Windows Vista: Details zu den neuen Lizenzbestimmungen

Mit Windows Vista ändert Microsoft sowohl die Lizenzbestimmungen für Privatanwender als auch die für Unternehmen. Am Donnerstag hat Microsoft hierzu weitere Details bekannt gegeben.

Microsoft Deutschland hat am Donnerstag weitere Details zu den für Windows Vista geltenden Lizenzbestimmungen bekannt gegeben. Sowohl für Privat- als auch für Unternehmenskunden ändert sich einiges.

Laut Angaben von Microsoft werden Privatkunden, die das Betriebssystem auf einem neuen Rechner installieren oder den alten Rechner aufrüsten, eine neue Lizenz für Windows Vista benötigen. Das bedeutet allerdings nicht, dass diese erworben werden muss. Vielmehr muss die alte Lizenz für den neuen/aufgerüsteten Rechner reaktiviert werden. Im Falle eines neuen Rechners verpflichtet die Reaktivierung der Lizenz den Anwender dazu, das Betriebssystem auf dem alten Rechner zu löschen, weil laut Lizenz das Betriebssystem nicht gleichzeitig auf mehreren Rechnern eingesetzt werden darf.

"Nach einer Änderung an der Hardwareausstattung seines Rechners hat der Nutzer drei Tage Zeit, um die Lizenz zu reaktivieren", erläutert Microsoft. Dies kann wahlweise über das Internet oder per Telefon erledigt werden. "Falls Microsoft feststellt, dass erhebliche Änderungen effektiv zu einem neuen Rechner geführt haben, wird der Kunde um telefonischen Kontakt mit dem Support-Team gebeten", so Microsoft weiter.

Die genutzte Lizenz wird regelmäßig mittels WGA (Windows Genuine Advantage) überprüft. Also dann, wenn ein entsprechend geschützter Download von Microsoft heruntergeladen wird. Schlägt die Validierung fehl, so werden laut Angaben von Microsoft diverse Funktionen von Vista deaktiviert. Dazu sollen die Oberfläche Aero, Spyware-Filter des Windows Defenders und die Funktion Windows Readyboost gehören, bei der Anwender USB-Sticks an den Rechner anschließen können, um den Hauptspeicher zu erweitern. Außerdem wird der Anwender künftig regelmäßig darauf hingewiesen, dass er kein originales Windows Vista einsetzt.

Die weiteren Änderungen bei Windows Vista: Microsoft erhöht bei Vista die Garantiezeit von 90 Tagen auf ein Jahr. Jeder Anwender darf eine Backup-Kopie des Betriebssystems nutzen. Für Entwickler mit MSDN-Abonnement gilt diese Einschränkung nicht. Sie können beliebig viele Kopien des Betriebssystems nutzen, die sie für ihre Arbeit benötigen.