Verifikationssystem ueber18.de rechtlich einwandfrei
Die Software überprüft dazu die letzte Zeile eines Personalausweises. Diese enthält das Geburtsjahr sowie eine Prüfsumme in verschlüsselter Form. Entgegen der Klage eines Mitbewerbers hat das LG Düsseldorf nun festgestellt, dass dieses System eine verlässliche Altersverifikation im Sinne des Jugendschutzgesetzes ist.
Das Urteil steht im Widerspruch zur Meinung der Kommission für Jugendmedienschutz. Diese sieht eine ausreichende Altersverifikation nur über eine persönliche Identifizierung bei jedem Bestellvorgang gegeben. Dies sei nicht der Fall, so die Richter. Auch ein Verstoß gegen strafrechtliche Bestimmungen durch die Hersteller der Software, die Firma Erodata GmbH, sei nicht gegeben. Das Aktenzeichen des Falls lautet 12 O 19/04 beim LG Düsseldorf. (mja)
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