Consulting: Beraterphrasen kosten nichts

27.04.2006
Ein Urteil schützt Consulting-Kunden vor schlechten Leistungen. Der Bund deutscher Unternehmensberater begrüßt die Entscheidung.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Rechte mangelhaft beratener Unternehmen gestärkt (Urteil vom 2. November 2005 - 15 U 117/04). Der erst jetzt veröffentlichten Entscheidung zufolge stellen "völlig unbrauchbare" Beratungsleistungen einen Schaden dar, der Vergütungsanspruch des Consultants kann daher entsprechend gekürzt werden. Die Düsseldorfer Richter nannten auch Mindestanforderungen an eine betriebswirtschaftliche Beratungsleistung, sie orientierten sich dabei an den Förderrichtlinien des Bundes.

Zur Beratung gehört demnach eine Analyse der Situation des beratenen Unternehmens und der im Einzelnen ermittelten Schwachstellen, konkrete Verbesserungsvorschläge sowie eine detaillierte Anleitung zur Umsetzung. Es genüge nicht, die Beratungsergebnisse lediglich mündlich zu erläutern. Das OLG betont des Weiteren, dass "bloße Leerformeln" oder die "Aneinanderreihung von Selbstverständlichkeiten" keine Leistung darstellen.

Nichtige Zufriedenheitsklauseln

In dem Fall, über den das Gericht zu befinden hatte, lag dem Beratungshaus eine unterschriebene Leistungs- und Zufriedenheitsbestätigung vor, doch die Richter ließen den Anbieter dennoch abblitzen: Eine derartige Klausel sei "nichtig" und eine unzulässige Beweislastklausel. Zudem bekundeten sie ihre Verwunderung darüber, dass ein Berater sich ohne sachlichen Grund die Korrektheit der Arbeiten bestätigen lassen habe.

Dem betroffenen Anwenderunternehmen räumte das Gericht das Recht ein, die nachweislich mangelhafte Leistung mit dem Honoraranspruch zu verrechnen. Es müsse dem Berater auch nicht zwingend - wie im allgemeinen Schuldrecht üblich - eine Frist einräumen, um die Leistung nachzuholen. Eine solche Fristsetzung sei im Entscheidungsfall unter anderem deshalb entbehrlich gewesen, weil der Berater in keiner Weise eine halbwegs richtliniengerechte Leistung erbracht habe. Der Bund deutscher Unternehmensberater (BDU) begrüßt das Urteil. Die genannten Mindestanforderungen würden unseriösen Unternehmensberatungen das Geschäft erschweren. (Joachim Hackmann/mja)

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