Sicherheit kontra Schutz der Privatsphäre

USA planen Verschärfung der Internetkontrolle

Die USA haben mit der Ausarbeitung eines Plans begonnen, der die Ausweitung der Internetkontrolle vorsieht. Dies geht aus einem veröffentlichten Interview des US-Geheimdienstkoordinators Mike McConnell hervor, das dieser dem Magazin "The New Yorker" gegeben hat.

Demnach beabsichtige man künftig sämtliche E-Mails, Dateiübertragungen oder Suchanfragen einer genauen Kontrolle zu unterziehen. Von besonderem Interesse seien zudem große Datenbanken wie die von Google, wo Nutzungsdaten 18 Monate lang gespeichert bleiben. Diese könnten sich als Informationsquellen für "Cyber-Untersuchungen" als sehr nützlich erweisen. Die Sicherheitsbehörden seien aber auch daran interessiert, die über andere Internetdienste ausgetauschten Inhalte mitzulesen und zu verfolgen. Grundzüge für eine entsprechende Richtlinie zur Gewährleistung der "Cyber-Security" seien bereits in Planung.

Im Vergleich zu den aktuellen Plänen seien bisherige Debatten über sicherheitspolitische Themen wie der Massenüberwachung von Telefon- und Internet-Verkehr nicht mehr als ein "Spaziergang im Park" gewesen, erklärte McConnell in dem Interview. Der zur Zeit angestrebte Cyber-Sicherheitsplan werde bestimmt nicht ohne deutlichen Widerstand von öffentlicher Seite durchgesetzt werden können. So heißt es in einem Bericht, dass schon etwas "Entsetzliches" passieren müsse, dass die öffentliche Meinung einem derartigen Plan zustimmen würde. Gleichzeitig betonte der frühere Admiral aber auch, dass in seinem Umfeld die Meinung vorherrsche, dass ein Gewinn an Sicherheit nur durch eine weitere Aufgabe des Schutzes der Privatsphäre zu erzielen sei.

Von Seiten der Datenschützer sieht man dies freilich etwas anders. "Eine umfassende begleitende Erfassung von Kommunikationsinformationen als Prävention und ohne konkreten Anlass ist äußerst problematisch", erklärt Klaus Globig, stellvertretender Landesbeauftragter für Datenschutz in Rheinland-Pfalz, im Gespräch mit pressetext. Ein derartiges Vorgehen würde den verfassungsrechtlichen Kernbereich berühren und sei daher eine klare Grenzüberschreitung. "Sicherlich können solche Maßnahmen im Sinne der Verbrechungsbekämpfung als durchaus sinnvoll erscheinen. Ein Erfolg bleibt aber wohl erst abzuwarten", stellt Globig fest.

Schon Mitte Dezember waren Einzelheiten des bereits bestehenden Lauschprogramms der US-Regierung und der National Security Agency (NSA) bekannt geworden. Demnach hat der US-Geheimdienst bereits mehrmals den Zugang zu kompletten Schaltstellen in Ortsnetzen sowie Kopien des Verkehrs ganzer Netzwerkzentren einzelner Städte eingefordert. Gescheitert sind die Vorhaben nur teilweise aufgrund des Widerstandes einiger Telekommunikationsanbieter. (pte/hal))