Aktuelle Verhandlung

Apple vs. Samsung: Verkauf des Galaxy Tab 10.1 weiterhin untersagt

25.08.2011
Apple hatte Anfang August 2011 vor dem Landgericht Düsseldorf eine Einstweilige Verfügung gegen Samsung erwirkt. Nach der aktuellen Verhandlung am 25. August darf Samsung sein Tablet Galaxy Tab 10.1 unter anderem in Deutschland weiterhin nicht auf den Markt bringen.

Apple hat Apple am 4. August 2011 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Samsung beim Landgericht Düsseldorf gestellt. Ziel dieser Verfügung war es, es Samsung Deutschland und der koreanischen Mutterfirma zu untersagen, das neue Produkt Galaxy Tab 10.1 in der EU (mit Ausnahme der Niederlande) zu nutzen. Wobei unter "nutzen" laut der Anwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke konkret herzustellen, einzuführen, anzubieten und in Verkehr zu bringen gemeint ist.

Apple argumentiert wie folgt in der Verfügung: Das Design des Galaxy Tab 10.1 würde dem des iPad sehr ähneln. Samsung würde den Ruf des Kultobjekts iPad auf diese Weise ausnutzen. Da Apple ein Gemeinschaftsgeschmackmuster für das Design des iPads besitzt, kann Apple aktiv gegen eine Nachahmung vorgehen. Apple beruft sich dabei auch auf Rechte aus dem ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutz. Im Anwaltsjargon klingt das laut Wilde, Beuger und Solmecke so: Die hohe Wertschätzung des kopierten Produkts wird in unlauterer Weise ausgenutzt. Hierdurch entsteht die Gefahr einer vermeidbaren Herkunftstäuschung.

Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Während das iPad 2 (links) auf einen 4:3-Formfaktor beim 9,7-Zoll-Display setzt, nutzt das Galaxy Tab 10.1 (rechts) ein 16:10-Format für den 10,1-Zoll-Bildschirm.
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Das Tablet verwendet ein 10,1-Zoll-Display mit einer Auflösung von 1280 mal 800 Bildpunkten.
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Das Gehäuse ist Kunststoff gefertigt. Dabei weist das Tablet eine hohe Stabilität auf, auch Knarzgeräusche gibt es nicht.
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Auf der oberen Gehäusekante sind der Ein-/Ausschalter, der Lautstärkeregler sowie der Kopfhöreranschluss und der SIM-Kartenslot untergebracht.
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Links und rechts am Gehäuse sind die Lautsprecher platziert.
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Neben dem Mikrofon gibt es untem am Galaxy Tab den proprietären Connector für das mitgelieferte USB-Kabel.
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Bei einer Gehäusedicke von nur 8,6 mm ist das Galaxy Tab 10.1 (rechts) sogar minimal dünner als das bereits sehr schlanke iPad 2 (links) mit 8,8 mm.
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Samsung stattet das Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1 aus. Im Bild sehen Sie den Startbildschirm des Tablets.
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Die Navigation zwischen den Schirmen erfolgt einfach per Fingerwisch, der Wechsel wird durch einen 3D-Effekt grafisch untermalt.
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Sehr praktisch ist die mögliche Personalisierung der Startbildschirme. Neben dem üblichen Platzieren von Apps oder Lesezeichen für Webseiten lassen sich auch Inhalte dort anzeigen. Hierzu zählen Social-Media-Dienste, Kalendereinträge...
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
... oder E-Mail-Eingänge. Bestimmte Widgets lassen sich bei Android 3.1 auch in der Größe ändern.
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Wird auf dem Startbildschirm auf das "+" Zeichen rechts oben getippt (oder der Finger lange auf den Homescreen gehalten), so erscheint der Bildschirm zum Konfigurieren der Desktops. Hier lassen sich Widgets auf die fünf Homescreens ziehen.
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Der Browser bietet Tabs zum Wechseln zwischen mehreren Websites an. Wer will, kann einen Inkognito-Tab öffnen. Dann hinterlässt die besuchte Seite in diesem Tab keine Spuren auf dem Tablet.
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Das Galaxy Tab 10.1 besitzt auf der Rückseite eine 3,2-Megapixel-Kamera. Im Screenshot sehen Sie die Foto-App.
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Die Foto-App bietet unter anderem Funktionen für Weißabgleich, Blende und Fokus.
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Beim Fingertipp auf das App-Symbol rechts oben im Homescreen sehen Sie alle installierten Apps.
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Samsung stattet das Galaxy Tab mit der vorinstallierte Office-Suite Polaris 3.0 aus.
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Das Paket erlaubt den Zugriff auf lokalen oder Cloud-Speicher.
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Polaris beinhaltet eine Textverarbeitung, Tabellenkalkulation sowie eine Präsentations-Software.
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Als gelungen lässt sich die virtuelle Tastatur beim Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1 bezeichnen. Das Schreiben funktioniert flüssig, Buchstaben werden nur sehr selten "verschluckt". Im Querformat geht die Tastatur über die komplette Bildschirmbreite und nimmt fast die Hälfte der Displayhöhe ein.
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Beim Tipp auf das Symbol rechts unten in der Tastatur lässt sich das Layout verkleinern und vergrößern.
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Im Hochformat belegt die Tastatur ungefähr das untere Viertel des Bildschirms. Durch die reduzierte Tastengröße geht man jetzt primär zum Zweifingertippsystem über. Swype zum Wischen von Wörtern wird vom Galaxy Tab unterstützt. Aktiviert wird Swype über die Taste links unten.
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Einstellungen - Drahtlos und Netzwerke
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Einstellungen - Töne
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Einstellungen - Bildschirm
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Einstellungen - Energiesparmodus
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Einstellungen - Standort und Sicherheit
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Einstellungen - Anwendungen
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Einstellungen - Konten und Sync
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Einstellungen - Motion
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Einstellungen - Datenschutz
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Einstellungen - Speicher
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Einstellungen - Sprache und Eingabe
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Einstellungen - Eingabehilfe
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Einstellungen - Datum und Uhrzeit
Samsung Galaxy Tab 10.1 mit Android 3.1
Einstellungen - Info zu Gerät

