Nach Telekom-Urteil

Verbraucherschützer prüfen auch Klagen gegen andere DSL-Drosselangebote

Nach einem ersten Erfolg vor Gericht gegen Volumengrenzen bei Internet-Flatrates der Deutschen Telekom nehmen Verbraucherschützer auch entsprechende Angebote anderer Anbieter ins Visier.

"Wenn das Urteil rechtskräftig wird, werden wir uns genau überlegen, ob wir auch andere Firmen abmahnen müssen", sagte Thomas Bradler, Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale NRW, der "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe). Die Telekom sei "ja nicht das einzige Unternehmen, das Flatrates im Festnetz bewirbt und dann in Wahrheit doch Volumengrenzen hat".

Das Landgericht Köln hatte am Mittwoch eine umstrittene Klausel der Telekom für unzulässig erklärt, mit der das Unternehmen bei starker Nutzung einer Flatrate die Leitung drosseln wollte. Das sei eine Irreführung, da der Kunde bei einer Festnetz-Flatrate keine Begrenzung erwarte, befand das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Entsprechende Mobilfunk-Flatrates betrifft es nicht. Auch gegen Mobilfunk-Drosselungen vorzugehen, plant die Verbraucherzentrale vorerst nicht. (dpa/mje)