So werden Sie über den Tisch gezogen

Die zweifelhaften Tricks der DSL- und Mobilfunkanbieter

26.12.2009 von Jürgen Hill 
Flatrates und Mega-Flatrates, Bandbreite bis zum Abwinken - eigentlich sollte in DSL- und Handy-Deutschland alles im Lot sein. Doch die Erfahrungen von Handy- und DSL-Nutzern sprechen eine andere Sprache: Wir zeigen die Tricks der Carrier.

Flatrates zum Telefonieren, Surfen oder SMS-en, Bandbreiten im zweistelligen Mbit/s-Bereich. Ständig sinkende Tarife und dazu noch kostenlose Zusatzpakete sollen Ihnen beim Sparen helfen. Auf dem Papier klingt das alles nach Telekommunikations-Schlaraffenland, doch hinter den Werbeversprechungen bietet sich oft ein anderes Bild: Immer mehr Anwender fühlen sich über den Tisch gezogen. Wir haben einige der Provider-Tricks gesammelt.

Breitband-Internet - aber nur in der Werbung

Das Thema Mindestlaufzeit wird für viele Nutzer auch in einem anderen Zusammenhang zur Falle: Erbringt der DSL-Anschluss nicht die geforderte Leistung, dann muss der Kunde dennoch weiterzahlen, da er nicht einfach aus dem Vertrag aussteigen kann. In der Regel haben die Provider sich nämlich abgesichert und reden in ihren AGB nur von "Bandbreiten von bis zu xx Kbit/s" . Und dies liest sich ganz anders, als das in der Werbung angepriesene DSL 18.000.

Bevor Sie einen neuen Vertrag unterschrieben, sollten Sie also genau nachfragen, welche Geschwindigkeit an Ihrem Anschluss möglich ist. Dabei sollten Sie bedenken, dass die DSL-Anbieter in der Regel ihre Geschwindigkeitsaussagen anhand der Einträge in einer Datenbank treffen. Selbst wenn die Datenbank dann beispielsweise für einen DSL-16.000-Anschluss einen theoretischen Wert von 12.000 Kbit/s ermittelt, können die realen physikalischen Verhältnisse ganz anders aussehen und etwa nur 6500 Kbit/s erreicht werden. In diesem Fall würde der Kunde zwei Jahre lang unnötigerweise den teuren 16.000-Anschluss bezahlen, obwohl für ihn ein DSL-6000-Tarif wirtschaftlich sinnvoller gewesen wäre. Seriöse Anbieter räumen ihren Kunden in solchen Fällen die Möglichkeit zu einem Downgrade ein - und dies auch dann, wenn sich der Anschluss erst während der Vertragslaufzeit verschlechtert.

Sollten Sie entsprechende Passagen nicht in den AGB finden, dann hilft oft ein Blick in die diversen DSL-Foren. Zeigt sich der ins Auge gefasste Anbieter in solchen Fällen kulant? Sollten Sie diese Frage mit Nein beantworten müssen, dann zahlen Sie lieber etwas mehr für einen anderen Provider - zwei Jahre Ärger mit einem DSL-Anbieter sind die eingesparten zwei bis drei Euro pro Monat nicht wert.

Das Flatrate-Märchen

Direkte Folgen im Geldbeutel hat auch das Thema Flatrate. Wie bereits ausgeführt, sollten Sie genau darauf achten, ab wann ein Carrier von einer beruflichen Nutzung ausgeht. Zudem sollten Sie nachsehen, welche Leistungen von der Flatrate abgedeckt sind. Teilweise sind es nur Anrufe im eigenen Netz oder im Festnetz. Ebenso ist bei Ausland-Flatrates Vorsicht geboten, denn Regionen wie Amerika oder Europa werden ganz unterschiedlich definiert.

