Google Drive, Microsoft Skydrive, Teamdrive

Acht Tipps für die sichere Cloud

18.03.2014 von Frank-Michael Schlede und Thomas Bär
Cloud-Speicherdienste sind äußerst praktisch und gelten dennoch als unsicher. Doch tragen sie ihren schlechten Ruf zu Recht? Und was können Anwender tun, um das Beste aus der Technik herauszuholen?

Was vor einigen Jahren noch als kleine Meisterleistung der technikverliebten IT-Fachleute galt, ist heute nicht mehr als eine Basisqualifikation für Information-Worker: größere Dokumente außerhalb des eigenen Computers speichern, Dateien oder ganze Ordner anderen Menschen zur Verfügung stellen. Dafür braucht man heute keinen Ingenieurabschluss mehr. Dropbox, Google Drive, Microsoft Skydrive, Cloudme, Teamdrive, Hornetdrive - allein die Auflistung aller Anbieter würde den Rahmen des Artikels sprengen (eine Übersicht der Online-Datensicherungs-Anbieter findet sich auf Wikipedia).

Bis auf einige wenige Unterschiede in der Ausprägung arbeiten alle Online-Speicher-Lösungen nach einem identischen Prinzip: Der Anwender meldet sich bei einem Anbieter an und erhält einen Benutzernamen sowie ein geheimes, nur ihm bekanntes Passwort. Mit diesen Benutzerdaten kann er sich bei dem Online-Service anmelden und Dateien oder Ordner auf dem Speichersystem des Anbieters ablegen, bearbeiten oder löschen. In der Grundeinstellung ist zunächst kein Zugriff durch Dritte möglich, und der Anwender selbst greift per Webbrowser auf den Service zu.

Standards und Geschäftsmodelle

Kleine Zusatzprogramme oder die Verwendung von Bordmitteln wie WebDAV ermöglichen eine Integration in das lokale Dateisystem. WebDAV-Zugriffe zielen auf eine Speicherressource auf einem entfernten Server - hierbei handelt es sich somit um einen direkten Zugriff. Andere Lösungen, beispielsweise das Produkt Hornetdrive oder die Verwendung des lokalen "Google Drive"-Clients, synchronisieren die Daten der entfernten Ressourcen und erlauben auf diese Weise einen schnelleren Zugriff.

Die Technik: Google Drive funktioniert nach dem Fremium-Modell.
Foto: Frank-Michael Schlede / Thomas Bär

Üblicherweise arbeiten die Anbieter nach dem sogenannten Freemium-Geschäftsmodell. Das heißt, dass der Basisdienst gratis angeboten wird und darüber hinausgehende Dienste, beispielsweise die Erweiterung des Speicherplatzes, kostenpflichtig sind. Die Größe des angebotenen kostenlosen Speichers variiert, je nach Anbieter, zwischen 2 und 5 Gigabyte.

So weit, so leicht zu verstehen. Doch jetzt fangen die Probleme erst an: Welcher Dienst ist der richtige? Wie sollten sich insbesondere Kleinunternehmen und Freiberufler entscheiden? Wie sicher sind die Dienste? Wir haben acht Tipps und Tricks zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen, den richtigen - und vor allem sicheren - Cloud-Speicherplatz zu finden.

