200 Vertragsbestimmungen rechtswidrig

Verklagt: Verbraucherschützer weisen Mobilfunkanbieter zurecht

Die Vertragsbedingungen für Handynutzer deutscher Mobilfunkanbieter dürften sich in Zukunft grundlegend verbessern. So haben beinahe 200 Bestimmungen in den Mobilfunkverträgen einer Prüfung durch die Gerichte während der vergangenen zwölf Monate nicht stand gehalten, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilt.

Die betroffenen Konzerne, darunter etwa T-Mobile, Vodafone oder E-Plus, müssen jene rechtswidrigen Klauseln daher aus ihren Kundenverträgen streichen. Bei Kündigungsfristen oder dem Datenschutz etwa erwarten die Verbraucherschützer signifikante Verbesserungen. Ein fairer Umgang mit ihren Kunden sei seitens der Unternehmen wünschenswert.

"Im Zuge der Abmahnwelle konnten wir die große Masse an beanstandeten Vertragsklauseln durchsetzen. Im Vergleich dazu hatten wir bei marginalen drei Regeln keinen Erfolg", stellt vzbv-Jurist Martin Madej im Gespräch mit pressetext fest. Zwar dürften die Mobilfunkanbieter erwartungsgemäß auch in Zukunft versuchen, ihre Interessen durchzusetzen und dazu neue bedenkliche Vertragsregeln bestimmen. Dies kann dem Experten zufolge etwa durch bloße Umformulierungen geschehen. Allerdings seien Regeländerungen an den AGB der Konzerne durch die Abmahnungen erschwert worden. "Dass Unternehmen ihre wirtschaftlichen Interessen gerade in der aktuellen Entwicklung vertreten müssen, ist durchaus nachzuvollziehen. Dies muss aber mit mehr Fairness gegenüber den eigenen Kunden geschehen", betont Madej.

Einseitige und willkürliche Änderungen an den AGB der Netzbetreiber sind dem Juristen zufolge nicht länger mit der neueren Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs vereinbar. Die Firmen müssen ihre Geschäftsbedingungen daher in Zukunft transparenter und konkreter formulieren. So sind Bedingungen zu mobilen Daten-Flatrates beispielsweise gerne mit der Klausel versehen, diese dürften vom Verbraucher "nicht missbräuchlich" genutzt werden. Derart flexible und für Interpretationen offene Formulierungen sollten nunmehr der Vergangenheit angehören.

Mobilfunkanbieter müssen ihre Vertragskunden in Zukunft im Vorfeld etwa über Kündigungen informieren bzw. ordnungsgemäße Fristen bei Zahlungsverzug setzen. "Viele Unternehmen kündigten einseitig den Vertrag mit solchen Kunden, die gegen Vertragsänderungen Widerspruch einlegten", so der vzbv. Die Verbraucher dürften künftig jedoch nicht länger vor die Alternative gestellt werden, neue AGB zu akzeptieren oder eine Vertragsauflösung zu erhalten. "Teilweise reichte auch ein Zahlungsrückstand von 15,50 Euro für eine vollständige Sperrung aus", bemängelt der Bundesverband. In Zukunft müssten Verbraucher jedoch besser als bisher erkennen können, "mit welchen und mit wie vielen Änderungen im bestehenden Vertragsverhältnis sie rechnen müssen".

Eine Übersicht der Verfahren gegen die Mobilfunkanbieter finden Sie hier (PDF-Download). (pte/cvi)