Fast schon ein besserer Witz ist es, wenn die Mobilfunker im Zusammenhang mit dem Internet-Zugang von Flatrates sprechen. Egal, ob Tages-, Wochen- oder Monats-Flatrate, fast immer finden sich im Kleingedruckten Einschränkungen, dass die Pauschalgebühr nur bis zu einem Volumen von 1, 5 oder 10 Gigabyte gelte, um nur drei übliche Grenzen zu nennen. In unseren Augen sollten solche Angebote korrekt, wie es früher einmal üblich war, als Volumentarife beworben werden. Zumindest bleibt bei den meisten Anbietern der Trost, dass nach Überschreiten der genannten Mengen nur die Geschwindigkeit gedrosselt wird und nicht sofort der Gebührenzähler tickt. Aber es gibt auch schwarze Schafe, die dann ohne weitere Warnung abkassieren.

Eine Kostenfalle verbirgt sich ferner hinter dem Begriff "Internet-Flatrate für das Handy". Im Gegensatz zu anderen Werbeversprechen ist dieser Slogan nämlich wörtlich zu nehmen: Die Flatrate gilt nur, wenn der Benutzer über das Handy mit dem dort eingebauten Browser im Netz surft. Meist muss er hierzu noch bestimmte Zugangsknoten und Ports verwenden. Sparfüchse, die glauben, sie könnten nun ihr Handy einfach am Notebook als Modem nutzen und mit der Flatrate online gehen, erleben mit der nächsten Rechnung ihr blaues Wunder. Diese Nutzung wird ihnen in KB-Blöcken in Rechnung gestellt. Zwar kursieren im Internet Tipps, wie die Erkennung der Modemnutzung ausgetrickst werden kann, doch wenn der Provider dahinterkommt und dann normal abrechnet, wird es richtig teuer. Davon abgesehen, dass solche Tricks einen Verstoß gegen die Vertragsbestimmungen bilden.

DSL-Paket mit Telefon-Flatrate – oder doch nicht?

Zumindest sofort sichtbar: 1&1 verlangt für die Telefon-Flatrate nur 3 Euro Aufpreis, schlägt aber bei Telefonaten ins Mobilfunknetz mit 29,9 Cent/min kräftig zu.

DSL-Komplettanschlüsse mit Internet- und Telefonie-Flatrate sind eine günstige Kommunikationslösung für private Haushalte. Dabei kann der klassische Telekom-Telefonanschluss komplett wegfallen, alle Telefonate laufen über VoIP und den DSL-Provider. Damit wird allerdings Call-by-Call unmöglich, was manche Provider ausnützen und unverschämte Gebühren für Mobil- oder Auslandsgespräche abrechnen.

Preise über ein Euro: Vodafone langt bei Telefonaten ins Ausland besonders kräftig hin, die entsprechenden Länder findet man nach mühsamer Suche an anderer Stelle.

Die klassische Telefon-Flatrate bietet nur kostenlose Gespräche in das deutsche Festnetz. Bei allen anderen Telefonaten verlangen die Anbieter teils deutlich überzogene Preise. So rechnet etwa 1&1 Anrufe in das Mobilfunknetz mit 29,90 Cent pro Minute ab. Noch kräftiger schlägt Vodafone bei Auslandsgesprächen zu: Hat man Freunde in Südafrika, sind im Tarif „Telefon Flat“ unglaubliche 120 Cent pro Minute fällig. Wer nun meint, über eine Call-by-Call-Vorwahl Kapstadt wie bisher für wenige Cent pro Minute zu erreichen, wird enttäuscht: Die meisten Anbieter, so auch Vodafone und 1&1, sperren die billigen Vorwahlnummern, der Kunde sitzt in der Kostenfalle.

Wenn Fortschritt Rückschritt ist

Neben den Vertragslaufzeiten beinhalten zahlreiche DSL-Offerten noch einen anderen Fallstrick. Ist in dem Angebot von NGN (Next Generation Network) oder einem IAD (Integrated Access Device) die Rede, sollten Sie das Kleingedruckte besonders aufmerksam lesen. Häufig erhalten Sie hier nämlich keinen klassischen Telefonanschluss plus DSL, sondern nur einen DSL-Anschluss, bei dem die Telefonie per VoIP realisiert wird. In der Praxis heißt dies, dass bei einer DSL- oder Internet-Störung auch nicht mehr telefoniert werden kann.