Manuelle Malware-Prüfung
Hier ist die eigene Sicherheits-Initiative gefragt: Google prüft die Dateien, die auf dem Cloud-Speicher Google-Drive abgelegt werden, nur bis zu einer gewissen Größe auf Viren.
Google Drive vs. Patriot Act
Google Drive ist eine Mischung aus Dateiablage, Online-Office und Collaboration-Technik: Wer hier Dateien abspeichert läuft allerdings Gefahr, dass diese auch von US-amerikanischen Behörden eingesehen werden könnten.
Das Freemium-Modell
Googles Modell unterscheidet sich kaum von den Marktbegleitern: Freemium – es beginnt umsonst und wer mehr will, zahlt auch mehr. Eine Erhöhung der Sicherheit kann aber leider nicht hinzugebucht werden.
Skydrive zu nutzen heißt, viel zu lesen
Präsentation und Speicherdimensionierung sind etwas anders als bei Google: Trotzdem handelt es sich auch bei der Microsoft-Variante Skydrive um einen klassischen Online-Speicher. Allein die Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen von Microsoft umfassen neun(!) DIN-A4-Seiten, inklusive dem Recht persönliche Daten in begrenztem Umfang zu nutzen.
Hornetdrive
Einer der vielen Anbieter von Online-Speicher auf Servern in Deutschland: Hornetdrive. Der Produktumfang und die Unterstützung von Betriebssystemen sind dabei sehr umfassend.
Großer Funktionsumfang
Viele Möglichkeiten und Fähigkeiten: An Hornetdrive gefällt nicht nur der Wizard, der den Benutzer bei der Anlage unterstützt, sondern auch die klare Regelung der Zugriffsrechte.
Der schnelle Überblick
Ein Blick kann mehr Sicherheit schaffen: Wer hat wann auf was zugegriffen – eine solche Auflistung ist zwar mitunter lang, kann aber unberechtigte Aktivitäten aufzeigen.
WebDAV-Abfrage
Erleichtert die Nutzung im Zusammenspiel mit beliebigen lokalen Anwendungen: Die Integration des Online-Speichers in das Betriebssystem, hier per WebDAV.
Passwörter nicht speichern!
Benutzer sollten die Passwörter nur in Ausnahmen direkt in Windows speichern. Erlangt ein unberechtigter Nutzer Zugang zum Desktop, ist ansonsten auch der Zugriff auf die Online-Daten möglich.
Schnelle Anbindung vorausgesetzt
Der Einsatz von Online-Storage ist nur in den Gegenden sinnvoll, in denen ein zügiges Internet verfügbar ist: Mit 12,2 KByte pro Sekunde wird Online-Speicher zum Geduldsspiel.
Zugriffsrechte
Extrem wichtig für jeden Einsatz von Cloud-Speicher: eine klare und eindeutige Rechtesteuerung.
Reset
Wird das Kennwort von Windows zurückgesetzt, löscht das Betriebssystem auch die gespeicherten WebDAV-Kennwörter – ein unautorisierter Zugriff durch Administratoren wird so unterbunden.
BoxCryptor
In der kostenpflichtigen Variante verschlüsselt BoxCryptor sogar die Dateinamen: Auch wenn es der Name anders vermuten lässt – die Software arbeitet auch mit anderen Online-Lösungen als DropBox problemlos zusammen.
Immer informiert bleiben
Informieren der Anwender ist wichtig für die Sicherheit: Wer sicherstellen will, dass seine Daten nicht frei im Internet lesbar sein sollen, muss bei der Freigabe schon genau lesen, was passieren wird.
Alles Cloud
Auch die klassischen Internetprovider, hier 1&1, bieten ein Online-Office und einen Online-Speicher: Dieser kann dann sogar per WebDAV-Standard abgefragt werden.

Tipp 1 - Das Kleingedruckte lesen

Umfangreich: Microsofts Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen umfassen neun DIN-A4-Seiten.
Foto: Frank-Michael Schlede / Thomas Bär

