Verkauf von befristeten Telefonkarten ist illegal

Das Oberlandesgericht Köln hat der Deutschen Telekom verboten, Telefonkarten mit einer beschränkten Gültigkeitsdauer zu verkaufen. Damit bestätigt die höhere Instanz ein Urteil des Landgerichts Köln vom Januar (Az.: 6 U 202/99), gegen das die Telekom Berufung eingelegt hatte.

Die Richter des Oberlandesgerichts gaben damit der Klage des Verbraucherverbandes Baden-Württemberg statt, die sich gegen das Verfallsdatum der seit Oktober 1998 erhältlichen Karten von drei Jahren und drei Monaten richtete. Der auf den Telefonkarten aufgedruckte Vermerk "gültig bis..." entspreche einer Irreführung der Kunden, so die Richter.

Der Kunde habe ausdrücklich Anspruch auf die Erstattung des nicht abtelefonierten Betrags durch die Telekom, heißt es in dem Urteil. Der Verfall eines Restguthabens sei durch den Aufdruck eines Gültigkeitsvermerks allein nicht wirksam, betonten die Richter.

Das Oberlandesgericht Köln hat aber wegen der großen Verbreitung der Karten die Revision der Telekom zum Bundesgerichtshof ausdrücklich zugelassen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Unternehmen diesen Weg wählt. Ein Telekom-Sprecher verwies darauf, dass Verfallsdaten bei Telefonkarten in Europa üblich seien. Dies sei auch durch den technischen Fortschritt in der Chip-Industrie bedingt, der eine unbeschränkte Gültigkeit der Karten verhindere. Die Chips müssten wegen kurzer Innovations-Zyklen kontinuierlich ausgetauscht werden, sagte er. (jma)