Persönlichkeitsrecht verletzt: Mobbing und Schmerzensgeld

Die Verwirkung eines Anspruchs darf nicht dazu führen, dass die gesetzliche Verjährung unterlaufen wird.

Die Verwirkung eines Anspruchs darf nicht dazu führen, dass die gesetzliche Verjährung unterlaufen wird.

Foto: Photographee.eu - Fotolia.com

Zurück zum Artikel: Persönlichkeitsrecht verletzt: Mobbing und Schmerzensgeld