Da es so viele Anbieter gibt, ist die Auswahl schwierig. Geht es nur um die eigenen, primär persönlichen Daten, bieten sich die klassischen Dienste von Google oder Microsoft an. Aber auch die bekannten Internet-Provider wie beispielweise 1&1 haben ihre Angebote um Online-Speicher oder gar komplette "Cloud-Office"-Lösungen erweitert. Wie bei jedem Vertragsabschluss gilt auch hier: Der Blick in die Geschäftsvereinbarungen ist besonders wichtig. Als Beispiel für Sicherheitsprobleme, die schon zu diesem Zeitpunkt auftreten können, möchten wir an die erste Fassung der deutschsprachigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Google-Dienstes erinnern: Hier stand im "Kleingedruckten" zunächst, dass Google das Recht habe, alle vom Anwender erstellten Dokumente beliebig weiterzuverwenden. Die Firma hat diese Klausel als Übersetzungsfehler bezeichnet und den Abschnitt komplett ersetzt. Der Vorfall zeigt aber deutlich, wie wichtig der Blick in die Geschäftsvereinbarungen für die Sicherheit und Integrität der Daten ist, die Sie in einem Cloud-Speicher ablegen.

Tipp 2 - Immer mehrfach sichern

Auch wenn die Anbieter immer wieder gern suggerieren, dass bei Verwendung eines Cloud-Speichers alle Daten absolut sicher sind: Der Online-Speicher sollte niemals der einzige Speicherort für wichtige Daten sein. Solche Cloud-Services sind eine praktische Alternative zu anderen Speichermedien, beispielsweise traditionellen Backup-Systemen oder externen Festplatten, da sie vor Zerstörung oder Naturkatastrophen am eigenen Standort schützen. Sie helfen aber beispielsweise nicht bei der Insolvenz eines Anbieters. Muss ein Dienst wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten eingestellt werden, kann es durchaus passieren, dass die Daten von einem Tag auf den anderen weg sind. So bleibt auch hier nur der Hinweis: Regelmäßige Backups sind und bleiben wichtig - auch wenn die Daten auf einem Cloud-Speicher liegen.

Tipp 3 - Server-Standort beachten

Positiv aufgefallen: Am deutschen Anbieter Hornetdrive gefällt nicht nur der Wizard, sondern auch die klare Regelung der Zugriffsrechte.
Foto: Frank-Michael Schlede / Thomas Bär

Sobald der Begriff "Cloud" fällt, werden deutschsprachige Benutzer hellhörig. Zu viel wurde in den Medien über den "Patriot Act" und die mitunter für den europäischen Markt zu schwachen Datenschutzrichtlinien in den USA berichtet. Die Diskussionen um den Patriot Act sind bekannt: US-amerikanische Behörden wie FBI, CIA oder NSA haben auch ohne richterliche Anordnung Zugriff auf Informationen auf Servern von US-Unternehmen. Dies gilt ebenso für ausländische Tochterunternehmen von US-Firmen. Diese sind selbst dann verpflichtet, den Behörden Zugriff zu gewähren, wenn es die lokalen Datenschutzrichtlinien in einem anderen Land untersagen.

Wer sichergehen möchte, dass die US-Behörden keinen Zugriff erlangen, muss somit einerseits prüfen, ob die Server, auf denen die Daten gespeichert werden, nicht in den USA stehen, und andererseits, ob das Unternehmen, das die Dienstleistung anbietet, keine Tochtergesellschaft eines primär US-amerikanischen Unternehmens ist. Bevor besonders sensible Informationen, beispielsweise die Patientendaten einer Arztpraxis, auf einem Online-Speicher abgelegt werden, empfiehlt es sich deshalb generell, den Rat oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Datenschutzbeauftragen einzuholen.

Irland ist bei vielen Anbietern ein beliebter Standort in der Europäischen Union. Seit einigen Wochen mehren sich jedoch die Hinweise, dass irische Politiker den Datenschutz lockern möchten, da es für die Unternehmen teuer werden kann, wenn es gemäß dem EU-Recht zu einem Verstoß gegen die Richtlinien kommt. Diese Diskussion gilt es in der nächsten Zeit aufmerksam zu verfolgen!

