US Supreme Court: P2P-Anbieter haften für Urheberrechtsverletzungen

Das oberste Gericht der USA, der US Supreme Court, hat entschieden, dass Tauschbörsenbetreiber für Urheberrechtsverletzungen haften, wenn dafür die jeweilige Software zum Einsatz kommt. Jetzt wird eine Klagewelle gegen Internet-Portale erwartet.

Der US Supreme Court hebt mit seiner Entscheidung das Urteil eines Berufungsgerichts auf. Dieses hatte zuvor festgestellt, dass P2P-Betreiber nicht für Verletzungen des Urheberrechts haftbar gemacht werden können (tecCHANNEL berichtete). Geklagt hatte die Musikindustrie gegen die Betreiber der Software Grokster, StreamCast Inc. und Musikcity.com.

Die Verteidiger von Grokster beriefen sich auf den Fall Betamax aus dem Jahre 1984. Damals hatte das Gericht entschiedene, dass Anbieter nicht haftbar gemacht werden können, wenn es neben der illegalen auch legale Nutzungsarten gibt.

Allerdings hätten laut dem Supreme Court die Anbieter die Software nicht wie damals Sony neutral angeboten, sondern gezielt versucht, an den Urheberrechtsverletzungen zu verdienen. Das Urteil ist allerdings nicht abschließend. Der Supreme Court hob die Entscheidung des Berufungsgerichts auf, das nun neu entscheiden muss.

Fällt auch im Berufungsgericht eine derartige Entscheidung, bedeutet das für die Betreiber der Software große Probleme. Musik- und Filmindustrie können dann die Anbieter wegen Urheberrechtsverletzungen verklagen. Dies gilt besonders, wenn die Anbieter die Verletzungen fördern.

Das US-Gericht hat das komplette Urteil zum Fall Metro-Goldwyn-Mayer-Studios gegen Grokster als PDF zum Downloaden bereitgestellt. (mja)

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