Zudem haben solche Konstrukte oft den Schönheitsfehler, dass sie nur mit dem vom Provider gelieferten Equipment funktionieren. So berichtet ein Computerwoche-Leser, dass sein Alice-DSL nur mit Alice-Router und Spezialfirmware laufe, was einen normalen Betrieb ausbremse. Ungemach droht auch manchem VDSL-Kunden der Telekom. Bei der VDSL-Konfiguration verwendete der Carrier nämlich zwei verschiedene Verfahren: entweder die Startnetz- oder die Zielnetzarchitektur. Die jeweilige Architektur wirkt sich direkt auf die Router-Konfiguration aus, und so manches VPN-Problem im Home Office hat seine Ursache in diesem kleinen Unterschied.

Mogelpackung mobiles Internet

Im Zusammenhang mit dem mobilen Internet haben die meisten Mobilfunker noch weitere Überraschungen auf Lager. Bleibt man beim obigen Beispiel der Internet-Flatrate für das Handy, so halten böse Zungen diese Bezeichnung schlicht für Etikettenschwindel. Sie argumentieren damit, dass es sich bei den Angeboten, die häufig über einen Proxy gehen, nicht um einen transparenten Internet-Zugang per IP handle. Vielmehr seien die Zugänge eher mit dem damals ungeliebten WAP 2.0 vergleichbar, das zwar HTML-fähig, aber eben kein echter Internet-Zugang war.

Von einem echten Internet-Zugang können aber selbst Kunden mit teuren Datentarifen oft nur träumen. Zum Beispiel wiesen im Herbst die Kollegen von "zdnet" unter dem Titel "Internet per UMTS: So fälschen deutsche Provider Webinhalte" darauf hin, dass T-Mobile und Vodafone den HTML-Code einer Web-Seite bei der Übertragung manipulieren. So tauscht Vodafone jpg-Bilder gegen png-Dateien aus und verändert dabei die URL der Bilder unter Verwendung von Bogon-Adressen. Eine Methode, die nach den Recherchen der Kollegen auch T-Mobile verwendet. Erschwerend kommt hinzu, dass Vodafone Firefox-Usern ungefragt Javascript-Code unterjubelt, der mit der ursprünglichen Website nichts zu tun hat. Letztlich ist das Ganze ein Zwangs-Proxy mit Deep Packet Inspection (DPI). Bei allem Verständnis für das Bestreben der Mobilfunker, die Daten-Performance in ihren Netzen zu steigern, stellt sich die Frage, warum diese Manipulation ohne Information der User erfolgt, denn von einem transparenten Internet-Zugang kann hier keine Rede mehr sein. Zumal der User im Fehlerfall womöglich unnötig lange und an der falschen Stelle nach Ursachen forscht: Wer käme etwa auf die Idee, Bogon-Adressen, die von vielen Firewalls geblockt werden, als Fehlerursache zu vermuten? Oder dass der Editor eines CMS-Systems aufgrund der Zwangskompression von Bildern nicht funktioniert, wie ein verärgerter User im Internet berichtet?

Für Ärger kann auch ein anderer Umstand sorgen: Noch immer ist bei etlichen Mobilfunkern die Unsitte verbreitet, Adressen aus dem privaten, offiziell nicht routbaren IP-Adressraum zu vergeben. In der Praxis kann dies zu Problemen mit Anwendungen wie VPNs führen.

Falle Mindestlaufzeit

Das Lesen der Werbebotschaften lohnt sich im Fall einer Tarifänderung für Wechselwillige besonders. Meist wird der neue Tarif nämlich mit einer Änderung der AGB eingeführt. Und dieser Änderung können Sie widersprechen. In der Regel lösen die Provider bei einem Widerspruch das Vertragsverhältnis auf. Hier bietet sich für Kunden, die ihre Kündigungsfrist versäumt haben, eine Chance, aus dem ungeliebten Vertrag herauszukommen.

Vorsicht: In der Werbung werden oft Bandbreiten versprochen, die es später in der Praxis nicht gibt.

