GEZ erhebt Gebühren für UMTS-Handys

10.01.2006
Ab dem 1. Januar 2007 kassiert die GEZ auch bei Rechnern ab, die am Internet hängen. Für die meisten Benutzer dürfte aber neu sein, dass bereits jetzt für Mobiltelefone unter Umständen die volle GEZ-Gebühr von 17,03 Euro fällig ist. Und zwar dann, wenn man damit Fernsehen empfangen kann. Und das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Handy via UMTS TV-Inhalte zur Verfügung stellt. Zumindest sieht das laut einem Zeitungsbericht die GEZ so.

Die "Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten" – kurz GEZ genannt – ist für so manchen Zeitgenossen ein rotes Tuch. Denn wer einen Fernseher besitzt, muss Rundfunkgebühren bezahlen. Auch wenn man keine Lust auf Musikantenstadl, Lindenstraße oder Sabine Christiansen hat und deshalb überhaupt nicht die öffentlich-rechtlichen Sender einschaltet.

Ab dem 1. Januar erweitert sich zudem der Kreis der GEZ-Pflichtigen. Denn dann muss für jeden PC, der am Internet hängt, die volle GEZ-Gebühr berappt werden. Damit dürften sich die meisten PC-Besitzer bereits abgefunden haben (sofern sie nicht ohnehin schon für den bereits vorhandenen Fernseher bezahlen). Doch jetzt scheint die GEZ eine neue Quelle zum Abkassieren entdeckt zu haben: Besitzer von UMTS-fähigen Handys.

Wenn Sie mit ihrem Mobiltelefon Radio und/oder Fernsehen auf dem Handy empfangen können, ist die Gerät-GEZ-Gebühr fällig. Zumindest meint das die GEZ nach einem Online-Bericht der Berliner Zeitung. Neben UMTS-Handys könnten davon künftig auch DVB-H-Handys betroffen sein.

Für die Anbieter von UMTS-Handys und -Diensten könnte das eine schwere Schlappe werden. Denn die neue Technologie verbreitet sich ohnehin nur schleppend, eine zusätzliche Gebühr von knapp über 17 Euro pro Monat dürfte nicht verkaufsfördernd wirken. Dabei setzen viele UMTS-Anbieter aber ganz besonders auf TV-Inhalte fürs Handy. Sofern die GEZ mit ihrer Meinung durchdringt, verkehrt sich also das verkaufsfördernde Argument "TV via UMTS aufs Mobiltelefon" ins Gegenteil.

Stellungnahme der GEZ

Wie Eckart Ohliger, Leiter der Rechtsabteilung der GEZ, gegenüber unserer Schwesterzeitschrift PC-WELT erklärte, entscheidet die für den TV-Empfang zu Grunde liegende Übertragungstechnik über die Gebührenpflicht. Liegt eine typische Internet-Technologie zu Grunde, für die das Handy Rechenleistung erbringen muss und/oder eine Einwahl erforderlich ist, so dürfte der TV-Empfang erst ab dem 1.1.2007 gebührenpflichtig werden (ab diesem Datum müssen für alle "neuartigen Rundfunkempfangsgeräte" GEZ-Gebühren bezahlt werden). Liegen dagegen typische TV-Techniken zu Grunde, so fallen in der Tat GEZ-Gebühren für ein Handy an. Letzteres gilt auch für neue TV-Technologien wie DVB-H beispielsweise. Wie speziell UMTS unter diesem Gesichtspunkt zu bewerten ist, konnte Ohliger nicht entscheiden. Das müssten Techniker entscheiden, so der Rechtsexperte der GEZ.

Die technische Basis entscheidet also über GEZ-Pflicht oder nicht. Die GEZ will sich voraussichtlich im Februar 2006 mit dieser Thematik befassen und dann eine Detailentscheidung fällen.

In der Regel dürfte es sich bei einem TV-fähigen Mobiltelefon aber um ein Zweitgerät handeln, für das ohnehin keine weiteren GEZ-Gebühren anfallen, so Ohliger. Überhaupt sei dieses Thema sowieso nur für 2006 strittig. Denn ab 1.1.2007 müssen für Handys mit TV-Empfang in jedem Fall GEZ-Gebühren bezahlt werden, unabhängig von der zu Grunde liegenden Technologie. (mja/PC-Welt.de)

tecCHANNEL Shop und Preisvergleich

Links zum Thema Kommunikation

Angebot

Bookshop

Bücher und eBooks zum Thema

Software-Shop

Kommunikation

Preisvergleich

Handy, Telefon & Fax

Mobile-Shop

Software für mobile Endgeräte