Social Media und Recht

Wo IT-Chefs bei Social Media der Schuh drückt

Wem die Xing-Kontakte gehören

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Eng damit verbunden ist die Frage, wem eigentlich die Kontakte "gehören", die ein Mitarbeiter (beispielsweise ein Vertriebsleiter) über einen geschäftlich genutzten Xing-Account aufgebaut hat. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Arbeitnehmer als Beauftragter nach Paragraf 667 Alt. 2 BGB grundsätzlich verpflichtet, dem Arbeitgeber alles, was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat, herauszugeben, so etwa das Bundesarbeitsgerichts-Urteil vom 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 (LAG Hamm).

Ob dies auch bei einem Xing-Account angenommen werden kann, wird anhand der früher genannten Indizien bewertet werden müssen.Etwas komplexer könnte die Beurteilung werden, wenn es zusätzlich etwa Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über eine besondere Vertraulichkeit exisitieren oder es gar eine Wettbewerbsklausel gibt.

Es ist unbedingt zu empfehlen, klare Vereinbarungen über diese Punkte und über eine etwaige "Rückabwicklung" zu treffen, bevor beispielsweise im Rahmen einer Kündigung das Tischtuch zwischen den Parteien zerschnitten ist. Gerade im arbeitsrechtlichen Bereich gibt es einige offene Flanken, wie die weithin fehlenden oder unzureichenden Leitplanken zur Social-Media-Nutzung durch die Mitarbeiter zeigen.

Relevant wird dann auch die Frage, ob und wann der Arbeitgeber vom ausscheidenden Mitarbeiter die Herausgabe der kundenbezogenen Kommunikations- oder Kontaktdaten verlangen kann, die sich vielleicht in dessen Xing-Account befinden.

Unternehmenswerte sichern

Unternehmen sollten sich Gedanken darüber machen, welche Arten von Accounts bei ihnen auftreten und für welche eine Regelung förderlich ist beziehungsweise wo sie sich lohnt, um Unternehmenswerte zu sichern. Dabei sollten sie aber Zurückhaltung üben, um nicht zu weit in private Interessen einzugreifen.

  • Im Hinblick auf rein private Accounts sind nur Social-Media-Guidelines in Form von (kommunikativen) Handlungsempfehlungen sinnvoll.

  • Bei gemischten und Firmen-Accounts sollte abgewogen werden, welche Unternehmenswerte wie am besten gesichert werden können. Denkbar wäre es etwa, berufliche Xing-Kontakte und -Informationen ins Unternehmen zu "spiegeln".

  • Für reine Firmen-Accounts haben sich klare Regelung als essenziell erwiesen. Es muss festgeschrieben sein, wann der Mitarbeiter (zum Beispiel beim Verlassen des Unternehmens) was (etwa die Zugangsdaten) wie herauszugeben hat - und auch, was auf welche Weise kommuniziert werden darf und soll.