Tipp 4 - Protokollfrage

Im Jahr 2012 veröffentlichte das Fraunhofer-Institut unter dem Titel "On The Security Of Cloud Storage Services" eine Sicherheitsanalyse des Online-Speicher-Markts. Das Gesamtergebnis ist für die Branche eine Ohrfeige, da keine der sieben geprüften Lösungen ohne Mangel war. Während der Benutzer blauäugig davon ausgeht, dass die Verbindung zwischen ihm und seinem Dienstanbieter gegenüber unberechtigten Zugriffen geschützt ist, sehen das einige Anbieter wohl etwas lockerer.

Hilfreich: WebDAV erleichtert die Integration des Online-Speichers in das Betriebssystem.
Foto: Frank-Michael Schlede / Thomas Bär

Einige Dienstleister verwenden bei der Absicherung der Datenübertragung zwischen Client und Server nicht einmal etablierte Standardprotokolle. Beispielsweise verzichtete der Anbieter Cloudme komplett auf eine Datenverschlüsselung. Die Verschlüsselung bei Crashplan, Teamdrive und Wuala setzt nicht auf den allgemein gebräuchlichen Konzepten von SSL/TLS auf, sondern sie verwenden eigene, nicht veröffentlichte Protokolle. Dieser Weg der "Security through Obscurity" wird jedoch gemeinhin zu Recht als Sicherheitsrisiko eingeschätzt.

Laut Fraunhofer-Institut verzichten Cloudme, Dropbox und Ubuntu One zudem auf eine Verschlüsselung auf Client-Seite. Die Informationen sind beim Dienstanbieter somit im Klartext abgelegt. Wer seine Daten einem solchen Anbieter überlässt, speichert dort entweder keine sensiblen Daten ab oder vertraut auf die Diskretion des Anbieters - sehr leichtsinnig. Wir raten, sehr genau zu überprüfen, wie und mit welchen - hoffentlich sicheren - Protokollen die Daten zum Cloud-Provider und wieder zurück gelangen.

Tipp 5 - Vorsicht beim Teilen

Viele Cloud-Speicher bieten die Möglichkeit, Daten mit anderen Benutzern zu teilen. Wir beziehen uns auch hier noch einmal auf die bereits erwähnte Analyse der Fraunhofer-Forscher, die darauf hinweisen, dass diese Möglichkeit des Teilens je nach technischer Umsetzung problematisch sein kann. So generieren einige Lösungen sehr lange, kaum vorhersagbare URLs, um auf diese Weise beispielswiese einen Austausch von Daten mit nicht angemeldeten Anwender zu ermöglichen. Das bedeutet aber auch, dass diese Daten damit frei zugänglich im Internet bereitstehen. Zwar würde sich kein Mensch diesen Link einfallen lassen, doch die Crawler der Suchmaschinen könnten durchaus fündig werden und die Ressourcen in den Suchkatalog aufnehmen.

Extrem wichtig für jeden Einsatz von Cloud-Speicher: eine klare und eindeutige Rechtesteuerung.
Foto: Frank-Michael Schlede / Thomas Bär

Ein Austausch sensibler Informationen setzt somit voraus, dass der Kommunikationspartner "ordentlich" angemeldet ist und der Zugriffschutz nicht nur mittels einer kryptischen URL realisiert wird. Lässt Ihre Cloud-Lösung diese Möglichkeit zu, müssen alle Anwender entsprechend verpflichtet werden, sie grundsätzlich nicht zum Datenaustausch einzusetzen.

Achtung: Wer sicherstellen will, dass seine Daten nicht frei im Internet lesbar sein sollen, muss bei der Freigabe schon genau lesen, was passieren wird.
Foto: Frank-Michael Schlede / Thomas Bär

Besondere Beachtung gilt zudem der Gruppenfunktionalität im Allgemeinen: Wer wechselnde Kommunikationspartner hat, muss zwingend darauf achten, welcher dieser Partner auf welche Informationen zugreifen kann. Die Pflege von Berechtigungen ist umso mühseliger, je weiter die Verschachtelung geht. Deshalb gilt: Schaffen Sie lieber eine möglichst einfache, flache Ordnerhierarchie, die Sie dann nach Beendigung der Zusammenarbeitsphase wieder entfernen. Auch hier heißt es also: Die konstante Pflege der Daten und ihrer "Darreichung" ist extrem wichtig und sollte auch bei den Daten in der Cloud nie vernachlässig werden.

