Von Urheberrecht bis Handyparken

ITK: Neue gesetzliche Regelungen für 2008

28.12.2007
Sowohl Unternehmer als auch Verbraucher müssen sich für das neue Jahr auf eine Reihe gesetzlicher Änderungen einstellen, die in unterschiedlichen Ausprägung den Informationstechnologie- und Telekommunikationssektor betreffen.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hat für den ITK-Sektor eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen zusammengestellt:

Handyparken erlaubt: Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung erlaubt ab 2008 das Handyparken. Bisher mussten Autofahrer in städtischen Parkzonen einen schriftlichen Beleg an einem Automaten ziehen und gut sichtbar in ihr Fahrzeug legen. Ein zweijähriger Feldversuch in 15 Städten war der Neuregelung vorausgegangen. Nach Angaben des Verbands nutzten Autofahrer diese Option mehr als 50.000 Mal pro Monat und die Kommunen würden von geringeren Kosten profitieren. In der Regel müssen sich Handyparker einmalig im Internet anmelden – unter anderem mit ihrer Mobilfunknummer, der Kontoverbindung und dem Kennzeichen. Wollen sie später ihr Auto parken, rufen sie zu Beginn und am Ende der Parkzeit eine Servicenummer von ihrem Handy aus an. Die Gebühren werden monatlich minutengenau vom Konto abgebucht. Das neue Verfahren wird ab Februar zuerst in den Städten Köln und Hamburg eingeführt. Es folgen die Städte Potsdam im März und Berlin im April 2008.

Vorratsdatenspeicherung: Ab 2008 sind die Telekommunikationsanbieter verpflichtet, die Verbindungsdaten aller Telefongespräche im Festnetz und im Mobilfunk für sechs Monate zu speichern. Dabei werden nicht die Gespräche selbst, sondern Rufnummer, Dauer des Telefonats sowie die Standortdaten von Handys gespeichert. Die Daten sollen den Ermittlungsbehörden zur Prävention und Verfolgung von Straftaten dienen. Ab 2009 folgen weitere Speicherpflichten für die E-Mail-Kommunikation, den Aufruf von Webseiten und die Internettelefonie.

Von Urheberrecht bis Unternehmenssteuer

Urheberrecht: Zum 1. Januar 2008 tritt das lange und kontrovers diskutierte, neue Urheberrecht in Kraft. Ein Schwerpunkt ist die Novellierung des Abgabensystems für Aufzeichnungsgeräte wie DVD-Rekorder und Speichermedien wie zum Beispiel CD-Rohlinge. Die Abgaben dienen als Ausgleich für das erlaubte, private Kopieren von Musik, Texten und anderen Daten. Die Abgaben werden von den Verwertungsgesellschaften eingenommen und nach Abzug interner Verwaltungsaufwendungen an die Urheber ausgeschüttet. Bisher wurden die Abgaben für klassische IT-Geräte und Speichermedien im Gesetz festgelegt. Künftig müssen die Verwertungsgesellschaften und Industrieverbände diese verhandeln. Die Abgaben richten sich nach der tatsächlichen Nutzung des Geräts für Kopierzwecke und müssen wirtschaftlich angemessen sein.

Handyblocker: Im Jahr 2008 führen mehrere Bundesländer gesetzliche Regelungen ein, die es den Justizbehörden erlauben, in Gefängnissen so genannte Mobilfunkblocker einzusetzen. Die Geräte verhindern unerlaubte Handygespräche der Insassen. Die Mobilfunkblocker erzeugen ein Störsignal, das die Signale der Handynetze überlagert und produzieren so ein künstliches Funkloch. Problematisch ist nach Angaben des BITKOM, dass eine punktgenaue Abgrenzung der Störfelder technisch kaum möglich und mit einer Beeinträchtigung des Mobilfunkverkehrs außerhalb des Gefängnisareals zu rechnen ist.

Unternehmensteuerreform: Mit Wirkung zum 1. Januar 2008 senkt der Gesetzgeber die Steuersätze für Unternehmen von durchschnittlich 38,6 Prozent auf 29,8 Prozent. Damit rücke nach Angaben des Branchenverbandes Deutschland bei der nominellen Steuerbelastung im internationalen Standortvergleich ein gutes Stück nach vorn. Allerdings werden die geringeren Steuersätze mit einer Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlage erkauft. Die ITK-Industrie treffe vor allem die Senkung der Betragsgrenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 150 Euro und die anteilige Hinzurechnung von Lizenzgebühren bei der Gewerbesteuer – zum Beispiel für Software. (mje)