Ab 2001: Limit für Telefongebühren möglich

20.12.2000
Verbraucher in Deutschland können ab dem 1. Januar 2001 ihre Telefonrechnung im Voraus auf einen bestimmten Betrag begrenzen. Dies ist die Quintessenz einer Regelung, die die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) heute erließ.

Die RegTP verabschiedete damit die verbindliche Fassung des Paragraphen 18 der TKV (Telekommunikations-Kundenschutzverordnung). Demnach kann ein Kunde seinem Telefon- oder Internetanbieter vorgeben, "bis zu welcher monatlichen Höhe er die Dienstleistung in Anspruch nehmen will".

Der Kunde kann sein Recht auf das Gebührenlimit in der Regel bei seinem jeweiligen Vertragspartner geltend machen, also auch gegenüber den Anbietern von Preselection, Telefonmehrwertdiensten, Call-by-Call sowie Internet-by-Call. Die neue Regelung gilt der RegTP zufolge generell für den Sprachtelefondienst im Fest- und Mobilnetz, aber auch bei der Übertragung von Daten und der Nutzung von Mehrwertdiensten wie der Auskunft.

Der Paragraph 18 der TKV erfasst allerdings keine Gespräche im Bereich des internationalen Roaming. Das heißt: Wer im Ausland auf seinem Handy angerufen werde oder vom Ausland per Handy nach Deutschland telefoniere, kann kein Limit für die Telefongebühren setzen.

Die Regulierungsbehörde stellt den Anbietern drei Varianten zur Wahl, wie sie die Kunden über den Kostenstand informieren. Möglich seien die Anzeige der Gebühren im Gerät selbst, die sich mit einer Sperrfunktion verbinden lasse, oder Prepaid-Karten, die mit einer bestimmten Summe geladen werden. Auch eine Ansage im Gerät, sobald sich die Kosten dem Entgeltlimit näherten, sei denkbar. Laut RegTP reicht es aus, wenn die Telefongesellschaften ihren Kunden eine dieser Varianten anbieten.

Die Regulierungsbehörde wollte in Deutschland bereits 1998 bei der Liberalisierung des Telefonmarktes die Möglichkeit für ein Gebührenlimit einführen. Die praktische Umsetzung des Paragraphen 18 der TKV erwies sich allerdings wegen technischer Probleme als schwierig. Zuletzt aber wurde ein gemeinsamer Standard für die Übermittlung von Gebührenimpulsen zwischen den Netzen verschiedener Anbieter entwickelt. (jma)