Yahoo wehrt sich gegen französisches Nazi-Urteil

Yahoo hat das US-Bezirksgericht in San Jose (Kalifornien) angerufen, um juristisch zu klären, ob das Urteil eines Pariser Gerichts vom November für ein amerikanisches Unternehmen Gültigkeit hat. Diesem zufolge soll Yahoo eine Webseite, auf der Nazi-Utensilien angeboten werden, innerhalb von drei Monaten für französische Internetsurfer blockieren.

Wie berichtet, soll Yahoo für jeden Tag, den die Webseite über diese Frist hinaus französischen Internetnutzern zugänglich bleibt, 100.000 Franc (rund 30.000 Mark) Strafe zahlen. Auf der Webseite können Interessierte unter anderem Nachbildungen der in KZ-Lagern eingesetzten Giftgasbehälter mit dem Aufdruck Zyklon B oder Nazi-Memorabilien wie Uniformen oder Abzeichen kaufen. Die Verbreitung rassistischer und nazistischer Inhalte ist in Frankreich - wie auch in Deutschland - streng verboten.

Yahoo will mit seinem Gesuch vor dem kalifornischen Gericht klären, ob das Urteil der französischen Rechtsprechung überhaupt für ein amerikanisches Unternehmen rechtsverbindlich ist. Damit möchte das populäre Web-Portal quasi prophylaktisch die drohende Geldstrafe umgehen. Denn: Entscheidet das US-Gericht zugunsten von Yahoo, könnte das Unternehmen auf dieses Urteil verweisen. Dazu Yahoo-Anwalt Greg Wrenn: "Das französische Gericht hat keine Befugnis, über den Inhalt einer amerikanischen Webseite zu entscheiden."

Wrenn betonte zudem, dass es für Yahoo technisch unmöglich sei, eine Nutzergruppe nach ihrer Nationalität auszusondern beziehungsweise festzustellen, von welchem Land aus die Besucher auf ihre Webseite gelangen. Daher könne das Unternehmen die geforderte Blockade der Nazi-Seite für französische Bürger nicht umsetzen. Es bleibt abzuwarten, ob er mit seinen Argumenten Recht behält. (jma)