Urheberrechtsabgabe – die neue Abzocke?

Die Urheberrechtsabgabe belegt kopierfähige Geräte wie Scanner und CD-Brenner mit pauschalen Abgaben, die die Verwertungsgesellschaften an Autoren und Musiker verteilen. Doch das 20 Jahre alte System und mehr noch die von der Regierung geplante Neufassung stehen in der Kritik.

Die Bundesregierung plant noch in diesem Jahr das Urheberrecht zu ändern. Der sogenannte „2. Korb“ der Urheberrechtsreform sieht neue Urheberrechtsabgaben zum Beispiel auf MP3-Player und PCs vor. Auch sollen die Abgaben auf bestimmte Geräte wie Multifunktionsgeräte drastisch steigen. Selbst für ein Einstiegsgerät mit 100 Euro Straßenpreis soll nach Ansicht der Verwertungsgesellschaften eine Urheberrechtsabgabe von 79 Euro fällig werden. Klar, dass sich die Druckerindustrie gegen diese massive Abgabe wehrt.

Bislang zahlen die Hersteller an die Verwertungsgesellschaften für jeden Videorekorder, DVD-Rekorder und DVD-Brenner eine Pauschale von 9,21 Euro, für jeden CD-Brenner 7,50 Euro, für jeden MP3-Player und Kassettenrekorder 1,28 Euro. Kopierer, Faxgeräte und Scanner kosten je nach Leistungsfähigkeit zwischen 8,18 und 613,56 Euro. Auch die Aufnahmemedien sind mit einer Abgabe belegt: Leerkassetten, Tonbänder, DATs, Minidisks und CD-Rohlinge kosten 6,14 Cent pro Stunde, Videokassetten und DVD-Rohlinge 8,70 Cent.