Teure Abmahnungen vermeiden

Diese rechtlichen Fallstricke lauern auf Facebook

31.08.2013 von Alexander Roth und Pia  Löffler
Welche rechtlichen Fallstricke lauern auf Facebook? Wer muss was auf Facebook beachten, damit keine teure Anwaltsrechnung ins Haus flattert? Wir klären auf.

Die meisten Firmen wissen es längst: Wird Facebook richtig genutzt, verspricht die Plattform erhebliches Image- und Kundenpotenzial. Zugleich sind mit ihrer Nutzung aber auch zahlreiche rechtliche Risiken verbunden, wie in den vergangenen Monaten deutlich wurde: Erst jüngst sorgten erste Abmahnungen von Facebook-Vorschaubildern für einen Aufschrei in der Netzgemeinde. Kurz zuvor hatte das fehlende Impressum vielen Firmen erheblichen Facebook-Ärger beschert. Wie lassen sich solche Probleme vermeiden? Welche rechtlichen Regeln gelten auf Facebook? Und was passiert, wenn man dagegen verstößt, wissentlich oder unwissentlich?

Damit Facebook nicht zur Kostenfalle wird, weil man von einer rechtliche Stolperfalle in die nächste tritt, klären wir darüber auf, welche rechtlichen Regeln für Privatleute und Unternehmen auf Facebook wirklich gelten.

Impressum - nur für geschäftsmäßig genutzte Facebook-Seiten

Inzwischen ist es unbestritten: Wer eine Facebook-Seite geschäftsmäßig betreibt, muss dieser Seite ein Impressum hinzufügen. Das hat erst ein jüngstes Urteil des Landgerichts Regensburg bestätigt. Vor allem zwei Dinge gibt es dabei zu beachten: Das Impressum erstellt man am besten mit einer Facebook-App, die es ermöglicht, einen Impressumsreiter auf die eigene Seite einzubinden. Und dieser Reiter muss dann auf den ersten Blick auf der Seite erkennbar sein.

In diesem Facebook- Impressum müssen die gleichen Angaben gemacht werden wie bei jeder anderen gewerbsmäßigen Website auch. Für mobile Facebook-Seiten und -Anwendungen, die das Einfügen eines Reiters nicht ermöglichen, lässt sich das Problem über den Bereich "Info" lösen: Der Seitenbetreiber sollte hier einen sofort sichtbaren Link auf das Impressum der eigenen Website setzen.

Vorsicht: Wer sich in Sachen Facebook-Impressum unsauber oder ignorant verhält, dem droht eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen die Impressumspflicht nach dem Telemediengesetz (TMG). Abmahnungen solcher Verstöße führten im Sommer 2011 zum ersten Urteil bezüglich der Impressumspflicht und zu einer Verurteilung zu Kosten- bzw. Schadensersatz.

Eigener Content - in der Regel kein Problem

Fotos hochladen , teilen und liken ist eine Hauptfunktion bei Facebook. Aber auch hier gelten ein paar Regeln, die man beachten sollte und zwar unabhängig davon, ob man Facebook privat oder beruflich nutzt.

Selbst erstellte Fotos und Texte sind für Postings bei Facebook kein Problem, weil man an solchen Fotos und Texten alle (Urheber-) Rechte hat, auch wenn man mit dem Posting die Rechte an den Bildern gemäß der Facebook-AGB auf Facebook zur Nutzung überträgt. Aber auch bei eigenen Bildern sollte man mit abgebildeten Gegenständen oder Personen immer Vorsicht walten lassen, denn auch auf selbst erstellten Fotos muss man den Designschutz oder Persönlichkeitsrechte anderer Personen (Recht am eigenen Bild etc.) achten.

Fremder Content: Vorsicht beim Teilen von anderen Posts

Größere Probleme bereitet die Nutzung von nicht selbst generiertem Content, vor allem von Fotos aus sogenannten Stock-Archiven (iStockphoto, Fotolia, Getty Images etc.) oder von anderen Usern.

Bei Fotos von anderen Usern, die diese selbst gemacht und hochgeladen haben, kann man wohl davon ausgehen, dass diese User damit einverstanden sind, dass man ihre Bilder teilt. Hier ist ein Teilen der Inhalte - wieder abgesehen von Persönlichkeits- und Designrechten - unproblematisch.

Anders sieht das aus, wenn andere User auf ihrer Seite Inhalte posten, die sie nicht selbst erstellt haben, z. B. Fotos aus Stockarchiven oder Comics. Denn selbst wenn der andere User eine Lizenz dafür hat, einen Inhalt selbst auf seiner Seite zu verwenden - was in den seltensten Fällen der Fall ist! - darf man diesen Inhalt noch lange nicht selbst posten beziehungsweise teilen.

