Verfügung gegen "LastMinute Gebot" aufgehoben

Das Landgericht Berlin hat die im November 2002 erlassene einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb des Internet-Auktionsassistenten "LastMinute Gebot" der Firma Paragon Technologie aufgehoben.

Mit dem Programm "LastMinute Gebot" lassen sich bei Online-Auktionen auf eBay Gebote bis zum vorher definierten Höchstgebot automatisch erhöhen, sobald andere Gebote das eigene Gebot übertreffen. Die Bietaktion wird dabei erst eine Minute vor Auktionsende für Dritte sichtbar.

Das Auktionshaus eBay war der Meinung, dass dies "wettbewerblich unlauter" sei und gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Abgabe von Geboten verstoße. Paragon hatte argumentiert, dass seine Software nur den eBay-Bietagenten unterstütze.

Der von eBay erwirkten einstweiligen Verfügung ist das Berliner Landgericht nicht gefolgt. Das Gericht erklärte, dass der Vertrieb der Software keine konkreten Gefahren für eine Absatzbehinderung seitens eBay begründe. Manuell ließe sich ebenfalls erst kurz vor Auktionsende ein Gebot abgeben. Dieses Risiko berge jede Auktion bei eBay in sich. Auch den Einwand, dass durch Sniper-Programme wie LastMinute Gebot, die Provisionen von eBay sinken, ließ das Gericht in der mündlichen Verhandlung nicht gelten. Es sei nicht Aufgabe des Wettbewerbs, die Einnahmen von eBay zu garantieren. (uba)