Abmahn-Riskio

Wie legal sind WLAN-Hotspots in Deutschland?

Mobile App Instabridge teilt Ihr WLAN mit anderen Nutzern

Die App Instabridge zeigt Ihnen verfügbare WLAN-Hotspots in Ihrer Nähe. Doch beim Thema Sicherheit und Anonymität müssen die Entwickler nachbessern.
Die App Instabridge zeigt Ihnen verfügbare WLAN-Hotspots in Ihrer Nähe. Doch beim Thema Sicherheit und Anonymität müssen die Entwickler nachbessern.

Riskanter ist da die App namens Instabridge (für Android und iOS), die nach eigenen Angaben die „weltweit größte WLAN-Community“ besitzt, da es international rund drei Millionen Hotspots anbietet. In diese App tragen Sie Ihr eigenes WLAN ein, um es dann entweder nur Ihren Freunden oder auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Voraussetzung für den Zugang ist natürlich immer ein installiertes Instabridge. Damit sich Personen in Ihr Netzwerk einwählen können, müssen Sie einmalig Ihr WLAN-Passwort in der App eingeben. Instabridge speichert das Passwort auf unternehmenseigenen Servern und übermittelt es verschlüsselt an die anderen Nutzer. Der AES-256-Standard soll sicherstellen, dass keine Hacker die Passwörter klauen respektive entschlüsseln. Eine 100-prozentige Sicherheit können die Entwickler aber nicht garantieren. Wer beispielsweise ein gerootetes Smartphone hat, ist prinzipiell in der Lage das Passwort auszulesen. Hinzu kommt, dass der Anbieter auch Daten zum Zwecke der Strafverfolgung bereitwillig an die Behörden herausgibt.

„Weg mit der Störerhaftung“ - Ein Wort vom Autor

Als Redakteur komme ich viel in der Welt herum und freue mich stets über die Komplimente zu meiner Heimat Deutschland: Wir gelten als fortschrittlich, tüchtig und ordentlich. Und damit gehe ich gerne konform. Doch wenn es um das Internet in unseren Gefilden geht, dann gibt es hier seit etlichen Jahren enormen Nachbesserungsbedarf.

Neben der mangelnden Verbreitung von Breitbandzugängen in ländlicheren Gebieten (oder sogar auch in städtischen) ist die geringe Verbreitung frei zugänglicher WLAN-Hotspots ein leidiges sowie fortwährendes Thema. Die bisherige Rechtsprechung und die seichten Entwürfe zur Änderung des Telemediengesetzes sorgen nicht nur für Unsicherheit beim Betreiben eines Hotspots, sondern bieten dreisten Abmahn-Anwälten einen fruchtbaren Boden für eine florierende Abzocke. Deshalb schließe ich mich ganz den Verbänden und Initiativen an, die die Abschaffung der Störerhaftung fordern.

(PC-Welt/ad)