Tipp 6 - Eigene Verschlüsselung

Die meisten Serviceanbieter verschlüsseln die Dateien bei der Übertragung und speichern die Daten in Eigenregie mit einer Plattformverschlüsselung auf den Servern. Mitunter ist es dem Anbieter dann möglich, die Dateien selbst zu entschlüsseln. Das ist bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen eher unproblematisch, da in diesem Fall die Regularien des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes gelten. Um sicherzugehen, dass außer den gewünschten Personen wirklich niemand an die Informationen gelangt, sollten Sie die Dateien aber selbst verschlüsseln.

Funktionserweiterung: In der kostenpflichtigen Variante verschlüsselt BoxCryptor sogar die Dateinamen.
Foto: Secomba GmbH

Programme wie "BoxCryptor" verschlüsseln Dateien direkt im Zusammenspiel mit Dropbox, Sugarsync, Google Drive oder Microsoft SkyDrive. Als Algorithmus verwendet der BoxCryptor, der für Privatpersonen kostenlos ist, die AES-256-Standard-Verschlüsselung, die als sicher einzustufen ist. In der kostenpflichtigen Variante erlaubt der BoxCryptor zudem die Verschlüsselung der Dateinamen - ein weiterer Schritt zu mehr Sicherheit. Natürlich steht dem Nutzer eines Cloud-Speichers auch die Möglichkeit einer lokalen Dateiverschlüsselung mit Programmen wie "OpenPGP" vor der eigentlichen Übertragung in Richtung Online-Speicher zur Verfügung. Allerdings erfordert der Einsatz dieser Lösung doch ein gewisses Maß an Fachwissen. Zudem ist der Komfort beim täglichen Umgang mit diesen Programmen eher gering.

Nur sehr wenige Anbieter wie beispielsweise Sugarsync oder AVG LiveKive erlauben dem Benutzer, die Dateien zusätzlich mit einem Passwortschutz zu versehen. Wer jedoch an der Sicherheitskonzeption des Anbieters generell zweifelt, wird auch einem zusätzlichen Passwortschutz, dessen Hashwert beim Anbieter gespeichert wird, nur wenig Vertrauen entgegenbringen.

Grundsätzlich gilt: Wirklich sensible Daten muss der Anwender bereits lokal verschlüsseln, um einen unberechtigten Zugriff zu verhindern. Nur so ist sichergestellt, dass ein unberechtigter Zugriff vonseiten des Anbieters oder von dritter Seite während der Übertragung unmöglich ist.

Tipp 7 - Sichern Sie die eigene Plattform

Es mag einleuchtend klingen, dass alle beim Zugriff auf den Datenspeicher verwendeten Systeme und Prozesse sicher sein sollten. Aber die Gefahr lauert oft in der Bequemlichkeit: Hat sich der Anwender beispielsweise einen WebDAV-basierten Online-Speicher eingerichtet, kann er die Anmeldedaten in dem Dialogfenster der Verbindung "speichern" - das erhöht den Bedienkomfort. Ab sofort ist der Zugriff auf die im Internet gespeicherten oder per Integration in das Dateisystem verbundenen Ordner ohne Eingabe eines Passworts möglich.

Die Gefahr dabei: Setzt sich ein anderer - möglicherweise unberechtigter - Anwender an den nicht gesperrten Computer, hat auch diese Person Zugriff auf den Online-Speicher. Deshalb ist Vorsicht geboten: Die Speicherfunktion für das Passwort darf nur dann genutzt werden, wenn absolut sicher ist, dass niemals eine andere Person mit dem eigenen Account arbeitet. Grundsätzlich raten wir davon ab, Passwörter für solche Zugriffe abzuspeichern - hier gilt es, die eigenen Anwender durch entsprechende Sicherheitsrichtlinien für diese Problematik zu sensibilisieren.

