Experte: "Ändert nichts Wesentliches an der Situation"

Vorratsdatenspeicherung: Anonym Telefonieren mittels SIM-Karten-Tauschbörse?

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat eine Tauschbörse eingerichtet, anhand derer es möglich ist, trotz Registrierungspflicht 'quasi-anonym' mit dem Handy zu telefonieren.

Relativ unkompliziert sollen demnach SIM-Karten mit einem Mindestguthaben von zehn Euro quer durch Deutschland verschickt werden. Gelangen diese bei der Tauschzentrale ein, werden sie entsprechend umverteilt, wodurch die Nutzer der Plattform ihre Identitäten tauschen. "Es muss jedem klar sein, dass man nach einem vollzogenen Tausch auch für den unbekannten Tauschpartner verantwortlich ist", meint der Gründer der Initiative privatsphaere.org, Joachim Jakobs.

"Gleichzeitig trägt man bei solchen Aktionen selbst das Risiko. Sollten tatsächlich Straftaten vorliegen, deren Aufklärung einer Untersuchung anhand des Vorratsdatenspeichers bedürfen, kann sich das Spiel mit falschen Identitäten erheblich verkomplizieren. Jeder muss diese Entscheidung für sich selbst treffen", erklärt Jakobs. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung beruft sich bei der Aktion auf das Recht auf anonyme Kommunikation und betont, dass die Tauschbörse eine völlig legale Institution sei. "In Zeiten der Vorratsdatenspeicherung ist es natürlich löblich, den Menschen zu mehr Anonymität verhelfen zu wollen. Spätestens wenn der Staatsanwalt vor der Tür steht, erweist sich ein solches Unterfangen aber als äußerst riskant", erläutert Jakobs.

Die Identifizierung von Handy-Telefonierern ist trotz Tauschbörse noch anhand der Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten möglich, der zufolge auch Gerätenummern gespeichert werden. "Es ist unvorstellbar, dass das Austauschen von SIM-Karten an der Situation etwas ändern wird", heißt es von Jakobs. Der Ansatz müsse an den Gesetzen erfolgen. Angaben des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung zufolge hätten alleine 2006 die Behörden über drei Mio. Mal auf Informationen der Telekommunikationsunternehmen zugegriffen. Dabei habe zum Beispiel die Finanzdienstleistungsaufsicht Zugang zu demographischen Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum. (pte/mja)