Keine Philips-Geräte im Powershop

24.11.1999
Philips hat im zweiten Anlauf eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf seiner Fernsehgeräte mit Mengenrabatt über Powershopping erreicht. Die anstehende Verhandlung könnte über das Schicksal der Geschäftsidee entscheiden.

Seit Primus-Online sein so genanntes Powershopping anbietet, erlebt es einen Boom. Die Idee: Primus-Online handelt mit dem Hersteller einen Mengenrabatt für ein Produkt aus. Finden sich mehrere Käufer für das Produkt im Forum der Website zusammen, können sie den Mengenrabatt in Anspruch nehmen. So geschehen auch mit einem Philips Fernseher, der statt für 1999 Mark für 999 Mark über Powershopping verkauft wurde.

Philips war diese Preisunterminierung ein Dorn im Auge. Das Oberlandesgericht Hamburg gab dem Elektronikhersteller in zweiter Instanz Recht. Das zeitlich limitierte und in verschiedene Preisstufen unterteilte Angebot verstoße gegen das Wettbewerbsgesetz. Powershopping darf laut der einstweiligen Verfügung keine Geräte mehr von Philips verkaufen.

Bei Philips zeigt man sich sehr zufrieden. Der billige Philips-Fernseher sei ohnehin ein Dumping-Angebot gewesen, vermutet Hans-Joachim Kamp, Geschäftsführer der Philips GmbH. Ein Endkonsumentenpreis unter dem Herstellerpreis sei rechnerisch einfach nicht darstellbar.

Primus-Online ist das Urteil des Gerichts noch nicht zugestellt worden. "Wir werden weiterkämpfen", sagt Powershopping-Geschäftsführer Frank Bohmann. In den USA habe sich das verbraucherfreundliche System längst etabliert. (uba)