Zweiter Satz bei Steffi Graf gegen Microsoft

Der Rechtsstreit um Fotomontagen von Ex-Tennisstar Steffi Graf im Internet geht in die nächste Runde. Das Oberlandesgericht Köln könnte dabei einen Präzedenzfall zur Haftung bei kostenlosem Webspace schaffen.

Im vergangenen Dezember hatte das Landgericht Köln der Microsoft GmbH in einer einstweiligen Verfügung zur Auflage gemacht, die Verbreitung manipulierter Nacktbilder von Graf in den Communities von MSN.de zu verhindern. Gegen die Verfügung legte Microsoft Berufung ein. Diese werde am kommenden Dienstag vor dem Oberlandesgericht in Köln verhandelt, teilte am Montag ein Gerichtssprecher mit (Az.: 15 U 221/01).

Die ehemalige Weltklasse-Tennisspielerin hatte geklagt, weil bei MSN Bilder gezeigt und zum Kauf angeboten worden waren, die ihren Kopf auf einem nackten Körper präsentierten. Graf sah durch die Bilder, die indirekt über eine von Microsoft betriebene Internet-Adresse erreichbar waren, ihre Persönlichkeitsrechte verletzt.

Microsoft hatte die Angebote umgehend sperren lassen. Eine von Graf geforderte Unterlassungserklärung wollte das Unternehmen jedoch nicht unterzeichnen. Microsoft sei nicht für die von Privatleuten in den Microsoft-Foren veröffentlichten Texte und Bilder verantwortlich. Dies hatte das Landgericht Köln anders beurteilt.

Bei der fraglichen Site handelt es sich um eine Community, in die Privatleute Inhalte stellen können. Ähnliche Angebote unterhält beispielsweise Yahoo mit seinen Groups. Nach dem Teledienstegesetz, Paragraph 11, sind Diensteanbieter für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich. Dies gilt dem Gesetz zufolge unter anderem dann, wenn sie den Zugang zu strittigen Inhalten unverzüglich sperren.

Microsoft weist in den Nutzungsbedingungen von MSN ausdrücklich darauf hin, dass die Dienste nicht zu rechtswidrigen Zwecken genutzt werden dürfen. Abschnitt 8 der Bestimmungen legt gerade bei Inhalten der Nutzer fest, dass sie frei von Rechten Dritter sein müssen und das Recht nicht verletzen dürfen.

Sollte das Oberlandesgericht Microsoft dennoch für die Graf-Bilder haftbar machen, bleibt bis zu einem rechtskräftigen Urteil ungeklärt, ob und unter welchen Bedingungen sich Dienste wie Communities und kostenloser Webspace in Deutschland überhaupt noch anbieten lassen. Microsoft argumentierte im ersten Verfahren vorsorglich schon damit, dass MSN vom amerikanischen Mutterkonzern betrieben werde. (nie)