Abmahn-Riskio

Wie legal sind WLAN-Hotspots in Deutschland?

Wirtschaftsministerium mit neuen Gesetzentwürfen zum TMG

§ 8 des Telemediengesetzes besagt eine bedingte Haftungsfreistellung für Hotspot-Betreiber. Dafür muss man aber „zumutbare Maßnahmen“ ergreifen.
§ 8 des Telemediengesetzes besagt eine bedingte Haftungsfreistellung für Hotspot-Betreiber. Dafür muss man aber „zumutbare Maßnahmen“ ergreifen.

Mittlerweile hat sich die Rechtsprechung aber etwas mehr zugunsten der WLAN-Anbieter gewandt. Einige jüngere Urteile verweisen nämlich auf § 8 des Telemediengesetzes (TMG). Dort ist eine bedingte Haftungsfreistellung für Hotspot-Betreiber vorgesehen. Ein neuer sowie auf eigene Initiative hin entwickelter Referentenentwurf zur Änderung des TMG des Bundesministeriums für Wirtschaft sieht wiederum Folgendes vor: Hotspot-Betreiber sollen nur dann nicht für die Rechtswidrigkeiten Dritter haftbar sein, wenn sie „zumutbare Maßnahmen“ ergreifen, „um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern“. Um diesen Anspruch gerecht zu werden, müssen die Betreiber beispielsweise eine Verschlüsselung des Anschlusses vornehmen und vorab die Zustimmung des Nutzers einholen, dass er nichts Illegales im Drahtlosnetzwerk vorhat. Hier genügt beispielsweise eine vorgeschaltete Webseite mit den Nutzungsbedingungen, die der Nutzer mit Setzen eines Hakens akzeptieren muss.

In einer überarbeiteten Version des Entwurfs strich das Ministerium den umstrittenen Passus, dass private WLAN-Betreiber zusätzlich noch die Namen der Surfer kennen müssen, um einer Haftung zu entgehen. Nichtsdestotrotz sieht vor allem die Initiative „Freifunk statt Angst“ auch in der Überarbeitung „keinen wirklichen Fortschritt“ in Sachen WLAN-Rechtssicherheit, da immer noch Unklarheit über die Störerhaftung herrscht.

Private Hotspots für die Öffentlichkeit

Mit der Homespot-Option von Kabel Deutschland hat es der Anbieter hierzulande zum größten Anbieter von Hotspots geschafft, das 750.000 Zugänge umfasst.
Mit der Homespot-Option von Kabel Deutschland hat es der Anbieter hierzulande zum größten Anbieter von Hotspots geschafft, das 750.000 Zugänge umfasst.

Das größte Hotspot-Netz Deutschlands hat Kabel Deutschland nicht zuletzt dank konsequentem Ausbau auf die Beine gestellt. Etwas ungewöhnlich daran ist, dass der Provider neben eigenen Hotspots auch die WLANs von Firmen- und Privatkunden in ein Netz vereint, womit der Anbieter auf über 750.000 Hotspots kommt. Kabel Deutschland nennt diesen Service Homespot, bei der der Router mithilfe der SSID-Technik (Service Set IDentifier) ein weiteres virtuelles Netzwerk eröffnet. Die Nutzung dieser Netzwerke kostet Kunden von Kabel Deutschland bis zu 10 Euro im Monat, je nach bestehendem Vertrag. Ohne die Homespot-Option ist die tägliche Surf-Dauer auf 30 Minuten beschränkt, auch für Personen ohne laufenden Vertrag. Doch auch die Nichtkunden des Unternehmens können sich ins umfangreiche Hotspot-Netz einwählen, wenn sie rund 20 Euro im Monat bezahlen. Kabel Deutschland verspricht an den Homespots Geschwindigkeiten von 10 MBit/s. Der eigene Zugang soll dabei nicht beeinträchtigt sein, da der Provider diese Bandbreite noch einmal extra bereitstellt. Einmal gebucht, lässt sich der Dienst nur deaktivieren, wenn Sie den Router vom Strom nehmen. Natürlich ist es auch möglich, Homespot monatlich zu kündigen. Ein Zugriff vom öffentlichen auf das private Netzwerk soll nicht möglich sein.

Doch nun stellt sich die berechtigte Frage, wie es in diesem Falle mit der Störerhaftung aussieht. Bei den Homespots tritt Kabel Deutschland als Betreiber des Drahtlosnetzwerks auf und nimmt damit den Privatanschlüssen die Störerhaftung ab. Darüber hinaus erfolgt die Anmeldung zum Dienst über das Kundenportal, was eine Eingabe der persönlichen Daten erfordert. Somit ist es Kabel Deutschland auch möglich, Verbindungen zurückzuverfolgen. Auch die Telekom hat auf der Cebit 2015 einen ähnlichen Dienst angekündigt.