Urteil zum "Amazon Marketplace": Wann ein Amazon-Händler haftet

Unter bestimmten Umständen muss ein Online-Händler für das Verhalten eines "Dritten" geradestehen.

Unter bestimmten Umständen muss ein Online-Händler für das Verhalten eines "Dritten" geradestehen.

Foto: Beboy - Fotolia.com

Zurück zum Artikel: Urteil zum "Amazon Marketplace": Wann ein Amazon-Händler haftet