Fritzbox und Co.

Ende des Routerzwangs: Das Gesetz im Überblick

17.10.2015 von Daniel Behrens
Bis der Routerzwang endgültig passé ist, wird es noch ein paar Monate dauern. Wir zeigen Ihnen das neue Gesetz in der Vorschau.

Das Ende des Routerzwangs rückt näher: Die Bundesregierung löst ihr Versprechen ein, dem Treiben einiger Internet-Anbieter ein Ende zu setzen, ihren Kunden die Nutzung bestimmter Router-Modelle vorzuschreiben. Zum Zeitpunkt der Recherche dieses Artikels war ein entsprechender Gesetzentwurf auf gutem Wege, alle parlamentarischen Hürden zu nehmen und beschlossen zu werden. Darin wird konkret geregelt, bis zu welcher Stelle das Telekommunikationsnetz dem DSL-/Kabel-Anbieter gehört und ab welchem Punkt der Endanwender selber schalten und walten kann.


DSL-/Kabel- Anbieter: Zuständigkeit soll an Anschlussdose enden

Der sogenannte „Netzabschlusspunkt“ soll laut Gesetzentwurf passiv sein. Im Telefonnetz bedeutet das letztendlich, dass der Anschluss an der Telefondose (TAE-Dose) endet. In Bezug auf Kabelanschluss-Internet ist eigentlich ebenfalls nur die nackte Anschlussdose als „passiv“ zu betrachten. Jedoch arbeiten hier die wenigsten Anbieter hundertprozentig nach dem dafür vorgesehenen Docsis-Standard, sondern haben hier und da kleinere oder größere Anpassungen an der Firmware der von ihnen vertriebenen Modems und Routern vorgenommen, um sie bestmöglich an ihr eigenes Netz anzupassen. Nun fürchten die Anbieter Probleme auf sich zukommen, wenn plötzlich etliche Anwender im freien Handel erworbene Geräte anschließen.

Möglicherweise erhört die Regierung aber noch das Flehen der Kabelnetzanbieter und lässt sich auf einen Kompromiss ein. Der könnte zum Beispiel so aussehen, dass Kunden auf Wunsch ein Kabelmodem ohne (oder mit abgeschalteter) Routingfunktion sowie ihre Zugangsdaten für den Telefonie-Server bekommen.

Bei Vodafone haben Sie gar keine andere Wahl, als einen Router mitzubestellen – egal, ob Sie bereits einen besitzen oder nicht.

Im klassischen Telefonnetz sind hingegen keine Probleme zu erwarten, da ja die DSL-Anbieter 1&1, Easybell und Telekom seit vielen Jahren vormachen, dass sich deren Netze auch mit „Fremd-Routern“ zuverlässig betreiben lassen. Auch an den Anschlüssen von Vodafone und O2 würden sie problemlos laufen, wenn diese Provider ihren Kunden die Zugangsdaten mitteilen würden. Das tun sie aber in aller Regel nicht, sondern konfigurieren sie den Router bei der Erstinstallation aus der Ferne. Selbst nach der automatischen Einrichtung lassen sich die Daten nicht oder nur mit erheblichem technischen Aufwand und technischer Fachkenntnis aus dem Routers auslesen.

Automatische Einrichtung des Routers: Kein Ersatz für Zugangsdaten


Grundsätzlich ist es natürlich eine praktische Sache, wenn sich der Router ohne Zutun des Benutzers automatisch konfiguriert. Technisch läuft diese vollautomatische Konfiguration des Routers über ein spezielles Protokoll namens TR-069. Es funktioniert unabhängig von der DSL-Internetverbindung. Nur das DSL-Signal muss vorhanden sein.

Die automatische Einrichtung bekommt immer stärkere Bedeutung dadurch, dass fast alle DSL-Provider die Telefonie-Option aus Kostengründen immer öfter nicht mehr über das klassische Telefonnetz anbieten, sondern per IP-Telefonie (Voice over IP) über den DSL-Zugang. Die VoIP-Einrichtung könnte manchen Einsteiger schnell überfordern, insbesondere wenn mehrere Rufnummern zum Anschluss gehören. Auch daher ist die automatische Konfiguration eine kundenfreundliche Sache.

Ganz und gar nicht kundenfreundlich ist es allerdings, wenn der Anbieter fortgeschrittenen Anwendern nicht auch noch zusätzlich die detaillierten Zugangsdaten für DSL-Zugang und Telefonie mitteilt. Denn ohne die lässt sich ein alternativer Router nicht einrichten.


Das sieht auch die Bundesregierung so und hat in ihrem Gesetzentwurf nicht nur vorgegeben, dass Provider keinen bestimmten Router mehr vorschreiben dürfen, sondern auch, dass sie ihren Kunden die Zugangsdaten aushändigen müssen. Ansonsten wäre das Gesetz ja auch ein stumpfes Schwert. Denn ohne die Internet-Zugangsdaten kann ein DSL-Router, der über sein integriertes Modem mit der Telefondose verbunden ist, keine Internet-Verbindung herstellen. Und ohne die Telefonie-Zugangsdaten kann sich die gegebenenfalls im Router integrierte Telefonanlage nicht mit dem Voice-over-IP-basiertem Telefonnetz verbinden.

Geduldsprobe für Anwender: Provider erhalten sechsmonatige Schonfrist


Bis die Kunden von O2, Vodafone und die der Kabelnetz-Betreiber tatsächlich ihre Zugangsdaten ausgehändigt bekommen, wird es aber wohl noch ein bisschen dauern. Zunächst einmal muss das „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeraten“ in Kraft treten. Wenn Sie diesen Artikel lesen, ist das eventuell bereits geschehen. Dem Gesetzentwurf zufolge erhalten die Provider allerdings eine sechsmonatige Übergangsfrist. Und die werden sie vermutlich auch voll auskosten. Denn die Provider befürchten, dass sich auch viele unbedarfte Anwender einen frei erhältlichen Router zulegen werden, dann aber an der Internetzugangs- und insbesondere der Telefonie-Ersteinrichtung scheitern und in der Folge die Hotlines verstopfen. In der Konsequenz würde das nämlich bedeuten, dass die Provider zusätzliches Support-Personal einstellen müssten, was die Kosten nach oben den Gewinn nach unten treiben würde.

(PC-Welt/ad)