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Für Stephan Geering von der Citigroup gibt es auf die Frage, ob ein Datenschutzbeauftragter organisatorisch eher bei der Rechtsabteilung, bei der Revision oder in der IT beheimatet sein sollte, keine allgemein gültige Antwort, da dies von der Struktur des konkreten Unternehmens abhängt.
Foto: IAPP
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