Versandhandel: 500 Mio. Mark Umsatz per Internet

Der deutsche Versandhandel wird in diesem Jahr Waren im Gesamtwert von mindestens einer halben Milliarde Mark über das Internet absetzen. Davon ging am Dienstag der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (BVH) in Berlin aus. Das Onlinegeschäft wird damit für die Versender immer bedeutender, spielt aber gemessen am Gesamtumsatz von knapp 41 Milliarden Mark im vergangenen Jahr noch eine eher geringe Rolle.

Auch die traditionellen Kataloganbieter hätten im World Wide Web einen zukunftsträchtigen und Gewinn bringenden Vertriebskanal gefunden, sagte BVH-Hauptgeschäftsführer Thomas Steinmark. 1999 hat sich nach seinen Angaben der Umsatz online bestellter Waren mit einem Volumen von 328 Millionen Mark gegenüber dem Vorjahr bereits mehr als verdreifacht.

Am stärksten nutzen die Einkaufsmöglichkeiten im Internet derzeit die 20- bis 39-Jährigen. Die größten Zuwächse erwartet die Branche allerdings in der Gruppe der 50- bis 59-Jährigen. Hier gebe es in Sachen Internet den größten "Nachholbedarf", sagte Steinmark. "Das Shoppen per Mausklick wächst langsam aus dem Schatten der reinen Informationsfunktion des Internets heraus." Insgesamt haben nach BVH- Angaben von rund 13,4 Millionen Bundesbürger mit Internetzugang etwa 3,4 Millionen schon mindestens einmal etwas per Computer bestellt.

"Hoch zufrieden" zeigte sich Steinmark über die in Kürze bevorstehende Verabschiedung des so genannten Fernabsatzgesetzes, das die Rechte der Verbraucher beim Onlinekauf stärken und damit dem elektronischen Handel zusätzlichen Schub verleihen soll. Die darin vorgesehene Möglichkeit, jede per Telefon, Fax, Brief oder Computer georderte Warenlieferung innerhalb von zwei Wochen an den Absender zurückschicken zu können, sei für die 180 Mitgliedsunternehmen des BVH längst eine Selbstverständlichkeit.

Für problematisch hält der BVH aber die Forderung des Versandbuchhandels, ihn von der im Gesetzentwurf vorgesehenen Verpflichtung zur kostenlosen Annahme von Rücksendungen auszunehmen. Eine Ungleichbehandlung einzelner Branchensparten sei verfassungsrechtlich nicht tragbar, sagte Steinmark. Deshalb müsse diese Regelung für alle von dem Gesetz betroffenen Unternehmen gelockert werden.

Das bereits vom Bundestag verabschiedete Gesetz war wegen der Bedenken des Buchhandels Ende vergangener Woche im Bundesrat zunächst gescheitert. Über einen Kompromiss soll nun am 7. Juni der Vermittlungsausschuss von Parlament und Länderkammer beraten. (nie)