Apple: Pause im Rechtsstreit gegen Websites

21.02.2005 von Michael Eckert
Apple verklagt seit Anfang 2005 zwei Websites. Im Moment genehmigen sich beide Seiten eine Atempause.

Apple nimmt etwas den Druck aus den juristischen Rangeleien der vergangenen Wochen, berichtet die Macwelt: Die Webseiten Powerpage und Appleinsider haben zumindest bis Anfang März Zeit, sich ihre Verteidigungstrategie weiter zu überlegen, seit Apple beide Internet-Seiten Anfang des Jahres verklagt hatte. Der Vorwurf: Beide hätten Apple-Interna veröffentlicht und sich damit dem Bruch eines Geheimhaltungsvertrags schuldig gemacht oder wenigstens Anreize geschaffen, damit andere einen solchen Vertrag brechen.

Da Apple von keinem der beiden Verantwortlichen Informationen bekommen hatte, versuchte die Firma Anfang Februar über eine Hintertür auf die Spur des Apple-internen Lecks zu kommen: Der E-Mail-Dienst Nfox bekam ein Schreiben von Apples Justizabteilung, in dem mit empfindlichen Geldbußen und einer Klage vor Gericht für den Fall gedroht wurde, dass Nfox nicht die komplette E-Mail-Korrespondenz von Powerpage zugänglich mache.

Diesen weitergehenden juristischen Schritt der Klageandrohung (engl. "Subpoena") hat Apple nach Aussagen der Internet-Aktivisten von Electronic Frontier Foundation EFF vorerst ausgesetzt - das zuständige Gericht in Santa Clara in Kalifornien hat jetzt Zeit, die Unterlagen von Apple und EFF zu studieren; nach ersten Schätzungen wird Anfang März eine Anhörung beider Parteien stattfinden.

Unklar ist aber weiter, ob umgekehrt Powerpage beziehungsweise Jason O'Grady gerichtlich gegen den E-Mail-Provider Nfox vorgeht. Denn dessen Chef, Karl Kraft, hatte Apple bereits Mitte Dezember davon informiert, dass das gesuchte Wort "Asteroid" möglicherweise in der E-Mail-Korrespondenz von Powerpage vorkommt. Sollte Kraft tatsächlich die E-Mails von Powerpage durchsucht und Informationen daraus an Apple weitergeleitet haben, dann hätte Kraft gegen das amerikanische Pendant des deutschen Briefgeheimnisses verstoßen, schreibt die EFF (gegen "Stored Communications Act 18 U.S.C § 2702).

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Der Hintergrund

Apple bekommt oft einen Platz auf der Titelseite der amerikanischen Wirtschaftspresse - selbst in Deutschland war beispielsweise der Mac mini in den Abendnachrichten zu sehen und auf den Titelblättern so gut wie aller Computerzeitungen.

Doch Apple geht gleichzeitig gegen andere Journalisten juristisch vor. Wer technische Daten oder gar Bilder eines Produkts veröffentlicht, das noch nicht von Steve Jobs vorgestellt wurde, lebt gefährlich. Gefährlich im wahrsten Sinne des Wortes, da Apple die Möglichkeiten des amerikanischen Rechtes einsetzt, um die Personen ausfindig zu machen, die diese Informationen aus dem Unternehmen heraus und an die Presse weitergeleitet haben. Findet sich eine konkrete Spur, müssen die Betroffenen vor allem mit wirtschaftlichen Sanktionen rechnen: Entlassung des jeweiligen Angestellten respektive Schadensersatzforderung für entgangene Schlagzeilen. Wobei die Entlassung unumstritten rechtens ist, da sich die Apple-Mitarbeiter schriftlich verpflichten, keine internen Informationen weiterzuleiten.

Der Schadenersatz allerdings ist schon diffiziler - die Frage ist, wie man den Schaden bemisst, der dem Unternehmen Apple entsteht, wenn ein neues Produkt nicht mit den einführenden Worten von Steve Jobs das Licht der Welt erblickt, sondern zum Beispiel im Telegrammstil der Gerüchteseiten im Internet. Zum Beispiel Think Secret, hinter dem der Student Nick Ciarelli steckt.

Nick Ciarelli hatte im Herbst 2004 geschrieben, dass Apple an einer neuen externen Schnittstelle zu Musikinstrumenten arbeitet. Das Faß zum Überlaufen brachte aber wohl ein Bericht kurz vor der Macworld Expo Anfang Ende Dezember 2005: Auf Think Secret stand zu lesen, dass Apple wahrscheinlich einen Rechner ohne Monitor und Tastatur präsentieren wird, der sehr klein beziehungsweise nahezu quadratisch sei und als Kernstück einen G4-Prozessor enthält, vergleichbar den heute erhältlichen Notebooks von Apple.

Und so wie berichtet kam es denn auch wenige Tage später. Trotz Ciarellis Veröffentlichung bekam Apple allerdings den Platz auf den Titelseiten der internationalen Presse und in den Abendnachrichten, so dass die Frage nach dem konkret messbaren wirtschaftlichen Schaden schwer zu beantworten ist. Hätte Apple noch mehr Schlagzeilen bekommen, wenn Ciarelli nicht gewesen wäre? Hat eine messbare Anzahl von Kunden den Kauf eines vergleichbaren Apple-Rechners ausgesetzt, weil Ciarelli bereits die nächste Rechnergeneration vorgestellt hat?

Der Anwalt von Ciarelli hat diese Diskussion umgangen. Terry Gross hat Anfang Februar ebenfalls an das Gericht in Santa Clara geschrieben, und dort vorgebracht, dass Apples Klage gegen Ciarelli haltlos ist, da der Beklagte lediglich das getan hat, was andere Journalisten auch tun: Informationen entgegennehmen, veröffentlichen und dabei über die Quelle schweigen. Dieses Tätigkeit aber sei in der Verfassung der USA vor Verfolgung geschützt. Eine Entscheidung des Gerichts steht noch aus. (Macwelt/mec)

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