"Bei anderen Diensten gestohlen"

Dropbox dementiert Hacker-Angriff

14.10.2014
Der Online-Speicherdienst Dropbox hat einen Bericht über einen Hacker-Angriff mit dem Diebstahl von Millionen von Passwörtern dementiert.

Die im Internet aufgetauchten Nutzerdaten stammten aus anderen Diensten, erklärte Dropbox in einem Blogeintrag am Montagabend (Ortszeit). Zuvor waren im Netz einige hundert Kombinationen aus Benutzernamen und Passwörtern veröffentlicht worden. Dazu wurde erklärt, sie gehörten zu einem Paket aus sieben Millionen Dropbox-Datensätzen.

Dropbox schrieb, Angreifer hätten versucht, sich mit den gestohlenen Passwörtern in verschiedene Dienste einzuwählen. Viele Nutzer greifen überall im Netz zur selben Kombination aus Benutzername und Passwort, was Hackern die Arbeit erleichtert. (dpa/tc/cvi)

Checkliste für sicheres Cloud Computing -
Checkliste für sicheres Cloud Computing
Anwender, die Leistungen von einem externen Cloud-Provider beziehen, bleiben für den Schutz von übertragenen Daten stets haftbar. Sie sollten daher entsprechende Vorsorge treffen. Einige Tipps dazu finden Sie auf den folgenden Seiten.
Tipp 1:
Unerlässlich für jeden Cloud-Anwender ist es, einen Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung gemäß Paragraph 11 des Bundesdatenschutzgesetzes abzuschließen.
Tipp 2:
Der Cloud-Provider muss angemessene technische und organisatorische Maßnahmen vorweisen können, um die Daten vor unbefugten Zugriffen zu schützen. Gegebenenfalls sollten sich Kunden Zertifikaten unabhängiger Zertifizierungsstellen vorlegen lassen (etwa EuroPriSe, das Datenschutzgütesiegel des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz aus Schleswig-Holstein).
Tipp 3:
Die Kommunikation zwischen Cloud-Anbieter und Cloud-Nutzer sollte immer verschlüsselt sein.
Tipp 4:
Die Cloud-Lösung benötigt zwingend verbindlich und verlässliche Authentizierungsmechanismen und -richtlinien.
Tipp 5:
Die Partner müssen den Umfang der Datenverarbeitung und den Datenverarbeitungszweck festlegen.
Tipp 6:
Für Kunden ist es immens wichtig, dass Sie schon zum Start des Services auch ein mögliches Ende im Blick haben. Sie sollten daher Ausstiegsszenarien prüfen.
Tipp 7:
Werden Cloud-Anbieter oder Unterauftragnehmer mit Sitz in unsicheren Drittstaaten mit dem Betrieb des Cloud-Service betraut, sollten sich Anwender mit ausreichenden Garantien absichern. Dafür eignen sich beispielsweise die von der EU-Kommission verabschiedeten Standardvertragsklauseln.
Tipp 8:
Ein Blick auf die Beteiligungsverhältnisse eines Cloud-Anbieters verschafft oft eine gute Übersicht über das geschäftliche Umfeld des Partners.