Wer teilt, riskiert Ärger

Warum darf man aber fremde Inhalte nicht einfach teilen? Weil man mit dem Teilen des Inhalts den Inhalt (Bild, Text etc.) selbst öffentlich zugänglich macht - und dafür benötigt man eine Lizenz.

"Öffentlich Zugänglichmachen" ist der formelle juristische Begriff für z.B. "ins Internet stellen". Um einen geschützten Inhalt ins Internet stellen zu dürfen braucht man die Erlaubnis des Rechteinhabers bzw. Urhebers, also z.B. des Autors oder Fotografen (Lizenzvertrag). Hat man die nicht, eben weil man den Inhalt von einer anderen Facebook-Seite hat, verletzt man mit dem Post das Urheberrecht und riskiert eine kostenpflichtige Abmahnung. So eine Abmahnung kann wegen der hohen Anwaltskosten auch im privaten Bereich schnell teuer werden.

Und dass die Inhaber andere Facebook-Seiten die Rechte an ihren Inhalten so geklärt haben, dass quasi jedermann diesen Inhalt unbeschränkt öffentlich zugänglich machen darf, ist nahezu ausgeschlossen.

Selbst "gekaufte" Bilder: kein Problem?

Bilder oder Texte bei Content-Portalen zu erwerben (lizenzieren) kann dagegen eine Lösung sein, weil man dann eine Lizenz zur Nutzung erwirbt. Aber auch wenn man so für einen relativ geringen Betrag eine Lizenz erwirbt, kann man deswegen noch lange nicht damit machen, was man will: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Content-Lieferanten geben Regeln für die Nutzung vor. Auch wenn die meisten AGB so schwammig sind, dass niemand genau weiß, was man mit den lizenzierten Bildern machen darf und was nicht, ist oft recht deutlich: Die Weitergabe der Inhalte an Dritte ist nicht erlaubt.

Genau das verursacht rechtliche Probleme, wenn man z. B. Bilder von Bildagenturen auf Facebook postet: Die AGB der Agenturen untersagen meistens die Weitergabe der Rechte an andere Personen oder Unternehmen. Allerdings überträgt man laut Facebook-AGB die Rechte an allen Inhalten (sog. "IP-Inhalte") auf Facebook , wenn man Inhalte auf Facebook postet. Und wenn man genau hinsieht, darf Facebook diese Rechte sogar wieder an andere weiter lizenzieren ("nicht exklusive, weltweite, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie Lizenz").

Damit verletzt man automatisch mit jedem Post eines regulär lizenzierten Inhalts die AGB der Content-Lieferanten und riskiert so Ärger mit Urhebern und Content-Portalen.

Links setzen - nicht der Weisheit letzter Schluss

Nun könnte man meinen, dass das Setzen von Links ja kein Problem und der goldene Weg sei, um im Social Web Inhalte zu teilen, ohne Ärger zu riskieren. Ein guter Ansatz, der aber nur mit Einschränkungen richtig ist.

Anders als das Posten von Inhalten auf der eigenen Seite ist das Setzen von Links rechtlich zunächst kein Problem. Denn nur wer die Entscheidung darüber hat, ob ein Inhalt auf einer Internetseite steht oder nicht, macht einen Inhalt "öffentlich zugänglich" und nur dafür ist eine Lizenz nötig. Das ist bei der reinen Verlinkung nicht der Fall. Denn dort wird nur auf Inhalte der verlinkte Seite verwiesen, über die der Seitenbetreiber die Kontrolle hat. Damit ist man in urheberrechtlicher Hinsicht zunächst "aus dem Schneider".

Der Teufel im Detail: Miniaturbilder

Problematisch bei Links auf Facebook sind aber Vorschaubilder beziehungsweise Miniaturbilder. In den letzten Wochen konnte man in der Presse verfolgen, dass Miniaturbilder auf Facebook für erste kostenpflichtige Abmahnungen sorgten. Und das - juristisch betrachtet - zu recht.

Erstellt Facebook bei der Verlinkung auf der eigenen Seite ein Miniaturbild, wird dieses Bild auf der Profilseite eingebettet und so öffentlich zugänglich gemacht - die nötige Lizenz dafür hat man in der Regel aber natürlich nicht, wenn man nicht selbst Betreiber der verlinkten Seite ist und alle Rechte an den abgebildeten Inhalten hat.

Ein Miniaturbild bei der Verlinkung auf der Facebook-Seite zu lassen verletzt damit genauso das Urheberrecht wie ein Post eines Fotos, an dem man selbst nicht die Rechte hat. Und wenn man es genau nimmt, gilt das auch für die angezeigten Vorschautexte.

Zusammenfassung: Quick-Tipps für Facebook

(PC-Welt/ad)