Urteil: Kontrolle des Web-Gästebuchs ist Pflicht

Wer auf seiner Homepage ein Gästebuch führt, muss dessen Inhalt regelmäßig kontrollieren. Unterbleibt die regelmäßige Überprüfung, macht sich der Betreiber nach Ansicht des Landgerichts Trier möglicherweise strafbar.

Das Gericht begründet diese Auffassung damit, dass der Betreiber einer Homepage sich den Inhalt der Eintragungen im Gästebuch "zu eigen" macht, wenn er sie unkontrolliert stehen lässt. Das Gericht gab mit seinem Urteil (Az.: 4 O 106/00) der Klage eines Steuerberaters gegen den Betreiber einer Homepage statt. Im Gästebuch war die Aufforderung an den namentlich genannten Steuerberater zu lesen, er solle aufpassen, "ob es was bringt, Steuerbetrug und Geldwäsche zu betreiben".

Das Landgericht sah in dem Eintrag eine Ehrverletzung des Klägers und verpflichtete den Betreiber der Homepage, den Eintrag zu löschen. Außerdem stellten die Richter klar, dass der Betreiber mindestens einmal wöchentlich den Inhalt des Gästebuchs überprüfen und rechtswidrige Eintragungen löschen müsse. dpa/(uba)