Digitaler Nachlass

Was mit den Online-Daten Verstorbener geschieht

Streitthema E-Mail

Anders sieht es bei US-Anbietern wie Facebook aus. Zwar sei die Wirksamkeit derartiger AGB-Klauseln rechtlich noch ungeklärt, weil es noch keinen Präzedenzfall gegeben habe, erläutert Schulte. Wer Rechtsstreitigkeiten vermeiden möchte, sollte aber vorbauen und testamentarisch festhalten, ob Erben derartige Dienste einsehen dürfen oder nicht." Es könne auch ratsam sein, die Zugangsdaten einem engen Vertrauten mitzuteilen, der dann von sich auf entsprechende Services zugreifen könne, um Probleme gar nicht erst aufkommen zu lassen, empfiehlt der Rechtsanwalt.

Strittig unter Juristen ist zudem der Umgang mit den E-Mail-Postfächern von Verstorbenen. Es sei rechtlich nicht geklärt, ob Hinterbliebene entsprechende Konten einsehen dürften. Selbst wenn sie offizielle Belege für den Tod eines Menschen vorlegten, könne ein Mail-Provider trotzdem noch selbst entscheiden, ob er den Erben die Zugangsdaten weiterleitet oder nicht, so Schulte. Vorsicht sei in jedem Fall geboten: "Wird das Konto einfach gelöscht, könnten wichtige Daten des Verstorbenen, die das Erbe betreffen, wie zum Beispiel Versicherungsverträge, verloren gehen."

Der Rechtsanwalt weist abschließend darauf hin, dass bei der Vielzahl digitaler Persönlichkeiten den Angehörigen oftmals gar nicht bekannt sein könne, wo ein Verstorbener überall Spuren hinterlassen hat. Umso wichtiger seien testamentarische Regelungen zu Lebzeiten. Ideal sei es natürlich, eine gesetzliche Regelung zum Thema "immaterieller digitaler Nachlass" zu erreichen - da sich das Internet aber nicht in nationalen Grenzen bewege, sei das quasi aussichtslos.