Tipps zur privaten Internetnutzung im Unternehmen

Fast jeder Dritte nutzt am Arbeitsplatz das Internet

03.04.2008
Nach Angaben des Branchenverbandes BITKOM gehen inzwischen 30 Prozent der Deutschen am Arbeitsplatz online. Häufig wird der Online-Zugang auch privat genutzt.

In 2003 lag die Quote der Online-Nutzung am Arbeitsplatz noch bei 16 Prozent, im Jahr 2005 bei 20 Prozent. Die Angaben zur Nutzung des Internets im Job basieren auf Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat. Berücksichtigt sind Personen, die in den drei Monaten vor der jeweiligen Befragung am Arbeitsplatz online gegangen waren. Ausgeschlossen sind Heimarbeitsplätze. Für 2008 erwartet der BITKOM in Deutschland einen Anstieg auf 33 Prozent. Der EU-Durchschnitt lag im vergangenen Jahr bei 25 Prozent.

Europaweit stehen Dänemark und die Niederlande mit 43 Prozent sowie Schweden mit 42 Prozent an der Spitze. Die Schlusslichter bilden Rumänien, Bulgarien und Polen mit Quoten von acht bis 14 Prozent. In Österreich nutzten 32 Prozent der Menschen das Internet am Arbeitsplatz. In Deutschland sind 19 von 20 Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten an das Internet angeschlossen. „Die Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist für immer mehr Beschäftigte eine Selbstverständlichkeit“, sagte Prof. Scheer, Präsident des BITKOM. In Deutschland ist die private Nutzung des Internets im Job durch kein spezielles Gesetz geregelt. Der Verband gibt im Folgenden einige Tipps zur Nutzung des Online-Zugangs am Arbeitsplatz.

Tipps zur privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz

Die meisten Regeln leiten sich nach Angaben des Branchenverbandes aus allgemeinen Gesetzen sowie der Rechtssprechung ab.

1. Wer entscheidet über die private Nutzung des Internets? Allein der Arbeitgeber. Er ist nicht verpflichtet, das Surfen aus persönlichem Anlass zuzulassen. Entscheidet er sich aber doch dafür, hat er zwei Möglichkeiten: Er kann die private Nutzung generell erlauben oder diese auf bestimmte Zeiten oder Seiten begrenzen.

2. Was passiert, wenn es keine Regelung gibt? Fehlt eine konkrete Vereinbarung, werten das Gerichte möglicherweise als Duldung der privaten Internetnutzung. Das kann für den Arbeitnehmer bei einer Auseinandersetzung von Vorteil sein.

3. Wie können sich Arbeitnehmer absichern? Arbeitnehmer sollten in der Personalabteilung nach bestehenden Regelungen fragen. Generell rät der BITKOM Arbeitnehmern und Arbeitgebern, eine eindeutige Regelung zum privaten Surfen zu treffen – etwa durch eine arbeitsvertragliche Vereinbarung oder Richtlinie.

4. Welche Kontrollmöglichkeiten hat der Arbeitgeber? Ist die private Internetnutzung erlaubt, darf der Arbeitgeber ohne Einwilligung des Arbeitnehmers nur in Ausnahmefällen das Surfverhalten kontrollieren. Selbst bei einem Verbot der privaten Nutzung gelten datenschutzrechtliche Bestimmungen, wenn auch eingeschränkt. Der Arbeitgeber darf in diesem Fall stichprobenartig prüfen, ob das Surfen der Arbeitnehmer dienstlicher Natur ist. Er darf Internet- und E-Mail-Verbindungsdaten aber nicht verwenden, um Mitarbeiter systematisch zu kontrollieren. Eine Vorratsdatenspeicherung von personenbezogenen Nutzungsdaten, wie sie für Internet Provider obligatorisch ist, ist innerhalb von Unternehmen nicht vorgeschrieben und auch nicht erlaubt. „Eine detaillierte Überwachung von Mitarbeitern ist tabu“, so BITKOM-Präsident Prof. Scheer. „Besser als ein Verbot sind klare Regeln, in welchem Umfang die Beschäftigten das Web privat nutzen dürfen.“

5. Droht im Zweifelsfall die Kündigung? Die intensive private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ohne Erlaubnis kann eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen. Doch vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter im Regelfall zunächst einmal abmahnen. (mje)