Ärgerlich ist eine lange Mindestlaufzeit auch in Zeiten, in denen von Arbeitnehmern eine immer größere räumliche Flexibilität verlangt wird. Wer deshalb etwa während der Mindestlaufzeit seines DSL-Vertrags umziehen muss, hat Pech gehabt. So verlangt etwa der Münchner Carrier Mnet für jeden Monat Restlaufzeit 15 Euro. Kulanz lassen die Carrier höchstens dann walten, wenn der Kunde am neuen Wohnort wieder einen Vertrag mit ihnen abschließt oder einen Nachmieter für den bisherigen Anschluss benennt. Das Verhalten der Provider ist durchaus nachvollziehbar, denn diese müssen an die Telekom hohe Gebühren für die Schaltung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) bezahlen. Wer also weiß, dass er kaum zwei Jahre an einem Ort verbringt, sollte sich nach Angeboten mit geringer Laufzeit umschauen. Gegen höhere Anschlussgebühren sind oft Zwölfmonatsverträge erhältlich.

Einen besonders fiesen Trick in Sachen Mindestlaufzeit hat die Telekom auf Lager. Aufgrund seiner Monopolstellung muss das Unternehmen etwa bei Neubauten den ersten Telefonanschluss, also das Verlegen des Kupferkabels, übernehmen. Als Monopolist darf es aber für diesen Anschluss keine Mindestlaufzeit festschreiben. Wie uns Leser berichten, umgeht der Carrier diese Vorschrift gewieft mit folgender Finte: Mit dem Auftrag zum neuen Telefonanschluss wird den Kunden gleichzeitig ein Mehrwertpaket aufgeschwatzt. Und weil dieses nicht zu den Monopolleistungen zählt, kann die Telekom hier eine Mindestlaufzeit vorschreiben - und schon ist der Kunde gefangen.

Prepaid - oder die Lüge von der vollen Kostenkontrolle

Anwender, die glauben, sie könnten sich, wenn schon nicht gegen technische, so doch gegen finanzielle Überraschungen absichern, sind auf dem Holzweg. Der Gedanke, eine Prepaid-SIM-Karte für die gelegentliche mobile Datennutzung einfach auf dem Schreibtisch liegen zu lassen, um so die teuren Grundgebühren der Postpaid-SIM-Karten zu sparen, entpuppte sich für einen Leser als Illusion. Auf einer Dienstreise zeigte sich, dass sein Provider die Prepaid-Karte deaktiviert hatte. Nach seiner Rückkehr stellte er dann fest, dass er ein Schreiben des Providers besser nicht ignoriert hätte. Dort hatte der Provider nämlich eine Deaktivierung der SIM-Karte angekündigt, wenn nicht bis zum xten des Monats eine Aufladung erfolge.

Prepaid-Karte nicht aufgeladen? Dieser Provider deaktivierte einfach die Karte.

Noch teurer kam einen anderen Leser der Glaube an die volle Kostenkontrolle per Prepaid-Karte. Sein Anbieter verlangte plötzlich für Prepaid-SIM-Karten, die nicht benutzt werden, eine Schubladengebühr in Höhe von rund 1,50 Euro pro Monat. Und da der User eine automatische Aufladung des Kontos bei Unterschreiten eines Guthabenlimits aktiviert hatte, konnte der Provider seine versteckte Grundgebühr regelmäßig ohne Probleme abbuchen.

Die Kündigungsfalle

Drum prüfe, wer sich ewig bindet, empfiehlt Friedrich Schiller im "Lied von der Glocke". In der modernen Kommunikationswelt können schon kürzere Bindungen mit unangenehmen Überraschungen verknüpft sein. Wo nämlich ein Mausklick oder eine falsche Antwort am Telefon genügt, um einen Vertrag abzuschließen, wird die Kündigung zum Hindernislauf. Denn per Telefon oder Internet zu kündigen geht bei den wenigsten Anbietern - zur Beendigung des Vertragsverhältnis verlangen sie plötzlich die Schriftform, transportiert mit der guten alten Briefpost. Doch damit nicht genug: Wer sich einmal die Mühe macht, die entsprechenden Adressen auf den Web-Seiten der Carrier zu suchen, kann verzweifeln. Die Postanschriften sind besser gehütet als so manche Kundendaten, die es im Zehntausender-Pack jüngst im Internet zu kaufen gab.

