US-Justizministerium prüft Windows XP SP2 und Longhorn

Voraussichtlich ab Februar trifft sich eine Delegation von Microsoft mit Vertretern des US-Justizministeriums zu Besprechungen, in denen sichergestellt werden soll, dass sich der Hersteller mit dem Windows-XP-Nachfolger Longhorn an die im Kartellverfahren von 2002 beschlossenen Auflagen hält.

Diese sehen unter anderem vor, dass Nutzer des Betriebssystems Middleware von Drittherstellern wie Webbrowser oder Multimedia-Player ohne Probleme als Standardanwendungen einsetzen können.

Ferner hat das Technische Komitee der US-Regierung Bedenken geäußert, das Service Pack 2 (SP2) für Windows XP entspreche nicht den Auflagen des Verfahrens. In einer vorangegangenen Analyse wurden nach Angaben der Regierungsvertreter mehrere hundert Middleware-Anwendungen mit dem System getestet. Microsoft hat US-Berichten zufolge diesbezügliche Anfragen bereits beantwortet. Die Stellungnahmen des Herstellers werden zurzeit ausgewertet.

Das US-Justizministerium hat außerdem die Art kritisiert, in der Microsoft die im Kartellverfahren geforderten Schnittstellen offen legt. Der Hersteller hinke stark hinter dem vereinbarten Zeitplan hinterher. Außerdem seien die Dokumentationen ausschließlich in einem Format verfügbar, das nur mit dem Internet Explorer lesbar sei und sich nicht kommentieren lasse. Microsoft hat nun zugestimmt, die Dokumente auch im Portable Document Format (PDF) zur Verfügung zu stellen. (Alexander Hüls/uba)

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