Der damalige Napster-Chef Hank Barry hatte zwar Filtersoftware installiert, diese konnte jedoch den Tausch betroffener Musiktitel der Computerwoche zufolge nur zu 99,4 Prozent unterbinden. Zwar hatte das Berufungsgericht die Schließungsanweisung zunächst aufgehoben, für Napster ändert sich durch das aktuelle Urteil jedoch so gut wie nichts.
Denn die Tauschbörse ist ohnehin geschlossen, weil der neue Eigentümer Bertelsmann an einem Neustart mit kostenpflichtigen Angeboten arbeitet. Seit Januar läuft zwar ein Testbetrieb, offenbar ist es dem Konzern bislang jedoch nicht gelungen, sich mit der Musikindustrie über ein Lizenzmodell zu einigen. (Computerwoche/jma)