Allerdings dürfen nur Apotheker, die eine Versanderlaubnis der Behörden besitzen, Angebote ins Netz stellen. Bislang standen Arzneimittel bei eBay auf der Liste der verbotenen Handelsgüter. Mit Beginn der Woche treten jedoch neue Geschäftsbedingungen in Kraft.
Deutschland-Geschäftsführer Stefan Groß-Selbeck bezeichnete den Gesundheitsmarkt am Samstag in Berlin als eine der großen Wachstumsbranchen der Zukunft. Möglich wurde die Änderung durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der den Medikamentenhandel im Internet für rechtmäßig erklärte. Bei eBay wurden daraufhin in diesem Sommer die ersten Medikamente ins Angebot genommen. (fkh)