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Regel 5: Einen "Plan B" haben
Geben Sie Ihre Firmen- oder persönlichen Daten in die Cloud, geben Sie sie aus der Hand und machen sich vom Anbieter abhängig. Aufgrund der Vielzahl von Unwägbarkeiten im Cloud Computing sollten Sie also vorher einen "Plan B" aufstellen und umsetzen. Dazu gehört, immer ein aktuelles Backup der Cloud-Daten anzufertigen, wo möglich, und dieses Backup entweder auf den eigenen Computern oder bei einem anderen Cloud-Anbieter abzulegen.

Schließlich können Datenverluste jederzeit passieren – oder Ihr Cloud-Provider stellt den Geschäftsbetrieb im schlimmsten Fall gar ganz ein. Das ist in der Vergangenheit aus verschiedenen Gründen bereits mehrfach passiert. So hat der E-Mail-Dienstleister Lavabit aus Protest gegen NSA-Schnüffelvorhaben seinen Dienst quittiert und der Linux-Anbieter Canonical hat seinen Speicherdienst „Ubuntu One“ hat aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben.

Um vorzusorgen, müssen sie also Redundanz schaffen – entweder mit einem zweiten Cloud-Anbieter oder einem lokalen Backup Ihrer Daten. Sonst geraten Sie in Schwierigkeiten, wenn die Familienfotos oder Steuerunterlagen plötzlich unwiderbringlich verloren sind.

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