Ab November 2010 flächendeckend

Elektronischer Personalausweis ab Oktober im Test

25.09.2009
In rund einem Jahr wird in Deutschland der neue elektronische Personalausweis eingeführt. Bereits ab Oktober 2009 kann der Einsatz des neuen Ausweises zur Rationalisierung von elektronischen Geschäftsprozessen getestet werden.

Neben dem neuen Scheckkartenformat wird jeder ab 1. November 2010 ausgestellte elektronische Personalausweis einen RFID-Chip enthalten. Dieser speichert diejenigen Daten elektronisch, die auf den jetzigen Personalausweisen in gedruckter Form stehen. Dadurch soll es möglich werden, sich im Internet und an Automaten eindeutig zu identifizieren, heißt es aus dem Bundesinnenministerium (BMI). Interessant ist dieser elektronische Identitätsnachweis für viele Bereiche: Online-Banking, Online-Shops, Kommunikation mit Behörden oder auch als Altersnachweis am Zigarettenautomat.

Für den Einsatz am privaten PC muss sich der Anwender ein RFID-Lesegerät kaufen. Eventuell wir ihm dieses auch von seiner Bank günstig oder kostenlos zur Verfügung gestellt. Von diesem Gerät werden dann zunächst alle Angaben wie Name, Adresse und Geburtsort vom Ausweis ausgelesen. Anschließend soll der Anwender die Möglichkeit haben, zu bestimmen, welche seiner Daten zum Beispiel der Bank oder einem Online-Shop zur Verfügung gestellt werden. Nach einer abschließenden Eingabe einer PIN werden die Informationen an den Empfänger übertragen.

Testversion: Der rote Balken wird im finalen Dokument verschwinden.

Um Sicherheit im elektronischen Geschäftsverkehr zu gewährleisten, dürfen laut Gesetz lediglich berechtigte Anbieter die Daten des Personalausweises abfragen. So können sich laut Bundesinnenministerium beide Partner sicher sein, dass die Angaben des Gegenübers korrekt sind. Wenn die Planung aufgeht und das Verfahren wirklich sicher ist, wäre dies ein enormer Vorteil für Unternehmen und Kunden gegenüber den heute üblichen Anmeldeverfahren. Durch den eindeutigen elektronischen Nachweis der Identität werden bisher aufwändige Verfahren wie PIN/TAN, Adressüberprüfungen oder Plausibilitätsprüfungen vereinfacht. Für den Kunden bedeutet das mehr Komfort, und Unternehmen sparen Geld und Personal. Nicht zu unterschätzen ist auch das Vertrauen, das bei Kunden in elektronische Geschäfte geschaffen und teils wieder aufgebaut werden würde. Allerdings immer unter der Annahme, dass der neue Ausweis in der Sicherheit auch hält, was das Bundesinnenministerium verspricht.

Zertifikate zum Auslesen nötig

Nach dem Gesetz zum elektronischen Personalausweis müssen Unternehmen, die Daten aus dem neuen Ausweis auslesen möchten, ein Berechtigungszertifikat beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Dort wird im Sinne der Datensparsamkeit (§ 3a BDSG) geprüft, ob die Informationen, die das Unternehmen auslesen möchte, auch für den Geschäftszweck benötigt werden. Wird der Antrag von der Behörde genehmigt, erhält das jeweilige Unternehmen von einem TrustCenter einen digitalen Schlüssel, mit dem dann auf die Daten des elektronischen Personalausweises zugegriffen werden kann. Die Gebühren für das gesamte Verfahren sind noch nicht festgelegt.

Rückseite: Der elektronische Personalausweis von hinten.

Der elektronische Personalausweis bietet neben dem Identitätsnachweis im Internet noch die Möglichkeit, eine qualifizierte elektronische Signatur auf den Chip zu laden. Damit wird die eigenhändige Unterschrift rechtsverbindlich in der digitalen Welt abgebildet. Auch werden auf dem Personalausweis biometrische Daten gespeichert: Auf dem Ausweis wird ein digitales Foto enthalten sein. Auf freiwilliger Basis können zudem zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.

Informationen auf der it-sa in Nürnberg

Ob sich die neuen Funktionen des Ausweises am Markt durchsetzen, hängt von vielen Faktoren ab. Der Anwender wird sich das Lesegerät und die Clientsoftware nur zulegen, wenn er auch auf ein breites Nutzungsangebot hoffen kann. Das BMI hat daher bereits ein Jahr vor der Einführung zahlreiche Anwendertests ausgeschrieben. Unter den 30 für einen zentral koordinierten Test ausgewählten Services finden sich neben Bank- und Versicherungsdienstleistungen unter anderem auch Anwendungen zur Altersverifikation an Automaten und für Glücksspiele im Internet. Daneben wird der elektronische Personalausweis auch beim Einchecken im Hotel, bei der Fluggastabfertigung und beim E-Ticketing im Personennahverkehr zum Einsatz kommen.

Neben diesem zentralen Anwendungstest gibt es auch einen offenen Test. Hier lädt das BMI alle Interessenten ein, Erfahrungen und Know-how für den zukünftigen Einsatz des elektronischen Personalausweises zu sammeln.

Unternehmen und Interessenten, die sich über den neuen Personalausweis sowie über die Anwendungstests informieren wollen, können dies auf der IT-Security-Messe it-sa in Nürnberg (13.-15. Oktober 2009) tun. "Nutzen Sie auf der it-sa die Chance sich über die Anwendungsmöglichkeiten und den Beitrag, den der elektronische Personalausweis zur Verbesserung der IT-Sicherheit leistet, zu informieren", so Martin Schallbruch, IT-Direktor im Bundesministerium des Innern. Das BMI, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie die Bundesdruckerei und mehrere Anwendungstester werden vor Ort sein und alle Fragen rund um das Thema beantworten. (ala)