Urteil: GMX schießt Freenet-Werbung ab

Die Freenet.de AG darf sich künftig nicht mehr als zweitgrößten Online-Dienst Deutschlands bezeichnen. Dies ergibt sich aus dem Urteil des Berliner Landgerichts vom 16. Februar 2005 (AZ 97 O 106/04), für das jetzt die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

freenet.de hatte sich in Pressemeldungen, Werbeanzeigen sowie auf der eigenen Webseite wiederholt selbst gerühmt, zum zweitgrößten Online-Dienst Deutschlands aufgestiegen zu sein. Außerdem sei man zweitgrößter Internet Service Provider Deutschlands sowie zweitgrößter Player im Internet. Das passte GMX überhaupt nicht.

freenet.de wurde dies nun gerichtlich untersagt. Zudem wurde die wörtliche oder sinngemäße Verwendung der unzutreffenden Angabe aus der Vorstellung des Freenet-Geschäftsberichts verboten, das Unternehmen sei Deutschlands zweitgrößtes Internet-Telekommunikations-Unternehmen, verkündet GMX.

In seinem Urteil schreibt das Landgericht Berlin nun: Die Inanspruchnahme des zweiten Platzes als Internet-Dienstleistungsunternehmen durch die Beklagten ist irreführend, weil sie diese Stellung nicht einnehmen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, das erstinstanzliche Urteil ist jedoch gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Eine erfolgreiche Berufung vor dem Oberlandesgericht wäre im Wesentlichen jetzt nur noch durch Nachweis von Rechtsfehlern möglich. (mec)

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