Internet-Seiten wie handy-kuendigung.com offerieren mittlerweile Tools, um Kündigungsschreiben richtig zu formulieren.

Doch wer glaubt, er habe mit dem Finden der Anschrift gewonnen, hat seine Rechnung ohne den Wirt gemacht. Immer wieder berichten Computerwoche-Leser, dass vor allem Kündigungsschreiben, die nicht per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden, gerne verloren gehen. Wer seinen Rückschein in der Hand hält, hat damit aber noch lange nicht gewonnen. Wie auf diversen Internet-Seiten zu erfahren ist, stellen beispielsweise die Mobilfunkanbieter gewisse formale Anforderungen an die Kündigungsschreiben. So reiche etwa die Angabe von Adresse und Handy-Nummer nicht. Vielmehr erwartet eines der Unternehmen, dass der Trennungswillige dazu noch die Kundennummer angibt und jede zu kündigende Leistung einzeln auflistet. Gerade für User mit einem Komplettpaket öffnen sich hier viele Falltüren.

Beliebt ist auch ein anderer Trick: Wird das Kündigungsschreiben aus formalen Gründen nicht akzeptiert, so wird dies dem Kunden nicht mitgeteilt. Fragt dieser dann später nach, wird ihm meist freudig eröffnet, dass sich sein Vertrag um weitere zwölf Monate verlängert habe. Schließlich habe der Kunde ja nicht die dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten. Trennungswillige sind also gut beraten, wenn sie mit der Kündigung gleichzeitig ihrem Anbieter eine Frist setzen, bis zu der dieser den Erhalt der ordnungsgemäßen Kündigung zu bestätigen hat.

Wer glaubt, dass er nun ganz clever ist, und bereits bei Vertragsabschluss (etwa eines 24-Monats-Vertrags mit subventioniertem Handy) seine Kündigung verschickt, sollte ebenso auf der Hut sein. Uns sind Fälle bekannt, in denen diese Kündigungen abgelehnt wurden - Begründung: Der Kunde habe zu früh gekündigt, weshalb die Kündigung nichtig sei.

An den Rand der Verzweiflung brachte eine Kundin eine andere Begebenheit: Als ein Tarifwechsel nicht in der gewünschten Zeit erfolgte, reklamierte sie dies wiederholt. Nach einer gewissen Zeit hatten ihre Beschwerden endlich Erfolg, und der Tarifwechsel klappte - nur hatte die Kundin jetzt drei neue Verträge. Kündigung zwecklos, denn diese hätte über das Online-Portal erfolgen müssen. Der Zugriff hierauf erforderte aber die gültigen alten Zugangsdaten des Ursprungsvertrags, die jedoch vom System nicht mehr angenommen wurden, da der Vertrag ja gekündigt wurde. Seitdem zahlt die Leserin für drei Verträge, da selbst das Call-Center des Carriers machtlos war. Die einzige Option, um aus dieser Zwickmühle herauszukommen, wäre für die Anwenderin, alle Geschäftsbeziehungen mit dem Anbieter zu löschen. Doch dann hätte sie für einige Wochen weder Handy noch Festnetztelefon, bis sie als Neukundin wieder akzeptiert würde.

Nepper, Schlepper, Bauernfänger

Während Trennungswillige ihre Vertragsbeziehung nur schwer auflösen können, haben unvorsichtige Zeitgenossen schnell Verträge am Hals, die sie gar nicht wollten. Selbst Verträge, die keinen Sinn ergeben, werden verkauft. So wurde der Tante eines Computerwoche-Lesers DSL angedreht, obwohl die ältere Dame keinen PC hatte. Gefährlich lebt auch, wer die netten Anrufe eines Telco-Drückers, der sich nach der Zufriedenheit des Kunden erkundigt, zu oft mit Ja beantwortet. Mancher unserer Leser ging so ungewollt einen neuen Vertrag ein. Eine beliebte Masche ist es auch, den Kunden bei diesen Anrufen scheinbar günstigere Tarife anzubieten. Die Nachteile des neuen Vertrags - und sei es nur eine neu beginnende Mindestvertragslaufzeit - kristallisieren sich erst später heraus. Oder dem potenziellen Opfer werden angeblich unglaublich günstige Komplettangebote offeriert. Meist haben diese Pakete aber den gravierenden Nachteil, dass in der angegebenen Form nur die wenigsten User davon profitieren. Lediglich in einigen Spezialfällen rechnen sich die Features, das Gros der Kunden zahlt dagegen für sinnlose Zusatzleistungen.