Auch die klassischen Internet-Provider - hier 1&1 - bieten ein Online-Office und einen Online-Speicher: Dieser kann dann sogar per WebDAV-Standard abgefragt werden.
Foto: Frank-Michael Schlede / Thomas Bär

Sofern die eingebundenen Online-Speicher mittels WebDAV-Verfahren angebunden werden, ist zumindest die Sorge unbegründet, dass ein Systemadministrator Zugriff auf die Daten bekommt, die sich auf dem Online-Speicher befinden. Immer wenn ein Administrator ein Benutzerkennwort in Windows zurücksetzt, wird der Speicher zur "automatischen Anmeldung an Netzlaufwerken" ebenfalls geleert - das Passwort ist nicht mehr abgespeichert. Das gilt sowohl in einer Windows-Domäne als auch beim Einsatz der rein lokalen Benutzerverwaltung von Windows-Systemen.

Weitere wichtige Verhaltensregeln in diesem Zusammenhang: Die Anwender müssen auch hier die üblichen Sicherheitshinweise beachten, um beispielsweise Programme vom eigenen Rechner fernzuhalten, die nach Passwörtern und Benutzernamen "stöbern". Sie müssen eine Antivirensoftware einsetzen und die Updates für das Betriebssystem sowie für alle Anwendungen umgehend installieren. Der sicherste Cloud-Speicher ist sinnlos, wenn die Gefahr bereits auf dem PC des Anwenders vorhanden ist.

Es versteht sich von selbst, dass für unterschiedliche Zugänge auch unterschiedliche Passwörter genutzt werden müssen. Der Aufwand der Passwortverwaltung ist zwar hoch, mit Blick auf die Sicherheit aber zwingend erforderlich. Mithilfe von Passwortverwaltungsprogrammen wie beispielsweise dem KeePass Password Safe lässt sich sogar eine große Anzahl von Zugangsdaten sicher speichern.

Wird die Funktionalität der "Synchronisation" verwendet, müssen Administratoren und Anwender darauf achten, dass auf jedem Endgerät eine Kopie der Daten angelegt ist. Geht ein Gerät verloren oder steht es auch nur einige Tage und Wochen im Keller, könnte sich jemand unberechtigterweise Zugriff zu dem Datenträger und damit zu den wichtigen Daten verschaffen.

Tipp 8 - Richtig kündigen

Wer häufig kostenlose Cloud-Dienste ausprobiert, wird das Phänomen kennen: sehr viele Benutzerkonten bei den unterschiedlichsten Anbietern. Deshalb: Kündigen Sie unbedingt Accounts, die Sie nicht mehr nutzen. Das hilft beim Überblick und senkt das Risiko, dass es einem Hacker gelingt, auf die Datenbank des Dienstanbieters zuzugreifen und an Ihr Konto zu gelangen.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich bereits bei Vertragsabschluss genau durchlesen, was der Anbieter tut, sobald das Konto wieder gelöscht wird. Angesichts der umfangreichen Sicherungs- und Archivierungstechniken, mit denen viele Anbieter werben, muss in den Service Level Agreements (SLAs) unbedingt festgelegt sein, dass die Daten bei Abmeldung auch wirklich gelöscht werden. Denn so schön es wiederum ist, dass der Cloud-Anbieter Ihre Daten durch regelmäßige Sicherungen schützt, so nötig ist es auch, dass er diese Sicherungen zuverlässig und zügig vernichtet, wenn Sie Ihre Daten nicht mehr bei ihm abspeichern. (sh)

Dieser Artikel basiert auf einem Beitrag der TecChannel-Schwesterpublikation Computerwoche.