen gegen Microsoft eingereicht. Am Donnerstag wird ein Berufungsgericht in Washington über den Einspruch Microsofts gegen ein Schadensersatzurteil entscheiden, das der Firma Eolas knapp 520 Millionen US-Dollar zuspricht (tecCHANNEL berichtete).

Eolas wirft Microsoft vor, mit dem Internet Explorer eine patentierte Technologie zu benutzen, mit deren Hilfe Plug-ins und Applets im Browser eingebunden und aufgerufen werden können. Das Patent für diese Technik (Nr. 5.838.906 laut US-Patentamt) liegt laut Eolas bei Firmengründer Michael Doyle, ehemals Forscher an der University of California.

Im August 2003 hatte ein Geschworenengericht in Chicago der Klage gegen Microsoft stattgegeben und den Redmonder Konzern zur Zahlung von knapp 521 Millionen US-Dollar verurteilt. Ein Bezirksgericht in Chicago unter dem Vorsitz von Richter James Zagel bestätigte in der ersten Berufungsinstanz im Januar dieses Jahres den Spruch und wies den Antrag Microsofts ab, das Urteil aufzuschieben, bis das US-Patentamt das betroffene Patent geprüft habe.

Die Patentbehörden haben sich zuletzt auf die Seite Microsofts geschlagen. Auch nach der zweiten von insgesamt drei Anhörungen im August 2004 wollten die Prüfer den Argumenten von Seiten Eolas nicht folgen. Eine offizielle Begründung liegt jedoch noch nicht vor.

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Unmut in der Branche

Doch auch in der Branche machte sich zuletzt Unmut über die Taktik des Ein-Mann-Unternehmens breit. So legte unter anderem W3C-Chef Tim Berners-Lee dar, dass eingebettete Browser-Inhalte bereits vor 1998 im allgemeinen Gebrauch waren und somit nicht patentierbar seien. Von Anfang an habe der HTML-Standard Plug-ins vorgesehen, so Berners-Lee, allerdings sollten sie ursprünglich in einem zweiten Browser-Fenster geöffnet werden. Somit sehe das Patent als einzige Neuerung vor, HTML-fremde Inhalte im gleichen Browser-Fenster anzuzeigen wie die zugrunde liegende Webseite. Das habe jedoch bereits 1993 eine für den Ur-Browser NCSA Mosaik vorgeschlagene Erweiterung vorgesehen.

So wird Microsoft in dem Berufungsverfahren am kommenden Donnerstag die Frage nach der Gültigkeit des Patents in den Vordergrund stellen. In den zurückliegenden Verfahren seien wichtige Informationen dazu nicht gehört worden, moniert Microsoft-Anwalt Jim Desler. Dagegen pocht Eolas-Anwalt Try Davis weiter auf die Wirksamkeit. Das Patent sei rechtmäßig erteilt worden, das hätten die bisherigen Verfahren eindeutig gezeigt. (Martin Bayer/doe)

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