Allerdings wird den Telefon-Drückern das Spiel oft unnötig leicht gemacht. Fallen im Zuge eines solchen Gesprächs die Worte "kostenlos" oder "Rabatt", so scheint bei vielen Angerufenen der Verstand auszusetzen. Nur so lässt sich erklären, dass viele sich angeblich kostenlose Sicherheitspakete andrehen lassen, für die dann später mehrere Euro pro Monat fällig sind. Auf ein Jahr umgerechnet, zahlt der Anwender dabei oft mehr, als die einmaligen Lizenzkosten für das entsprechende Produkt inklusive einjährigem Update-Service ausmachen würden.

Aber auch die am Telefon oder im Internet bei sofortigem Vertragsabschluss versprochenen Rabatte sind schon etliche User teuer zu stehen gekommen. In der Euphorie über das vermeintliche Schnäppchen wird schnell übersehen, dass beispielsweise die Hotline oder andere Servicenummern des Vertragspartners nur über kostenpflichtige Rufnummern zu erreichen sind. Dagegen zahlt zwar der Kunde, der im Vertrags-Shop unterzeichnet hat, eine etwas höhere Grundgebühr, erhält dafür aber einen kostenlosen Support per Telefon.

Preissenkung - aber ohne Sie

Ändert der Provider die Tarife, kann das Internet-Surfen im Ausland teuer werden.
Foto: Telekom AG

Treue sollte sich lohnen - könnte man meinen. Schließlich verursachen langjährige Kunden (egal ob DSL oder Mobilfunk) keine Kosten in Form von subventionierten Routern oder Handys. Stimmt, diese Kunden lohnen sich für die Anbieter gleich doppelt: Zum einen benötigen sie keine neuen Geräte, zum anderen zahlen sie brav die alten, höheren Tarife, während unter dem Wettbewerbsdruck die Preise purzeln. Wer von diesen Preissenkungen profitieren will, muss deshalb selbst aktiv werden und bei besonders zickigen Anbietern sogar mit der Kündigung drohen. Gleichzeitig ist der Wechsel in einen neuen, günstigeren Tarif meist mit einem Wermutstropfen verbunden: In der Regel beginnt damit eine neue Mindestlaufzeit von oft zwei Jahren.

Teurer Spaß: 15 Minuten News-Lesen im Ausland kosteten hier fast 80 Euro, weil der Provider den Datentarif umgestellt hatte.

Dass Ihnen solche Knüppel nur in den Weg geworfen werden, wenn sich der Tarif zu Ihren Gunsten ändern könnte, versteht sich fast von selbst. Erhöht der Anbieter dagegen seine Preise, dann "profitieren" Sie von dieser Segnung automatisch. So stellte ein deutscher Mobilfunkanbieter zu Jahresbeginn seine Daten-Roaming-Tarife auf den neuen Tarif "WorldData" um. Betroffen waren von der Änderung auch bestehende Verträge, die im Ausland etwa eine Abrechnung in Zehn-Minuten-Schritten vorsahen. Diese kleine Änderung wurde für einen CW-Leser zur teuren Falle. Hatte er früher für die Lektüre deutschsprachiger News-Seiten im Ausland rund acht Euro gezahlt (20 Minuten online), so flatterte ihm nun für die gleiche Leistung eine Rechnung über 120 Euro ins Haus. Im neuen, für seine "fairen Preise" beworbenen WorldData-Tarif wird nämlich der Datenverkehr in 50 KB großen Paketen abgerechnet. Da sind dann etwas über 25 MB schnell ihre fast 80 Euro wert.

