Die Tücken der beruflichen Nutzung privater Endgeräte

Wann Mitarbeiter für Datenverlust haften

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Haftungsfragen sollten die Beteiligten also unbedingt vorher besprechen. Außerdem muss sich der Mitarbeiter Gedanken darüber machen, welchen Teil seines Privatlebens er auf dem Smartphone abbildet. Denn bei vorgeschriebenen Backups werden unter Umständen die privaten Daten mitgespeichert - und liegen dann dem Arbeitgeber vor.

Mal schnell eine Datensicherung machen? Dabei sollten keine Firmendaten auf dem heimischen PC landen.
Mal schnell eine Datensicherung machen? Dabei sollten keine Firmendaten auf dem heimischen PC landen.
Foto: Ammentorp - Fotolia.com

Rechtlich interessant ist auch der umgekehrte Fall: Macht der Arbeitnehmer privat ein Backup der Daten, beispielsweise auf dem heimischen PC, landen dann auch Firmendaten dort? Ist der Arbeitgeber damit einverstanden? Auch hierüber sollte man sich im Vorfeld einigen.

Eine weitere Gefahr: Weil Sicherheitsverantwortliche verhindern wollen, dass Daten in die falschen Hände gelangen, nutzen sie zum Teil Programme zum Fern-Sperren und Fern-Löschen von Daten auf verlorengegangenen Geräten. Läuft es schlecht, sind dann private Fotos und Kontakte auch verschwunden.

Die Frage ist auch, was im Falle einer Kündigung mit dem Gerät und seinen Inhalten geschieht? Sind die Daten überhaupt noch voneinander zu trennen, Adressen zum Beispiel? Und wenn ja, wer führt diese Trennung durch?

Die möglichen Konflikte machen deutlich, dass BOYD ohne detaillierte Absprachen erhebliche Risiken birgt, und zwar für Arbeitnehmer und Arbeitgeber . - Holger P. und seine Firma hatten übrigens Glück im Unglück. Sein Smartphone war nach dem feuchtfröhlichen Abend aus der Tasche und in einen Spalt zwischen Sitz und Autotür des Taxis gerutscht, wo der Taxifahrer es zwei Tage später beim Reinigen seines Fahrzeugs fand. Unversehrt und unausgelesen. (mje)

Dieser Artikel basiert auf einem Beitrag unserer Schwesterpublikation CIO.