Besteuerung von Dienstwagen

Firmenwagen – lohnt sich das?

21.12.2014 von Renate Oettinger
Auch wenn ein geldwerter Vorteil versteuert werden muss, kann sich ein Dienstauto durchaus rechnen. Was zu beachten ist, sagen die Arag-Experten.

Wenn der Chef seinen Mitarbeitern einen Firmenwagen stellt, interessiert sich auch das Finanzamt dafür: Denn ein sogenannter geldwerter Vorteil muss versteuert werden. Trotzdem kann sich ein Dienstwagen durchaus lohnen.

Ein Firmenwagen wird mit Zustimmung des Chefs häufig auch privat genutzt. Dies hat steuerliche Konsequenzen.
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Die Ein-Prozent-Regel

Zahlreiche Arbeitnehmer fahren täglich mit dem Firmenwagen zur Arbeit. Und nicht nur das: Meist wird der Firmenwagen mit Zustimmung des Chefs auch privat genutzt, denn das rentiert sich eher als ein Privatwagen. Schließlich zahlt der Arbeitgeber häufig die laufenden Kosten, vom Kaufpreis über den Kraftstoff bis zur Reparatur und Kfz-Steuer, manchmal sogar - je nach Absprache - Garagenmiete oder Parkgebühren. Diese private Nutzung rechnet das Finanzamt jedoch als geldwerten Vorteil an und kassiert Einkommensteuer. Grundsätzlich veranschlagt der Fiskus monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil. Beträgt der Listenpreis 25.000 Euro, hat der Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil von 250 Euro. Das macht 3.000 Euro pro Jahr, die zum Einkommen zählen und versteuert werden müssen.

Fahrtenbuch statt Ein-Prozent-Regel

Es gibt eine Möglichkeit, das Firmenauto ohne die Ein-Prozent-Regel zu versteuern: das Fahrtenbuch. Dies lohnt sich in der Regel für Angestellte, die das Firmenauto nur selten privat nutzen. Je mehr Dienstfahrten, desto eher lohnt sich ein Fahrtenbuch, je mehr Privatnutzung, desto eher die Ein-Prozent-Variante, so die Arag-Experten.

Wechsel zum Fahrtenbuch

Wer mit dem Firmenwagen unterwegs ist, kann nicht im laufenden Jahr beginnen, ein Fahrtenbuch für das Fahrzeug zu führen - zumindest nicht, um die Eintragungen steuerlich anerkannt zu bekommen. Will man von der pauschalen Ein-Prozent-Regelung zur Besteuerung nach Fahrtenbuch wechseln, ist das nur zu Beginn eines Jahres möglich. Mitten im Jahr wird die Besteuerungsart für einen Dienstwagen nicht geändert, entschied kürzlich der Bundesfinanzhof. Nicht verboten ist es laut ARAG-Experten, ein Fahrtenbuch zu führen und sich am Ende zu entscheiden, trotzdem nach der Ein-Prozent-Methode mit dem Finanzamt abzurechnen, wenn dies steuerlich günstiger ist (BFH, Az.: VI R 35/12).

Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb

Bei der Ein-Prozent-Regelung bewertet das Finanzamt zusätzlich Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als geldwerten Vorteil. Für die Berechnung gibt es zwei unterschiedliche Methoden:

Pro Entfernungskilometer und Monat werden 0,03 Prozent des Listenpreises veranschlagt und vom Arbeitgeber dem Bruttolohn hinzugerechnet. Bei einer Fahrt von 20 Kilometern und einem Kaufpreis von 25.000 Euro kämen zu den 250 Euro monatlich 150 Euro dazu, die der Arbeitnehmer versteuern muss. Andererseits kann er die Pendlerpauschale als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.

Regel für Wenigfahrer

Hierbei können Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil nicht mehr wie grundsätzlich mit 0,03 Prozent ansetzen, sondern mit nur 0,002 Prozent. Voraussetzung ist, dass sie im Schnitt an weniger als 15 Tagen pro Monat oder maximal 180 Tagen im Jahr mit dem Firmenwagen von zu Hause zum Job pendeln. Es zählen die tatsächlichen Fahrten, die durch schriftliche Aufzeichnungen einzeln nachgewiesen werden müssen (BFH, Az.: VI R 57/09).

Dienstwagen ohne private Nutzung

Verbietet der Arbeitgeber die private Nutzung des Firmenautos, unterbleibt eine Versteuerung. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber bei einem ernst gemeinten Nutzungsverbot allerdings zur Überwachung verpflichtet. Sonst unterstellt das Finanzamt, dass der Wagen doch privat genutzt wird und das Nutzungsverbot nur zum Schein ausgesprochen wurde.

Quelle: www.arag.de

Das Einkommen bestimmt die Marke des Firmenwagens.
Das Einkommen bestimmt die Marke des Firmenwagens
Die Häufigkeit und der Wert eines Firmenwagens hängt nicht von der Firmengröße ab - sondern von der Gehaltsklasse. Welche Marke mit welchem Gehalt gefahren wird, zeigt Ihnen die folgende Übersicht von Compensation-Online. Die Marktforscher haben für ihren Firmenwagenmonitor Deutschland 2014 knapp 390.000 Arbeitsverhältnisse analysiert.
Mitarbeiter mit einem Jahresgehalt von 54.000 Euro ...
... fahren entweder einen Skoda.
... zum Wert von 28.000 Euro, etwa einen Skoda Superb 2,0 l TDI active.
Auch ein Opel ist in der Gehaltsklasse von 54.000 Euro drin.
Dieser darf wie der Opel Insignia in der Business Edition durchschnittlich 29.254 Euro kosten.
Der Mazda 6 Skyactive, ...
... der gut 30.000 Euro kostet, ist auch eine beliebte Alternative für Mitarbeiter mit einem Jahresgehalt von 54.000 Euro.
Ab einem Einkommen von gut 56.000 Euro kommen die Firmenwägen häufig von ...
... Ford.
Wer 56.000 Euro im Jahr verdient, darf sich einen Firmenwagen für durchschnittlich 29.650 Euro aussuchen. Hierfür bekommt man einen Ford Mondeo in der Business Edition.
Mit 61.962 Euro Jahreseinkommen ...
... bekommt man von seinem Chef einen VW
Durchschnittlich kostet dieser 32.932 Euro, wie der neue VW Passat Highline BlueMotion Technology.
Wer 90.000 Euro pro Jahr verdient, ...
... fährt gern Volvo.
Dieser darf wie der Volvo S80 D2 durchschnittlich 41.615 Euro kosten.
Wer zwischen 95.000 und 100.000 Euro im Jahr verdient,
... hat die Auswahl zwischen den beliebtesten deutschen Automarken.
Entweder einen Audi.
Typisch ist ein Audi A4 Avant Diesel für ca. 46.000 Euro.
...oder einen BMW ...
... der um die 48.500 Euro (Grundpreis) kostet. Beispielsweise einen BMW 528i Touring.
... oder einen Mercedes.
Der Firmenwagen kostet dann durchschnittlich 48.382 Euro, wie der Mercedes E220 BlueTEC T-Modell.
Nur für einen elitären Kreis ...
... der Spitzenverdiener mit einem Jahreseinkommen über 220.000 Euro ...
... darf es ein Porsche sein.
Dieser kostet im Durchschnitt ca. 88.000 Euro, wie der Porsche Panamera Diesel mit 300 PS.