Angesichts dieser Praktiken kann nur jedem Leser geraten werden, die Post der Carrier genau zu lesen. Hinter mancher bunten Werbebotschaft kann sich nämlich wie im obigen Fall eine versteckte Tarifänderung zum Nachteil des Kunden verbergen.

So werden Business-Kunden hereingelegt

Gleich mehrfach angeschmiert war ein Kunde, der "überredet" wurde, seinen Geschäftsanschluss erst auf einen Comfort- und dann auf einen Entertain-Tarif umzustellen. Noch heute stellt der Computerwoche-Leser verärgert fest: "Der Entertain-Tarif zeichnet sich dadurch aus, dass ich einen neuen Router brauchte, das schnelle Surfen (DSL 16.000) jetzt langsamer ist als vorher ( DSL 6000), die Verbindung ständig abbricht und mein VPN instabil ist. Zudem ist die Hotline kostenpflichtig, und der Support reagiert erst nach 48 Stunden. Ferner ist keine feste IP-Adresse mehr möglich, und ich habe eine Kündigungsfrist von zwei Jahren. Was für ein tolles Produkt!"

Doch nicht nur bei den Entstörzeiten wird fein zwischen Business- und Privatkunden unterschieden. Wer seine Flatrate (egal ob für Telefon oder Datenübertragung) zu intensiv nutzt, wird häufig gekündigt. Als Begründung führt der Provider dann an, dass der Kunde die eigentlich für Privathaushalte konzipierte Flatrate als Business User missbraucht habe. Das Problem an der Sache: Häufig ist nirgends festgeschrieben, ab welchem Umfang der Carrier von einer beruflichen Nutzung ausgeht. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die den Realitäten der Informationsgesellschaft mit ihrer steigenden Zahl an Freiberuflern Rechnung tragen, haben bei den Carriern leider noch Seltenheitswert. Nur wenige Anbieter definieren sauber, was sie unter einer beruflichen Nutzung verstehen.

Ausgetrickst, was nun?

Sie wurden mit einem der von uns aufgezeigten Tricks über den Tisch gezogen? Dann sollten Sie bei allem verständlichen Ärger einen kühlen Kopf bewahren. Es bringt nichts, wenn Sie den Call-Center-Agenten anbrüllen, er erledigt auch nur seinen Job und ist weisungsgebunden. Sammeln Sie vielmehr Belege und Beweise für Ihre Rechtsauffassung.

Posten Sie Ihre Erfahrungen

Haben Sie ähnlich schlechte Erfahrungen mit Carriern und Providern gemacht, dann nutzen Sie doch unsere Feedback-Funktion unter diesem Artikel und helfen mit, dass andere nicht in die gleiche Falle tappen.

Zudem sollten Sie sich nicht auf Aussagen am Telefon oder per E-Mail verlassen, diese haben später keine Beweiskraft. Das Gleiche gilt für Sie. Stellen Sie Ihre Forderungen schriftlich per Post. Dies sollten Sie unbedingt mit einem Einschreiben per Rückschein erledigen, denn in Deutschland verschwindet auf dem Postweg gerade der Briefwechsel mit Providern und Carriern unerklärlicherweise besonders häufig. Formulieren Sie in Ihrem Schreiben klare Forderungen und setzen Sie eindeutige Fristen. Damit haben Sie Chancen, dass Ihr Carrier in Verzug gerät und Sie ein Mahnverfahren einleiten oder vom Vertrag zurücktreten können. Schalten Sie unbedingt einen Anwalt oder eine Verbraucherschutzzentrale ein, wenn größere Summen strittig sind. Verlassen Sie sich in solchen Fällen auf keinen Fall auf mündliche Zusagen, dass Sie im Recht seien und sich schon alles kläre. Die einzige Klarheit ist nämlich leider, dass die Inkasso-Büros der Provider zuverlässig und pünktlich arbeiten.

Dieser Artikel basiert auf Beiträgen unserer Schwesterpublikation Computerwoche.