Die 14. Zivilkammer des Landgericht Düsseldorf hat die einstweilige Verfügung am 9. August 2011 (Az.: 14c 0 194/11) erlassen - ohne vorherige Anhörung von Samsung. Samsung legte erwartungsgemäß Widerspruch ein, unter anderem mit der Begründung, dass Apple das Design des iPad nicht erfunden habe, sondern es ganz ähnliche Designs auch schon in alten Science-Fiction-Filmen zu sehen gegeben habe.

Am 25. August 2011 gab aktuell eine mündliche Verhandlung im Landgericht Düsseldorf mit dem Ziel von Samsung, die einstweilige Verfügung im Eilverfahren wieder aufheben zu lassen. Das Resultat der Verhandlung: Die Verfügung bleibt bestehen. Die Vorsitzende Richterin sah einen "übereinstimmenden Gesamteindruck" zwischen dem iPad und den später erschienenen Galaxy-Tabs. Samsung Deutschland ist es daher auch weiterhin untersagt, sein Galaxy Tab 10.1 in Deutschland sowie auch im übrigen europäischen Ausland mit Ausnahme der Niederlande zu vertreiben. Gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf kann Samsung nun innerhalb von vier Wochen Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen und dort auf eine andere Rechtsansicht hoffen.

Entscheidung auf wackeligen Beinen

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienkanzlei schätzt die Lage wie folgt ein: "Die Entscheidung des LG Düsseldorf fällt eindeutig aus. Anders als in dem jüngst in den Niederlanden zu entscheidenden Verfahren ging es hier allerdings ausschließlich um das Design des Tablet-Computers von Apple und nicht um die Verletzung von Patenten. Ob dieses wirklich so neuartig und innovativ ist, wie es Apple behauptet oder ob sich dieses nicht im Wesentlichen aus den technischen Anforderungen an einen Tablet-Computer ergibt, wird wohl als nächstes das Oberlandesgericht Düsseldorf in der Berufungsinstanz beschäftigen. Jedenfalls ist es kaum vorstellbar, dass Samsung das heutige Urteil als letztes Wort in der Sache anerkennen wird."

Die Frage, wie die Chancen von Samsung stehen, die beanstandeten Geräte doch noch in Europa zu verkaufen, schätzt RA Christian Solmecke wie folgt ein: "Die Chancen stehen unserer Ansicht nach gar nicht so schlecht, dass Samsung mit seinen Argumenten in der nächsten Instanz Gehör findet. So ist es nicht von der Hand zu weisen, dass die Funktionalität eines Tablet-Computers, insbesondere die - hier nicht streitgegenständliche - Steuerung über einen berührungsempfindlichen Bildschirm dem Produktdesign, ähnlich einem Flachbildschirm, enge Grenzen setzt. Konsequenter Weise müssen dann aber bereits schon kleine Änderungen am Design ausreichen, um eine Neuartigkeit zu begründen. Derartige Unterschiede lassen sich anhand der derzeit bekannten Produktfotos von Samsung durchaus ausmachen. Apple hat gegen Samsung nun also eine Schlacht gewonnen, doch die weltweite juristische Auseinandersetzung zwischen den beiden Schwergewichten geht weiter. Der Ausgang ist offen."

In der einstweiligen Verfügung bezieht sich Apple unter anderem auch auf Bildmaterial des TecChannel-Artikels Test: Samsung Galaxy Tab 10.1. Nachfolgend können Sie das von Apple eingereichte Dokument lesen:

(cvi)